Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 355/2026

Strassen, Zürich, Rosengartenstrasse, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026

355. Strassen (Zürich, Rosengartenstrasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 17. Juli 2025 das Projekt an der Rosengartenstrasse (Bau Nr. 23 061) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Rosengartenstrasse ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 1). Auf ihr verläuft eine Ausnahmetransportroute des Typs I. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich plant eine umfassende Sanierung des Kirchgemeindehauses an der Rosengartenstrasse 1. Im Zuge dieser Sanierung wird ein hindernisfreier Zugang für den Fussverkehr geschaffen. Hierfür muss das Gefälle des Trottoirs an der Rosengartenstrasse so angepasst werden, dass im Eingangsbereich ein ebenerdiger Zugang ermöglicht wird. Zudem wird das Trottoir verbreitert und bis zum Wipkingerplatz weitergeführt. Weiter wird der Strassenbelag der Rosengartenstrasse in diesem Bereich saniert und die Schlammsammler instand gestellt. Das Amt für Mobilität hat im Rahmen der Begehrensäusserung gemäss § 45 Abs. 1 StrG zum Bauprojekt am 11. März 2024 Stellung genommen. Es hat dabei keine Begehren vorgebracht. Die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes wird nicht vermindert, weil die Spurbilder und die Verkehrsführung des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen des vorliegenden Projekts nicht verändert werden. Das Vorhaben ist mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar. Da es sich beim Projekt um untergeordnete bauliche Massnahmen handelt, wurde auf ein Mitwirkungsverfahren und auf das öffentliche Auflage- und Einspracheverfahren gemäss §§ 16 und 17 StrG verzichtet. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements hat im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und gestützt auf die massgebenden Bestimmungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) mit Verfügung Nr. 2025-TED-ZH-626 das Projekt am 19. Juni 2025 festgesetzt.

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 470 000. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements hat die Kosten mit der erwähnten Verfügung bewilligt. Der Kanton übernimmt die Aufwendungen für die Anpassungen bzw. die Sanierung der Fahrbahn. Die Kosten für die Anpassungen des Trottoirs gehen zulasten der Stadt bzw. gemäss dem Verursacherprinzip zulasten der Kirchgemeinde. Demnach können voraussichtlich Fr. 190 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Rosengartenstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 16, Art. 17, Art. 43, and Art. 45 — read in the version of June 1, 2022; the act was consolidated again on June 1, 2026.