RRB Nr. 366/2024
Anfrage Tobias Infortuna, Egg, Sarah Fuchs und Marzena Kopp, Meilen, betreffend Parkplätze Hochwacht / Pfannenstiel, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 42/2024
Sitzung vom 10. April 2024
366. Anfrage (Parkplätze Hochwacht / Pfannenstiel) Kantonsrat Tobias Infortuna, Egg, sowie die Kantonsrätinnen Sarah Fuchs und Marzena Kopp, Meilen, haben am 5. Februar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Hochwacht auf dem Pfannenstiel mit dem Aussichtsturm sowie den Wald- und Wanderwegen ist ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet. Das dort stehende Restaurant Hochwacht gehört dem Kanton und wird verpachtet. Die zum Restaurant gehörenden Parkplätze, die seinen Gästen zur Verfügung stehen, reichen häufig nicht aus – zumal diese auch von den Erholungsuchenden benutzt werden. Aus diesem Grund wurden Fahrzeuge bis vor kurzem auch unterhalb des Restaurants auf dem äussersten Rand der grossen Wiese parallel zum Weg abgestellt. Diese Praxis funktionierte bis anhin gut. Im Jahr 2023 wurde das Parkieren auf dieser Wiese im Auftrag des Kantons verunmöglicht, indem am Rand der Wiese Baumstämme platziert wurden. Seither fehlen dem Restaurant aufgrund des stark reduzierten Parkplatzangebotes die Gäste. Das Restaurant verzeichnet gemäss Aussage der Pächter im Artikel der ZSZ (23.12.2023) einen Umsatzrückgang von rund 30 Prozent. Gemäss den Pächtern besteht die Kundschaft des Restaurants zu 70 Prozent aus Senioren. Aufgrund der fehlenden Parkplätze bleiben viele Gäste nun der Hochwacht fern. Zwar gibt es beim weiter unten liegenden Restaurant Vorderer Pfannenstiel ebenfalls Parkplätze. Doch sind diese von der Hochwacht 750 Meter entfernt, und der Fussweg zur Hochwacht ist recht steil. Für ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern oder Kinderwagen ist der Weg dadurch stark erschwert bis teilweise unzumutbar, für Leute mit Handicap gar unmöglich. Zahlreiche Vereine mit vielen Mitgliedern, die das Restaurant Hochwacht mit seinem abgetrennten Raumangebot oft und gerne für ihre Versammlungen nutzten, werden nun auf andere Lokalitäten ausweichen. Zudem: Neu parkieren viele Ausflügler nun entlang der Zufahrtsstrasse, was zu einem Verkehrschaos und zu Schwierigkeiten bei der Schneeräumung führt und die Sicherheit gefährdet. Gemäss ZSZ-Artikel ist eine Machbarkeitsstudie bei der kantonalen Baudirektion in Erarbeitung, in welcher die Bedürfnisse und Lösungsstrategien aufgezeigt werden sollen.
Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wer ist die Eigentümerin oder der Eigentümer der betroffenen Wiese? Gestützt auf welcher rechtlichen Grundlage ist Parkieren am Wiesenrand nicht mehr erlaubt?
2. Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung hin wurde die über viele Jahre tolerierte Parkierung auf der Wiese aufgehoben?
3. Wurden die Pächter bei Unterzeichnung des Pachtvertrages darüber informiert, dass Parkierung auf der Wiese aufgehoben wird?
4. Ist der Regierungsrat als Verpächter des Restaurants Hochwacht daran interessiert, dass das Restaurant erfolgreich wirtschaften kann? Wenn ja, erwägt der Regierungsrat Massnahmen zu ergreifen, um die Pächter zu unterstützen?
5. Beabsichtigt der Regierungsrat das Restaurant Hochwacht zu sanieren, wie es schon vor Jahren thematisiert wurde? Werden in diesem Zusammenhang zusätzliche Parkierungsmöglichkeiten geschaffen?
6. Was ist der genaue Gegenstand der Machbarkeitsstudie? Welche Parteien sind involviert? Wann sind Ergebnisse der Studie zu erwarten?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Infortuna, Egg, sowie Sarah Fuchs und Marzena Kopp, Meilen, wird wie folgt beantwortet:
Das Restaurant Hochwacht befindet sich in einem sensiblen Natur- und Landschaftsraum sowie an einem beliebten Erholungsort. Daraus ergibt sich, dass gegensätzliche Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. Der Kanton als Eigentümer verfolgt grundsätzlich das Ziel, den sensiblen Natur- und Landschaftsraum vor übermässiger Nutzung zu schützen und gleichzeitig den Erholungssuchenden mit dem Restaurant eine Verpflegungs- und Aufenthaltsmöglichkeit zu bieten. Um dies gewährleisten zu können, sind die wirtschaftlichen Bedingungen für die Pächterin bzw. den Pächter vernünftig auszugestalten. Aus diesem Grund wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, um auch in Zukunft ein optimales Angebot zu ermöglichen, das den – teilweise gegensätzlichen – Interessen möglichst gerecht wird. Das Eigentum sichert dem Kanton im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Einfluss auf die Besucherfrequenz bzw. die Lenkung der Besucherströme und damit den Schutz des sensiblen Natur- und Landschaftsraums.
Zu Frage 1: Die Wiese ist im Eigentum des Kantons und befindet sich ausserhalb der Bauzone. Es besteht keine Bewilligung für die Nutzung als Parkplatz. Das Abstellen von Motorfahrzeugen entlang des Waldrandes, ohne forstrechtliche Bewilligung, stellt zudem einen Verstoss gegen die Waldgesetzgebung dar. Zu Frage 2: Es wurden vermehrt Schäden auf der Wiese festgestellt. Deshalb und mangels einer Bewilligung wurde das Parkplatzangebot auf das rechtmässige Mass von 30 Parkplätzen beim Restaurant verringert. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich vermietet das Restaurant einschliesslich der bewilligten 30 Parkplätze. Fahrzeuge dürfen nur auf den bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Die Parkierung auf der Wiese war zu keinem Zeitpunkt erlaubt und nie Gegenstand der Vereinbarungen mit dem Pächter. Zu Fragen 4 und 5: Liegenschaften im Finanzvermögen sind grundsätzlich selbsttragend zu betreiben und entsprechend nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Im Rahmen der laufenden Machbarkeitsprüfung für eine Gesamtinstandsetzung werden auch verschiedene attraktivitätssteigernde Massnahmen geprüft. Die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen ist nicht vorgesehen, da solche nicht bewilligungsfähig sind. Zu Frage 6: Die Machbarkeitsstudie soll Auskunft über eine mögliche Neupositionierung der Hochwacht geben und aufzeigen, wie eine solche Investition wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden kann. Neben einem angemessenen Umgang mit der bestehenden Bausubstanz und der Einhaltung des Planungsrechts stellt die betriebliche Organisation eines Gastronomiebetriebes auf mehreren Geschossen mit begrenzter Fläche eine Herausforderung dar. In die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sind mehrere kantonale Ämter sowie externe Fachpersonen involviert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli