Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 354/2024

Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, Claudia Hollenstein, Stäfa, und Claudia Frei, Uster, betreffend Effizienter Austausch von Gesundheitsdaten, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 27/2024

Sitzung vom 10. April 2024

354. Anfrage (Effizienter Austausch von Gesundheitsdaten) Kantonsrat Christoph Ziegler, Elgg, sowie die Kantonsrätinnen Claudia Hollenstein, Stäfa, und Claudia Frei, Uster, haben am 22. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt trotz aller Bemühungen nur schleppend voran. Auch das Elektronische Patientendossier kann mindestens mittelfristig die anstehenden Probleme nicht lösen. Die Politik hat die Dringlichkeit einer effizienten Digitalisierung erkannt. Das zeigen diverse Vorstösse zu diesem Thema. Einheitliche Datenstandards und im Rahmen des Datenschutzes frei zugängliche Patientendaten sind wichtig. Die Daten sollen deshalb nicht in individuellen Datenbanken der Softwareanbieter abgelegt werden, sondern in offenen Plattformen. So kann auch sichergestellt werden, dass die Kontrolle über Gesundheitsdaten vom Staat ausgeübt und nicht den privaten Unternehmen überlassen wird. Die medizinische Dokumentation in den Spitälern findet primär in Klinikinformationssystemen (KIS) statt. Die Applikationslandschaft ist aktuell sehr heterogen und generiert Daten, die sich nur schwer zwischen den Leistungsanbietern im Gesundheitswesen austauschen lassen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist die Gesundheitsdirektion auch der Meinung, dass mit einer standardisierten und offenen Datenhaltung die Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen gesteigert werden kann?

2. Kürzlich hat das Universitätsspital Basel eine solche offene Plattform basierend auf offenen Standards (openEHR) ausgeschrieben. Sieht die Gesundheitsdirektion auch für den Kanton Zürich die Möglichkeit, auf diese Art die Daten standardisiert und frei zugänglich abzulegen?

3. Wie ist die diesbezügliche Strategie des Universitätsspitals Zürich,des Kantonsspitals Winterthur, der PUK und ipw? Wir danken für die Beantwortung der Fragen

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, Claudia Hollenstein, Stäfa, und Claudia Frei, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Gesundheitsdaten – darunter fallen sowohl personenspezifische Daten (Patientendaten) als auch allgemeine, nicht patienten- bzw. personenspezifische Daten (z. B. Unternehmensdaten) – haben in verschiedener Hinsicht eine grosse Bedeutung. Sie dienen beispielsweise zur Abrechnung von Leistungen und für das finanzielle Controlling sowie zur Sicherstellung der Leistungsqualität, aber auch für die Versorgungsplanung und -steuerung, die Forschung an Hochschulen sowie die Entwicklung neuer Angebote durch private Unternehmen. In allen diesen Zusammenhängen erleichtert und verbessert die Standardisierung von Daten ihre Verwendbarkeit. Zudem sorgt die Standardisierung für mehr Effizienz in der Datenerfassung und -verarbeitung und begünstigt ganz wesentlich die Kommunikation zwischen den Akteurinnen und Akteuren, vor allem auch in der Versorgungskette. Die Standardisierung von Daten bzw. der Datenerfassung in der Gesundheitsversorgung ist daher grundsätzlich zu begrüssen, denn sie trägt zu einer effizienteren und wirksameren Leistungserbringung bei. Dies gilt für die Frage der «offenen» Datenhaltung bzw. Datennutzung, d. h. Daten, die frei zugänglich, nutzbar und weiter verbreitbar sind, nicht im gleichen Mass. Hier stehen sich die Interessen der Dateneignerinnen und -eigner (Patientinnen und Patienten, Institutionen) einerseits und der öffentlichen Hand, der Forschung und der im Gesundheitswesen tätigen Unternehmen anderseits teilweise entgegen. Die einschlägigen Gesetze, die den Umgang mit Daten im Gesundheitsbereich regeln, räumen vor allem dem Patientengeheimnis, der Sicherheit der persönlichen Daten der Patientinnen und Patienten und dem Schutz der Daten gegen Missbrauch eine sehr hohe Bedeutung zu. So setzen das Schweizerische Strafgesetzbuch (SR 311.0), das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (SR 810.30), das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) wie auch das Gesetz über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) der offenen Verfügbarkeit von Daten klare Grenzen. Auch wenn aus der Optik beispielsweise der Versorgungsplanung und -steuerung, der Forschung oder der medizinischen Innovation ein möglichst ungehinderter Zugang zu den grossen Gesundheitsdatenpools der

Patientinnen und Patienten, der Leistungserbringer oder der Versicherer grosse Vorteile hätte, sind die Zugriffsbeschränkungen, wie sie durch die Gesetzgebung geschaffen wurden, zu respektieren. Sie entsprechen dem grundsätzlichen Bedürfnis der Dateneignerinnen und -eigner nach Vertraulichkeit und nach Missbrauchsschutz. Die Wahl und Beschaffung von geeigneten Systemen für die elektronische Erfassung und Verwaltung von Klinikinformationen liegen grundsätzlich in der strategischen und operativen Verantwortung der jeweiligen Spitalorgane. Die Leistungserbringer selber haben mit zunehmender Digitalisierung der Leistungserstellungsprozesse ein Interesse daran, ihre Systeme so auszuwählen, dass sie den gängigen Standards der Branche entsprechen (z. B. openEHR). Aus Sicht der Gesundheitsdirektion ist es zudem wichtig, dass sich die Spitäler untereinander vernetzen und abstimmen, um so durch Skaleneffekte das Einsparpotenzial vergrössern zu können. Mit den vier kantonalen Spitälern führt die Gesundheitsdirektion regelmässige Vernetzungstreffen zu Digitalisierungsthemen durch und hat auch im Rahmen der Berichte über die Umsetzung der Eigentümerstrategien 2022 die Erwartung geäussert, dass sie Synergien bei der Digitalisierung nutzen. Zu Frage 3: Die Festlegung der konkreten Strategien der vier kantonalen Spitäler in Fragen der Datenstandardisierung, der Offenheit von Datenplattformen und der Interoperabilität liegt in der Kompetenz der jeweiligen Spitalorgane. Dabei berücksichtigen sie die Vorgaben des Datenschutzes und der guten Datengouvernanz. Die Strategien sind nicht deckungsgleich. Allen vier Strategien ist jedoch gemein, dass sie der Bereitstellung der für eine effiziente Betriebsführung nötigen Informationen in digitalen Führungsinstrumenten sowie der Verfügbarmachung der generierten Daten über den gesamten Behandlungspfad hinweg und ihrer Nutzung für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und medizinischen Innovation eine hohe Priorität einräumen. Das Universitätsspital Zürich (USZ) verfügt bereits seit drei Jahren über ein Data Governance Board, das für eine einheitliche, effiziente und transparente Behandlung von Anfragen für die Weiternutzung von Daten sorgt. Im Zentrum der sich in Entwicklung befindenden Datenstrategie des USZ stehen die Strukturierung und Standardisierung von Daten, die Voraussetzung sind für die Nutzung und Vergleichbarkeit von

Informationen in grösseren Projekten und Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren. Zurzeit laufen öffentliche Ausschreibungen für eine neue USZ-Datenplattform und eine neue Integrationsplattform. Diese Projekte werden einen wesentlichen Beitrag leisten zur Nutzbarmachung und zum Austausch von Daten innerhalb des USZ, aber auch mit Forschungs- und Kooperationspartnern im Gesundheitsbereich.

Das Strategie des Kantonsspitals Winterthur zielt darauf ab, bestehende Standards (z. B. openEHR) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um einen sicheren, effizienten und interoperablen Datenaustausch im Gesundheitswesen zu fördern. Die Einführung des neuen Klinikinformationssystems im Jahr 2023 stellte einen wesentlichen Schritt dar, um eine verbesserte Datenhaltung und -verfügbarkeit zu erreichen. Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) ist daran, ihr Klinikinformationssystem mit den anderen universitären Psychiatrien, die dasselbe System anwenden, abzugleichen. Daneben setzt sich die PUK gemeinsam mit dem USZ und den beiden anderen universitären Spitälern im Rahmen einer von der Universitären Medizin Zürich ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe für die Vernetzung der Patienteninformationssysteme der vier universitären Spitäler ein. Die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland verfügt schliesslich über eine rollierende IT-Strategie, die einmal jährlich überprüft und angepasst wird. Die Digitalisierung ist zudem auch ein wichtiger Bestandteil der im Frühjahr 2023 verabschiedeten Strategie 2030.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli