RRB Nr. 354/2021
Strassen Dietikon/Weiningen/Unterengstringen, Sanierung Limmatbrücke, 616 Niederholzstrasse, 3 Ueberlandstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung, neue gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2021
354. Strassen (Dietikon/Weiningen/Unterengstringen, Sanierung Limmatbrücke, 616 Niederholzstrasse, 3 Ueberlandstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss Nr. 353/2021 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat für den Neubau der Limmatbrücke, den Aus- und Neubau der 616 Niederholzstrasse, den Ausbau der 3 Ueberlandstrasse sowie die Veloschnellroute in der Stadt Dietikon und den Gemeinden Weiningen und Unterengstringen einen Objektkredit von Fr. 29 080 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 5699). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.
B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben dem Neubau der Limmatbrücke, dem Aus- und Neubau der Niederholzstrasse, dem Ausbau der Ueberlandstrasse und dem Pilotprojekt Veloschnellroute, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 6 520 000 für die Sanierung der bestehenden Limmatbrücke, die Instandsetzung der Niederholzstrasse ab dem Knoten Querstrasse bis zur Überführung Dietikonerstrasse A1, die Instandsetzung der Ueberlandstrasse im Projektperimeter, den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle Fahrweid/Limmatbrücke, die Anpassungen der Randabschlüsse sowie der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]). Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 520 000 zu bewilligen.
Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, erfolgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung. Die gesamten Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 14. August 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 7 100 000 Bauarbeiten 20 240 000 Nebenarbeiten 3 760 000 Technische Arbeiten 4 500 000 Total 35 600 000
Aus den Agglomerationsprogrammen der 1. und 3. Generation (Fuss- und Veloverkehr Limmattal sowie Dietikon - Optimierung Leistungsfähigkeit und Verkehrsmanagement MIV2d) wird ein Bundesbeitrag mit einem Beitragssatz von 35% erwartet. Die Verlegung Niederholzstrasse gilt im Zusammenhang mit dem Ausbau Nordumfahrung Zürich als verkehrlich flankierende Massnahme. Im Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) vom 26. September 2012 hat das ASTRA für die betreffende Massnahme eine Kostenbeteiligung von 80% zugesichert. Die definitive Höhe der Bundesbeiträge kann erst mit der Schlussabrechnung festgelegt werden und ist somit in der Ausgabe nicht zu berücksichtigen. Der Bundesbeitrag aus den Agglomerationsprogrammen wird dem Konto 8400.63001 00000, Investitionsbeiträge vom Bund Agglomerationsprogramm, und der Beitrag des ASTRA dem Konto 8400.63010 80000, Investitionsbeiträge vom Bund Staatsstrassen, gutgeschrieben. Der Neubau Limmatbrücke weist eine Abbiegespur zum Werkareal der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) auf. Gemäss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den EKZ vom 10. November 2020 beteiligen sich die EKZ im Umfang von Fr. 1 914 000 an den Investitionskosten. Massgebend für die Kostenaufteilung sind die tatsächlichen Baukosten.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 35 600 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 18% 6 520 000 6 520 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 7% 2 370 000 2 370 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50110 00000 63% 22 380 000 22 380 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 3% 990 000 990 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 2% 820 000 820 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 7% 2 520 000 2 520 000 Fahrradanlagen Total 100% 6 520 000 29 080 000 35 600 000 Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2220/2020 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 990 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 917 000. Sie berechnewn sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 8% 2 370 000 9 000 5% 119 000 Staatsstrassen 76% 22 380 000 84 000 2,5% 560 000 Fussgängeranlagen 4% 990 000 3 500 2,5% 25 000 Staatsstrassen 3% 820 000 3 000 5% 41 000 Beleuchtungsanlagen Fahrradanlagen 9% 2 520 000 9 500 2,5% 63 000 Zwischentotal 109 000 808 000 Total 100% 29 080 000 917 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81149, Gemeinde Weiningen, Limmatbrücke, 3 Ueberlandstrasse, 616 Niederholzstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Limmatbrücke sowie die Instandsetzung der 616 Niederholzstrasse und der 3 Ueberlandstrasse in der Stadt Dietikon und den Gemeinden Weiningen und Unterengstringen wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 520 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 2220/2020 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli