Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 347/2025

Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Kloten, Wald und Wangen-Brüttisellen, Vereinbarungen, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. April 2025

347. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Kloten, Wald und Wangen-Brüttisellen (Vereinbarungen, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflichtungen des Kantons aus einem Vergleich über mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.

B. Gemeinde Kloten Die Gemeinde Kloten hat dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Kloten abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Kloten zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 7 282 262.77. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 243 032.85 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Kloten vom 27. Februar 2025 ist zu genehmigen.

C. Gemeinde Wald Die Gemeinde Wald hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wald abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Wald zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 3 885 765.79. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 428 837 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Wald vom 27. Februar 2025 ist zu genehmigen.

D. Gemeinde Wangen-Brüttisellen Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Wangen-Brüttisellen zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 555 059.28. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 29 688.25 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Wangen-Brüttisellen vom 6. März 2025 ist zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Kloten über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 27. Februar 2025 wird genehmigt.

II. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Wald über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 27. Februar 2025 wird genehmigt.

III. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 6. März 2025 wird genehmigt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli