RRB Nr. 348/2018
Anfrage Michèle Dünki, Glattfelden, Regula Kaeser, Grüne, und Mark Wisskirchen, Kloten, betreffend Nachtflugverbot ohne Ausnahme, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 84/2018
Sitzung vom 18. April 2018
348. Anfrage (Nachtflugverbot ohne Ausnahme) Die Kantonsrätinnen Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Regula Kaeser- Stöckli sowie Kantonsrat Mark Anthony Wisskirchen, Kloten, haben am 19. März 2018 folgende Anfrage eingereicht: In der Nacht vom 14. auf den 15. März 2018 kreiste zwischen 04.30 und 05,30 Uhr ein Flugzeug und weckte die Anwohner auf. Gemäss Auskunft des Flughafens Zürich handelte es sich dabei entweder um einen Fotoflug im Auftrag des Bundesamts für Landestopographie, welche wegen des zivilen Flugverkehrs nur nachts durchgeführt werden können, oder um ein Messflugzeug für die Überprüfung der Navigationsanlage. Laut Flughafen Zürich sollten diese Messflüge sowohl am Nachmittag als auch in der Nacht bis spätestens um zwei Uhr morgens stattfinden. In der Nacht vom 16. auf den 17. März 2018 startete die Piper um
Erwägungen
22.36 Uhr in Stuttgart und flog dann über dem Kanton Zürich ihre Runden bis ca. 05.30 Uhr (circa von Baden bis Bauma und dann hauptsächlich im Limmattal in schierer Endlosschlaufe). Wir bitten den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hatte der Regierungsrat von den Messflügen Kenntnis und handelt es sich nun um einen Fotoflug des Bundesamts für Landestopographie oder um einen Messflug zur Überprüfung der Navigationsanlage?
2. In der Antwort auf das Postulat KR-Nr.139/2015 «Nachtmessflüge am Flughafen Zürich» antwortete der Regierungsrat, dass er einerseits keine Zuständigkeit bei den Bewilligungen für Nachtmessflüge besitze und seine Interventionen beim BAZL und bei der FZAG an der zeitlichen Abwicklung der Messflüge nichts ändern würden. Den Unterzeichnenden fällt es schwer, sich vorzustellen, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich als Standortkanton so wenig Einfluss auf das BAZL und vor allem auf die FZAG besitzt. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat bis dato zur Sicherung der Nachtruhe auch bei Messflügen und Flügen im Auftrag des Bundesamts für Landestopographie unternommen?
3. In der Medienmitteilung vom 8. März 2018 sicherte der Flughafen Zürich zu, dass die Messflüge bis spätestens zwei Uhr nachts beendet sein werden. Wie reagiert der Regierungsrat auf die Verletzung der Nachtruhe durch die FZAG?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, sowie Regula Kaeser- Stöckli und Mark Anthony Wisskirchen, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Anfrage werden zwei Ereignisse erwähnt. Beim ersten Ereignis vom 14./15. März 2018 ist von einem Fotoflug im Auftrag des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo) oder einem Messflug für die Überprüfung von Navigationsanlagen die Rede. Beim zweiten Ereignis vom 16./17. März 2018 wird ein Flug erwähnt, der in Stuttgart gestartet sei. Die Abklärungen des Amts für Verkehr (AFV) haben ergeben, dass in den besagten Nächten sowohl Messflüge zur Überprüfung von Navigationsanlagen des Flughafens Kloten als auch Vermessungsflüge im Auftrag von swisstopo stattgefunden haben. Nachtmessflüge zur Überprüfung von Navigationsanlagen sind bewilligungspflichtig. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Nachtmessflüge liegt gestützt auf Art. 87 BV (SR 101) und die Luftfahrtgesetzgebung des Bundes in der alleinigen Zuständigkeit des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Mit Verfügung vom 19. Dezember 2017 bewilligte dieses gestützt auf Art. 39d Abs. 3 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) Nachtmessflüge in der Zeit zwischen 23.30 und 2.00 Uhr unter anderem für die Periode vom 12. bis 25. März 2018. In den Nächten der in der Anfrage genannten Daten vom 14. bis 15. März 2018 und vom 16. bis 17. März 2018 fanden in den vom BAZL bewilligten Zeitabschnitten Nachtmessflüge statt. Ausserhalb der bewilligten Zeitabschnitte, d. h. nach 2.00 Uhr, fanden keine Nachtmessflüge statt. Diese Verfügung wurde dem zuständigen AFV in Kopie zugestellt. Der Regierungsrat musste darüber nicht in Kenntnis gesetzt werden. Im Übrigen ist zum Thema Nachtflüge vollumfänglich auf die Stellungnahmen zu den Postulaten KR-Nrn. 139/2015 betreffend Nachtmessflüge auf dem Flughafen Zürich-Kloten und 145/2017 betreffend Verletzung des Nachtflugverbots: Die Ursachen sind bekannt, jetzt braucht es Massnahmen sowie auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 238/2017 betreffend Notfallmässiger Start um 04.30 Uhr zu verweisen. Bei dem in der Anfrage genannten Flugzeug vom Typ Piper handelte es sich um einen Laserscanning-Vermessungsflug im Auftrag von swisstopo. Dieses informierte die Medien am 13. März 2018 über die geplanten Vermessungsflüge und wies auf die geplanten Nachtflüge hin. In den
Nächten vom 14. bis 15. März 2018 und vom 16. bis 17. März fanden auch nach 2.00 Uhr Laserscanning-Vermessungsflüge im Auftrag von swisstopo statt. Die Flüge wurden im Rahmen der geltenden Bundesgesetzgebung abgewickelt. Da diese Flüge nicht in Zürich-Kloten starteten oder landeten, musste weder eine Bewilligung des BAZL eingeholt noch der Regierungsrat oder die Flughafen Zürich AG (FZAG) darüber in Kenntnis gesetzt werden. Ein allgemeines Nachtflugverbot gibt es in der Schweiz nicht. Es gibt lediglich eine Nachtflugordnung gemäss Art. 39 ff. VIL. Diese besagt, dass während gewisser Zeiten Flugzeuge in Zürich-Kloten nur eingeschränkt landen oder starten dürfen. Zu Frage 2: Für die Bedürfnisse von Bund und Kantonen werden von 2017 bis 2023 schweizweit sogenannte LiDAR-Daten (Airborne-Laser-Scanning-Daten, d. h. Luftaufnahmen mit Laserscanning) beschafft. Zur Durchführung der Arbeiten beauftragt swisstopo private Unternehmen. Aus den Daten der Laserscanning-Vermessungsflüge entstehen hochpräzise, digitale Höhenmodelle, die den Kantonen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Digitale Höhenmodelle werden zum Beispiel zur Berechnung von Hangneigungen, zum Erstellen von Gefahrenkarten, für Lärmkataster, für Volumenberechnungen oder in der Raumplanung eingesetzt. Die LIDAR-Daten werden aus der Luft, das heisst aus einem Flugzeug und teilweise, in den alpinen Gebieten, mit einem Helikopter erhoben. In verschiedenen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein finden die Flüge seit Herbst 2017 statt und dauern bis im Frühling 2018. Die Flughöhe liegt in der Regel bei rund 900 Metern über Boden. Wo genau und wann geflogen wird, ist von den Flugbewilligungen der Flugsicherung Skyguide, vom Wetter, von der Vegetation und vom Schneefall in verschiedenen Höhenlagen abhängig. Wegen der geringen Flughöhen kann es rund um die grösseren Flugplätze aus Sicherheitsgründen vorkommen, dass ein Flug in der Nacht durchgeführt werden muss. Soweit diese Vermessungsflüge im Auftrag von swisstopo nicht in Zürich-Kloten starten oder landen, hat der Regierungsrat mangels Zuständigkeit keine Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen. Betreffend Nachtmessflüge zur Überprüfung der Navigationsanlagen ist auf die Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 139/2015 zu verweisen. Zu Frage 3: Es liegt keine Verletzung der Nachtsperrordnung durch die FZAG
vor. Das für die Einhaltung der Nachtsperrordnung für den Flughafen Zürich zuständige AFV hat die fraglichen Nachtmessflüge überprüft und dabei festgestellt, dass die Auflagen des BAZL, namentlich die späteste Landezeit von 2.00 Uhr, eingehalten wurden.
Die Laserscanning-Vermessungsflüge fanden zu anderen Zeiten und teilweise auch über anderen Gegenden statt. Da die Flugzeuge nicht in Zürich-Kloten starteten oder landeten verfügt der Regierungsrat über keine weiteren Informationen und Zuständigkeiten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli