RRB Nr. 343/2025
Zuständigkeit für die Beteiligung an der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich, Übertragung von der Finanzdirektion an die Volkswirtschaftsdirektion
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. April 2025
343. Zuständigkeit für die Beteiligung an der Aktiengesellschaft
Erwägungen
Hallenstadion Zürich, Übertragung von der Finanzdirektion an die Volkswirtschaftsdirektion Der Kanton beteiligte sich 2003 im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung von insgesamt 10 Mio. Franken mit einem Betrag von 1,95 Mio. Franken an der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH; Vorlage 4052, Kantonsratsbeschluss vom 23. Juni 2003). Gleichzeitig gewährte er der AGH ein zinsvergünstigtes Darlehen über 20 Mio. Franken. Das Darlehen und die Beteiligung an der AGH dienten der Modernisierung des Hallenstadions, weshalb für die Dauer des Darlehens auch eine Aktionärsbindung vereinbart wurde, die 2028 ausläuft. Der Kanton besitzt 3900 Namenaktien zu je Fr. 100 Nominalwert. Er ist mit 6% am Aktienkapital der AGH beteiligt. Die Zuständigkeit für die Beteiligung an der AGH ist der Finanzdirektion zugeteilt. Die Interessen des Kantons an der AGH liegen hauptsächlich bei der Volkswirtschaftsdirektion. Die Zuständigkeit für die Beteiligung soll daher an die Volkswirtschaftsdirektion übertragen werden. Das ausstehende Darlehen, rückzahlbar 2028, wird weiterhin von der Finanzdirektion bewirtschaftet.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zuständigkeit für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich wird per 1. Mai 2025 von der Finanzdirektion an die Volkswirtschaftsdirektion übertragen.
II. Mitteilung an die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich, Wallisellenstrasse 45, 8050 Zürich, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion, die Staatskanzlei und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli