RRB Nr. 332/2018
Universität Zürich, Zentrum für Zahnmedizin, Erneuerung der Sterilisation, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. April 2018
332. Universität Zürich, Standort Zentrum, Zentrum für Zahnmedizin (Erneuerung Sterilisation; Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich verfügt zurzeit über Räume für die zentrale und für die dezentrale Sterilisation. Der Raum für die zentrale Sterilisation im Gebäude ZUI an der Plattenstrasse 11 in Zürich ist eng bemessen und erfüllt die gesetzlichen hygienischen Anforderungen nicht mehr. Den Mitarbeitenden steht zu wenig Platz für die Arbeitsabläufe zur Verfügung und Ablageflächen sind praktisch keine vorhanden. Die Geräte (Sterilisatoren sowie Reinigungs- und Desinfektionsgeräte) sind veraltet und können nur mühsam entleert und wieder gefüllt werden. Die dezentrale Sterilisation der Klinik für Kronen- und Brückenprothetik, Teilprothetik und zahnärztliche Materialkunde im Stockwerk C sowie der Klinik für Präventivzahnmedizin, Parodontologie und Kardiologie (PPK) im Stockwerk D sollen in die erneuerte zentrale Sterilisation integriert werden, ebenso die Sterilisation der Praxis PPK im Stockwerk I sowie des gemeinsamen Tagdienstes im Stockwerk B. Alle Einrichtungen genügen den hygienischen Anforderungen nicht mehr. Es besteht die Gefahr, dass die Sterilisation geschlossen werden muss. Drei der vier frei werdenden Räume der heutigen dezentralen Sterilisation können ohne bauliche Anpassungen als Abstell- und Lagerräume genutzt werden.
B. Projekt Die zentrale Sterilisation in Raum A-31 soll in Richtung des angrenzenden Raumes A-33 erweitert werden. Im Raum A-33 ist zurzeit ein Büroarbeitsplatz eingerichtet. Zudem wird er als Pausen- und Abstellraum für Geräte genutzt. Das Konzept zur Neugestaltung umfasst die Raumeinteilung, die Arbeitsabläufe, den Materialfluss und die Gerätestandorte sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Zur Einhaltung der Norm für Reinräume ISO 8 werden ein neuer antistatischer Boden und abwaschbare Wände und Decken eingebaut. Da die bestehenden Holzfenster unter Denkmalschutz stehen, müssen zusätzliche, innenliegende Verglasungen erstellt werden. Die bestehende Raumhöhe lässt es nicht zu, dass die Haustechnikinstallationen wie üblich an der Decke geführt werden. Die Leitungen werden daher über das Unterge- schoss verteilt und in verschiedenen Bereichen durch Bohrungen zu den Geräten geführt. Dies wiederum erfordert punktuelle statische Deckenverstärkungen. Die Haustechnikinstallationen haben strengen Anforderungen zu genügen, beispielsweise bezüglich Wasserqualität, Druckluft sowie ausreichenden Luftwechsels bzw. Kühlleistung wegen grosser Wärmeproduktion der Geräte.
C. Finanzielles Die Kosten für die Erweiterung der zentralen Sterilisation des Zentrums für Zahnmedizin werden auf insgesamt Fr. 1 500 000 (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt vom 18. Januar 2018, Genauigkeitsgrad ±10%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2017, Basis 1939, einschliesslich MWSt) beziffert. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 22 000 2 Gebäude 1 146 000 3 Betriebseinrichtungen 155 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 67 000 6 Reserve 110 000 1–6 Anlagekosten 1 500 000 9 Mobile Ausstattung 350 000 Für die geplanten Massnahmen sind gebundene Ausgaben von Fr. 1 500 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Kosten von Fr. 1 500 000 sind die Projektierungskosten von Fr. 110 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 8. Februar 2018 enthalten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im Budget 2018 mit insgesamt Fr. 1 500 000 eingestellt. Die für die Ausstattung benötigten Mittel betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 350 000. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Leistungsgruppe Nr. 9600, Universität Zürich. Die für die Ausstattung benötigten Mittel sind durch die Universitätsleitung zu bewilligen. Der Baubeginn ist für Juli 2018 geplant. Die Fertigstellung soll im August 2018 erfolgen.
Tabelle 2: Termine Planungsbeginn Baubeginn Fertigstellung, Bezug August 2017 Juli 2018 August 2018 Tabelle 3: Investitionen Jahr 2017 2018 Investitionskosten 40 000 1 460 000 in Franken
D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten von Fr. 1 500 000 fallen jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 58 018 an. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Es fallen keine personellen Folgekosten an. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Zinsen Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 122 699 8,2 120 920 1 022 1 942 Hochbauten Rohbau 2 19 632 1,3 40 147 491 638 Hochbauten Ausbau 415 358 27,7 30 3 115 13 845 16 960 Hochbauten Installationen 942 311 62,8 30 7 067 31 410 38 478 Total 1 500 000 100,0 37,5 11 249 46 768 58 018
E. Bundesbeiträge Die Voraussetzungen von Art. 54 und 55 des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (SR 414.20) sind nicht erfüllt, weshalb kein Anspruch auf einen Investitionsbeitrag des Bundes besteht.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erweiterung und den Umbau der zentralen Sterilisation des Zentrums für Zahnmedizin der Universität Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 500 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2017)
III. Der mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 8. Februar 2018 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 110 000 wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der Massnahmen beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli