Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 336/2025

Controllingbericht 2025, Anpassungen der Legislaturziele des Regierungsrates 2023–2027 und der Massnahmen zu deren Umsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025

336. Controllingbericht 2025, Anpassungen der Legislaturziele des Regierungsrates 2023–2027 und der Massnahmen zu deren Umsetzung

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Controllingbericht umfasst Angaben über das Erreichen der Legislaturziele des Regierungsrates und der Massnahmen zu deren Umsetzung sowie zur Notwendigkeit von Anpassungen von Legislaturzielen des Regierungsrates und der Massnahmen zu deren Umsetzung. Gemäss § 3a der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erstellt die Staatskanzlei den Controllingbericht jeweils in der Mitte der Amtsdauer. Der Controllingbericht 2025 umfasst zudem eine Übersicht über die Veränderungen der Ausgangslage gegenüber der Lagebeurteilung 2023, die Grundlage für die Erarbeitung der Legislaturziele 2023–2027 und der Massnahmen zu deren Umsetzung war. Damit kann aufgrund einer umfassenderen Übersicht beurteilt werden, ob die Legislaturziele und die Massnahmen zu deren Umsetzung anzupassen sind. Aufgrund des Controllingberichts beschliesst der Regierungsrat Anpassungen der Legislaturziele und der Massnahmen zu deren Umsetzung. Die beschlossenen Anpassungen werden in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 übernommen.

2. Vorgehen Zur Erarbeitung des Controllingberichts 2025 prüften die Direktionen in einer Erhebung, ob – sich die Ausgangslage verändert hat und sich daraus Anpassungen an der Lagebeurteilung 2022/2023 ergeben, – sich das Erreichen der Legislaturziele des Regierungsrates 2023–2027 über das Ende der Legislaturperiode hinaus verzögert, – gestützt darauf Legislaturziele des Regierungsrates oder Massnahmen zu deren Umsetzung anzupassen sind. Der Umsetzungsstand der Massnahmen wurde den Eingaben zum Geschäftsbericht des Regierungsrates 2024 entnommen.

3. Controllingbericht 2025 a. Veränderungen gegenüber der Lagebeurteilung 2022/2023 Die Erhebung bei den Direktionen zeigt die folgenden wesentlichen Veränderungen der Herausforderungen und Chancen gegenüber der Lagebeurteilung 2022/2023 (RRB Nr. 755/2023): – Politikbereich 4, Gesundheit: Im Rahmen der Ressourcenthematik in der Gesundheitsversorgung hat die Finanzierung der Spitäler an Bedeutung gewonnen. Eine grundsätzliche Neubeurteilung der Lage drängt sich jedoch nicht auf. – Politikbereich 5, Gesellschaft und soziale Sicherheit: Die wachsende Arbeits- und Fluchtmigration und das damit verbundene Bevölkerungswachstum stellen für den Kanton und die Gemeinden eine Herausforderung dar. In der Bevölkerung kommt das Thema Migration verstärkt unter Druck. Die Gemeinden haben zusehends Mühe, den erforderlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es gibt Gemeinden, die neue Asylunterkünfte abgelehnt haben. – Politikbereich 6, Verkehr: Aufgrund der im März 2025 in Kraft tretenden bundesrechtlichen Grundlagen ist eine dynamische Entwicklung autonomer Fahrzeuge im Strassenverkehr zu erwarten. Art und Umfang der Entwicklung sind noch nicht vollständig abschätzbar, könnten die betroffenen Verwaltungsstellen jedoch vor Herausforderungen stellen. – Politikbereich 9, Finanzen und Steuern: Die Finanzierung der kantonalen Investitionen mit eigenen Mitteln stellt eine Herausforderung dar. Mit dem Rechnungsergebnis 2023 hat der Kanton seine Investitionen erstmals seit 2015 nicht vollständig selbst finanzieren können, die Schulden (Nettoschulden I) sind in der Folge gestiegen. b. Zielerreichung und Stand der Umsetzung der Massnahmen Die Zielerreichung ist in sämtlichen Politikbereichen auf Kurs. Die Umsetzung der Massnahmen verläuft weitgehend planmässig. Bei einer Massnahme ist die Umsetzung davon abhängig, dass die dazu erforderlichen Mittel bewilligt werden, bei vier weiteren Massnahmen zeichnet sich eine Verzögerung ab: Massnahme Kommentar RRZ 1g: Durch stärker individualisierten Die Umsetzung ist abhängig von der Bewilli­ Vollzug mehr Sicherheit schaffen und die gung der dazu nötigen Mittel, vor allem im nachhaltige Wiedereingliederung fördern. Bereich Justizvollzug und Wiedereingliederung. RRZ 2b: Attraktive und zeitgemässe An­ Es kommt zu einer Verzögerung wegen der

stellungsbedingungen für die Lehrkräfte, für Rechtsetzungsprozesse üblichen Umsetdie Schulleitungen sowie weitere Führungs­ zungsdauer. kräfte und das Fachpersonal im Schulumfeld ermöglichen.

Massnahme Kommentar RRZ 2g: Für die wachsende Zahl Auszu­ Es kommt zu einer Verzögerung der Neubaubildender im Kanton genügend Schulraum vorhaben Kantonsschulen Uetikon am See bereitstellen und eine vorausschauende und Zimmerberg sowie des Projekts Militär­ Flächensicherung vorantreiben. kaserne wegen eines Rekurses. Zudem könnte die Priorisierung der lnvestitionsvorhaben zur Verzögerung einzelner Bauprojekte führen. RRZ 6e: Gesamtverkehrs- und Strassen­ Es kommt zu einer Verzögerung des Projekts infrastrukturprojekte zur Umsetzung brin­ Tram Affoltern aufgrund der Priorisierung der gen und Abklärungen für nachfolgende Investitionsvorhaben im KEF 2025–2028. Projekte vorantreiben. Die Projekte Tramtangente Nord, Glattalbahnverlängerung Kloten–Bassersdorf und Glattalbahnverlängerung Dübendorf–Dietlikon verzögern sich wegen der fehlenden Mittel. Aufgrund der kantonsweiten Priorisierung der Investitionsvorhaben werden auch laufende Strassenprojekte verschoben (vgl. auch Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2025–2027, Vorlage 5975). RRZ 7e: Eine kantonale Biodiversitäts­ Es kommt zu einer leichten Verzögerung strategie erarbeiten, um dem Verlust von aufgrund der Komplexität des Projekts und Arten und Biotopen in Zusammenarbeit der zahlreichen zu berücksichtigenden Intervon Naturschutz, Land- und Forstwirt­ essen. schaft, Wasserbau und Raumplanung entgegenzuwirken.

c. Anpassungen der Legislaturziele des Regierungsrates 2023–2027 und der Massnahmen zu deren Umsetzung Es ist keine Anpassung der Legislaturziele erforderlich. Eine Massnahme ist anzupassen: Massnahme Erforderliche Anpassung, Begründung RRZ 10b: Die digitale Transformation Mit Beschluss Nr. 45/2025 hat der Regievorantreiben, indem Vorhaben aus den rungsrat die Strategie Digitale Verwaltung strategischen Initiativen und den Direk­ 2025+ festgesetzt. Die Massnahme RRZ 10b tionen gebündelt und effizient realisiert ist deshalb wie folgt anzupassen: «Die digiwerden. tale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ und der Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden.»

4. Weiteres Vorgehen Die Anpassung wird in den KEF 2026–2029 eingestellt.

5. Öffentlichkeit Dieser Beschluss dient der Überprüfung und Anpassung der Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 und ergeht in einem laufenden Meinungsbildungsprozess, weshalb er gestützt auf § 23 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) bis zur Veröffentlichung des KEF 2026–2029 nicht öffentlich ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abhängigkeit der Umsetzung der Massnahme RRZ 1g von der Bewilligung der dafür erforderlichen Mittel sowie die Verzögerun- Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates 2023–2027 (Erwägung 3b) werden zur Kenntnis genommen.

II. Die Massnahme RRZ 10b zur Umsetzung des Legislaturziels 10 des Regierungsrates 2023–2027 wird wie folgt angepasst: «Die digitale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ und der Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden.»

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des KEF 2026–2029 nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli