RRB Nr. 338/2025
Änderung Kernenergiegesetz, indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)», Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025
338. Kernenergiegesetz, Änderung, indirekter Gegenvorschlag
Erwägungen
zur eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 20. Dezember 2024 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Vernehmlassung zu einem Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eröffnet. Die am 16. Februar 2024 eingereichte Volksinitiative wird vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen und ihr wird mit einer Änderung des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verlangt mit einer Anpassung von Art. 89 der Bundesverfassung (BV, SR 101), dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und dass der Bund dafür die Verantwortlichkeiten festlegt (neuer Abs. 6). Zudem soll die Stromproduktion umwelt- und klimaschonend erfolgen, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen (neuer Abs. 7). Der Bundesrat anerkennt, dass mit der Volksinitiative das Anliegen der technologieoffenen Stromproduktion zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit unterstützt würde. Gleichwohl steht er der Initiative kritisch gegenüber, u. a. weil er die bestehende Kompetenzaufteilung im Energiebereich zwischen Bund und Kantonen nicht antasten möchte. Weiter geht der Bundesrat davon aus, dass mit der Initiative die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke angestrebt wird. Weil das Verbot im KEG verankert ist, kann es jedoch nicht auf dem Weg einer Volksinitiative – mit Anpassung der BV – direkt aufgehoben werden. Der Bundesrat setzt sich für eine Energieversorgung ein, die sicher, jederzeit verfügbar, kostengünstig sowie umweltfreundlich ist. Sämtliche Produktionstechnologien, die diese Zielsetzung unterstützen, sollen daher auch zum Einsatz kommen können. Diese Technologieoffenheit soll ausdrücklich auch die Kernenergie einschliessen. Daher schlägt der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag vor, das im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes; BBl 2016 7683) im KEG eingeführte Rahmenbewilligungsverbot für Kernkraftwerke wieder aufzuheben. Mit dem Gegenvorschlag dürften in Zukunft grundsätzlich wieder neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Gesetzesrevisionen@bfe.admin.ch): Mit Schreiben vom 20. Dezember 2024 haben Sie uns eingeladen, zu einem indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag Wir lehnen die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» ab. Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes; BBl 2016 7683) wurde mit der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) ein Verbot für das Erteilen von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke eingeführt. Wir sind offen für alle Technologien, die einen Beitrag zur umweltfreundlichen, effizienten und CO 2 -armen Stromerzeugung leisten können. Entsprechend stimmen wir der Aufhebung des Verbots für das Erteilen von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke, wie im indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» vorgesehen, zu. Wir unterstützen die Überlegungen des Bundesrates und damit den indirekten Gegenvorschlag, der mit einer Änderung des KEG umgesetzt wird. Damit künftig ein fundierter Entscheid für einen allfälligen Neubau eines Kernkraftwerks in der Schweiz möglich ist, braucht es insbesondere Grundlagen zur Finanzierung sowie Aussagen zum zeitlichen Ablauf: Es ist zurzeit undenkbar, dass privatwirtschaftliche Akteure ein neues Kernkraftwerk finanzieren. Ausgehend von den mehreren Bewilligungsstufen im KEG und möglicher Rechtsmittel sowie aufgrund verschiedener Erfahrungen beim Bau von Kernkraftwerken in Europa dürfte ein neues Kernkraftwerk in der Schweiz nicht vor 2050 betriebsbereit sein. Es ist darzulegen, wie der Bundesrat mit diesen Fragen umzugehen gedenkt. Schliesslich weisen wir darauf hin, dass die Einlagerung weiterer, heute nicht quantifizierbarer Abfallmengen neuer Kernkraftwerke eine grundlegende Neuauslegung des Tiefenlagerprojekts am geplanten Standort im Kanton Zürich und eine Neubeurteilung der Sicherheit erfordern würde. Aus sicherheitstechnischer Sicht zu prüfen wäre insbe-
sondere die zeitlich verlängerte Einlagerung weiterer Abfälle im Lager mit entsprechender Verschiebung des Verschlusszeitpunkts. Denn die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers beruht auf dessen Verschluss. Für eine Endlagerung von Abfällen allfälliger neuer Kernkraftwerke kann die Notwendigkeit eines zweiten Tiefenlagers in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden.
Dringender Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Stromproduktion, Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke Selbst wenn der rechtliche Rahmen für den Bau neuer Kernkraftwerke wieder geschaffen würde und sich Investoren finden würden, nähme der Planungs- und Bewilligungsprozess für ein neues Kernkraftwerk vermutlich mehr als 20 Jahre in Anspruch. Umso wichtiger ist es deshalb für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele, dass die von den Stimmberechtigten am 9. Juni 2024 mit dem Stromgesetz beschlossenen, zusätzlichen Massnahmen für den beschleunigten und verstärkten Ausbau der Stromerzeugung aus einheimischen erneuerbaren Energien sowie im Bereich der effizienten Stromverwendung konsequent umgesetzt werden. Die bestehenden Kernkraftwerke leisten heute und in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Stromerzeugung, insbesondere im Winterhalbjahr. Sie sollen weiterbetrieben werden, solange sie die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli