RRB Nr. 37/2024
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026 bis 2029, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024
37. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 11. Oktober 2023 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsverfahren zum landwirtschaftlichen Finanzrahmen 2026 bis 2029. Nach Art. 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Nach Sistierung der Agrarpolitik 2022+ (AP22+) haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat mit der Motion 22.4251 beauftragt, bis 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 vorzulegen. Entsprechend haben die eidgenössischen Räte für die Zahlungsrahmenperiode 2026 bis 2029 keine Vorstösse eingereicht, die eine Anpassung des LwG erfordern. Damit haben sie sich für den Zeitraum 2026 bis 2029 für Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgesprochen. Analog zur Zahlungsrahmenperiode 2018 bis 2021 soll nun für die Jahre 2026 bis 2029 eine reine Zahlungsrahmenbotschaft unterbreitet werden. Der Vorschlag des Bundesrates steht im Kontext angespannter finanzieller Aussichten. Der Bundesrat hat daher eine allgemeine Sparvorgabe von 2% auf den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen, die den Bundeshaushalt um rund 500 Mio. Franken pro Jahr entlasten soll. Die Agrarausgaben sind von dieser Kürzung betroffen. Der Bundesrat beantragt für den Zeitraum 2026 bis 2029 wiederum drei Zahlungsrahmen für «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen». Die Gesamtsumme beträgt 13,676 Mrd. Franken. Diese Summe liegt 2,5% unter derjenigen des geltenden Bundesbeschlusses für die Jahre 2022 bis 2025. Mehraufwendungen in ausgesuchten Bereichen sollen über Umlagerungen zwischen den erwähnten drei Zahlungsrahmen aufgefangen werden. Der Zahlungsrahmen für die Produktionsgrundlagen steigt gegenüber dem Zahlungsrahmen von 2022 bis 2025 von 552 Mio. auf 674 Mio. Franken an (+22,1%). Diese Mehraufwendungen sollen grösstenteils mit einer Senkung der Zahlungsrahmen Direktzahlungen und Qualitäts- und Absatzförderung kompensiert werden.
Beim Zahlungsrahmen Produktion und Absatz ist gegenüber dem Zahlungsrahmen von 2022 bis 2025 eine leichte Senkung von 2,222 Mrd. auf 2,151 Mrd. Franken vorgesehen (–3,2%). Die Anpassungen sollen grösstenteils durch Auflösungen von Reserven erfolgen und nur geringfügige Auswirkungen auf den Umfang der Unterstützung in diesem Bereich haben. Beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen sind gegenüber dem Zahlungsrahmen von 2022 bis 2025 Senkungen von 11,249 Mrd. auf 10,851 Mrd. Franken vorgesehen (–3,5%). Die Einsparungen sollen hauptsächlich bei der Versorgungssicherheit durch eine Verringerung des Basisbeitrags über eine Querschnittkürzung von 2% umgesetzt werden. Zusätzlich zu den Zahlungsrahmen wird ein Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 2026 bis 2029 von 450 Mio. Franken vorgelegt. Der Verpflichtungskredit ist abgestimmt auf die Beiträge für Strukturverbesserungen im Zeitraum 2026 bis 2029. Die geplante Erhöhung der Bundesbeiträge für Strukturverbesserungen hat keine Anpassung der kantonalen Mittel zur Folge. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan sind für die nächsten vier Jahre für die Strukturverbesserungen (Hoch- und Tiefbau) genügend Investitionsbeiträge eingestellt. Die Erhöhung der Bundesbeiträge hat keine Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gever@blw.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Einladung vom 11. Oktober 2023, zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 sowie zum erläuternden Bericht Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Der erläuternde Bericht ist verständlich, die Argumentation nachvollziehbar und die Auswirkungen auf die Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft werden schlüssig dargelegt. Es ist konsequent, nach der Sistierung der AP22+ nur punktuelle Anpassungen an der Agrarpolitik vorzunehmen und 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 vorzulegen. Wir begrüssen die vorgesehene Ausweitung des Zahlungsrahmens für die Produktionsgrundlagen. Insbesondere der Aufbaupfad für die Strukturverbesserungen für die Umsetzung der Strategie «Strukturverbesse- rungen 2030+» erachten wir als wertvoll. Bei der Infrastruktur besteht ein grosser Sanierungs- und Investitionsbedarf im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen bezüglich der Anpassungen an den Klimawandel. Auch die Massnahmen wie das neue Instrument der Prämienverbilligung von Ernteversicherungen, der Ausbau der Pflanzen- und Tierzucht sowie die Stärkung des Beratungswesens sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und klimaresilienten Landwirtschaft im Sinne des Postulatsberichts zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (Postulate 20.3931 und 21.3015) sowie der kürzlich vorgelegten Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050. Demgegenüber bedauern wir die vorgesehenen Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen, ist doch die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftsbetriebe angespannt. Bereits heute wird der Vergleichslohn nur von wenigen Betrieben erreicht. Zudem befinden sich die Betriebe in einem Umfeld steigender Kosten für Vorleistungen. Mit der vorgeschlagenen Verringerung des Basisbeitrags um 2% gerät das landwirtschaftliche Einkommen weiter unter Druck. Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen anerkennen wir jedoch die Notwendigkeit der geplanten Massnahme. Beim angestrebten Ausbau der Forschung, der Pflanzenzüchtung sowie beim Wissenstransfer für eine nachhaltige Landwirtschaft im Sinne der parlamentarischen Initiative 19.475 sowie der Motionen 20.3919 und
21.3832 handelt es sich aber klar um neue Bundesaufgaben, die nicht zulasten der Direktzahlungen finanziert werden sollen. Insbesondere bei Investitionen in die Forschung liegt der Nutzen nicht allein bei der Landwirtschaft. Vielmehr wird der Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt und es werden Zusatzinvestitionen ausgelöst. Es ist daher angezeigt, auch Mittel aus dem Bereich Forschung und Entwicklung zu beanspruchen. Sollten die eidgenössischen Räte die Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen mittragen, sehen wir die Kürzung des Basisbeitrags als probates Mittel an, um die Einsparungen zu erzielen. Beim Basisbeitrag handelt es sich um eine Transferzahlung, die nicht an konkrete Ziele gebunden ist. Die Massnahme ist daher mit dem Oberziel der Agrarpolitik vereinbar, die Stützungsmassnahmen in der Landwirtschaft zunehmend zielgerichteter auszurichten.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli