Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 334/2025

Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025

334. Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin

Erwägungen

des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sind der Präsident und die Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026 zu wählen.

Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2025 beginnende Amtsjahr 2025/2026 werden gewählt: a) zum Präsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Dr. Martin Neukom b) zur Vizepräsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Carmen Walker Späh II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli