RRB Nr. 335/2018
Strassen, Elgg, 832 Winterthurerstrasse, Florastrasse bis Kreisel St. Gallerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. April 2018
335. Strassen (Elgg, 832 Winterthurerstrasse, Florastrasse bis
Erwägungen
Kreisel St. Gallerstrasse, km 4.130–5.000, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Winterthurerstrasse im Abschnitt zwischen Florastrasse bis Kreisel St. Gallerstrasse, Gemeinde Elgg, muss nach rund 40-jähriger Betriebszeit instand gesetzt werden. Die bestehenden Beläge genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Als letzte Massnahme wurde in den 90er- Jahren eine Oberflächenbehandlung durchgeführt. Die Fahrbahnoberfläche weist Belagsverformungen, Risse und verschiedene Belagsflicke auf. Es sind auch optisch einige kritische Stellen auszumachen. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts sind Randverstärkungen, ein Ersatz der Binder- und Deckschicht (10 cm) sowie teilweise ein vollständiger Ersatz des Belags geplant. Zudem werden wo nötig die bestehenden Randabschlüsse und die Schachtarmaturen der Strassenentwässerung ersetzt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2018 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 13. März 2018 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 Bauarbeiten 970 000 Nebenarbeiten 35 000 Technische Arbeiten 70 000 Total 1 080 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 080 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30546), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2018 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 832 Winterthurerstrasse, Gemeinde Elgg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 080 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 13. März 2018)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli