RRB Nr. 372/2023
Sportfonds, rückzahlbarer Überbrückungsbeitrag an den Verein Rad-WM 2024
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2023
372. Sportfonds, rückzahlpflichtiger Überbrückungsbeitrag an den Verein Rad-WM 2024
Erwägungen
A. Ausgangslage Die «Union Cycliste Internationale [UCI] Rad- und Para-Cycling- Strassen-Weltmeisterschaften 2024» (Rad-WM 2024) finden vom 21. bis 29. September 2024 im Kanton Zürich statt. Die Rad-WM ist einer der weltweit grössten Einzelsportanlässe und findet 2024 bereits zum vierten Mal in Zürich statt. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an einer erfolgreichen Rad-WM 2024 beteiligen sich die Stadt Zürich, der Kanton Zürich und der Bund finanziell. Organisiert wird die Rad-WM 2024 vom Verein für die UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024 (Verein Rad- WM 2024), der vom Verband Schweizer Radsport Swiss Cycling, von der Stadt Zürich und dem Kanton Zürich im Dezember 2019 gegründet wurde. Im Vorstand verfügen die Stadt Zürich und der Kanton Zürich zusammen über eine Stimmenmehrheit. Der Verein Rad-WM 2024 hat am 30. September 2020 mit dem internationalen Radsportverband UCI einen Organisationsvertrag («Organisation Agreement») abgeschlossen. Wichtiger Bestandteil des Vertrags sind die Zahlungsmodalitäten (u. a. Rechteübertragung, Fee). Die Organisation der Rad-WM 2024 ist bereits weit fortgeschritten. Mit dem Aufbau der Projektorganisation und der Arbeitsaufnahme der Teilprojekte Streckenführung, Verkehr, Rahmenprogramm und Begleitmassnahmen konnten in der Vorbereitung der Rad-WM 2024 bis heute zahlreiche Meilensteine erreicht werden. Insbesondere wurden ein umfangreiches Verkehrskonzept und Verkehrsanordnungen, die während der Rad-WM 2024 gelten sollen, durch die Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr, und die Kantonspolizei erarbeitet und publiziert (vgl. RRB Nr. 112/2023).
B. Vorübergehender Liquiditätsbedarf Der Regierungsrat hat für die Planung und Durchführung der Rad- WM 2024 einen Beitrag von 3 Mio. Franken bewilligt, der sich aus einem Beitrag von 2,5 Mio. Franken sowie nicht verrechneten Eigenleistungen von 0,5 Mio. Franken zusammensetzt (vgl. RRB Nr. 435/2019). Die Stadt Zürich unterstützt die Rad-WM 2024 mit einem Kredit von 7,85 Mio. Franken (vgl. GR Nr. 2018/418). Die Bundesversammlung beschloss am 8. De- zember 2022 einen Verpflichtungskredit (V0374.00) für die Rad-WM 2024 von insgesamt 6,5 Mio. Franken. Mit Verfügung vom 30. Januar 2023 (VM-Nr. 193009500) bewilligte das Bundesamt für Sport einen zweckgebundenen Beitrag von 5,0 Mio. Franken für die Durchführung der Rad- WM 2024. Weitere 1,5 Mio. Franken sind für die nationale Radsportförderung vorgesehen und werden separat verfügt. Während die Bundesgelder zu einem erheblichen Teil erst 2024 (im Jahr der Durchführung des Anlasses) und 2025 fliessen, fallen die Ausgaben für die Planung sowie Zahlungen an die UCI bereits im Vorfeld der Veranstaltung an. Zusätzlich kann der Verein Rad-WM 2024 mit Einnahmen aus dem Sponsoring erst im Laufe des Jahres 2024 rechnen und weitere Einnahmen werden auch erst während des Anlasses erwirtschaftet. Dies führt zu einem vorübergehenden Liquiditätsengpass. Deshalb ersuchte der Verein Rad-WM 2024 die Stadt Zürich und den Kanton Zürich am 27. Februar 2023 um eine vorübergehende finanzielle Unterstützung bzw. ein Überbrückungsdarlehen von je 2,0 Mio. Franken zur Vermeidung des Liquiditätsengpasses. Gemäss Liquiditätsplanung des Vereins Rad- WM 2024 soll eine Rückzahlung bis 2025 erfolgen. Um einen Stopp der Planung der Rad-WM 2024 und damit der Gefährdung des Standorts Zürich als Durchführungsort abzuwenden, soll diesem Gesuch stattgegeben werden, unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich ebenfalls einen entsprechenden Beitrag bzw. ein entsprechendes Darlehen gewährt.
C. Ausgaben und Finanzierung Für die Gewährleistung einer unterbruchsfreien Planung und erfolgreichen Durchführung der Rad-WM 2024 soll, gestützt auf § 2 Abs. 1 lit. b der Sportfondsverordnung (LS 612.2) ein rückzahlungspflichtiger Überbrückungsbeitrag von 2,0 Mio. Franken aus dem Sportfonds geleistet werden. Der Gesamtkredit gemäss RRB Nr. 435/2019 wird dadurch nicht erhöht. Die Gesamtausgabe kann, gestützt auf § 38 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen beschlossen werden, da die Bundesbeiträge an Swiss Cycling rechtskräftig feststehen und der Vertrag zwischen dem Verein Rad-WM 2024 und Swiss Cycling rechtskräftig unterzeichnet ist. Die Rückzahlung des Beitrags durch den Verein Rad-WM 2024 soll in zwei Tranchen in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen (abgestimmt mit der Stadt Zürich), in Abhängigkeit von den Zahlungseingängen des Bundesbeitrags und nachdem die Fee an den Weltverband UCI gemäss Vertrag vollständig bezahlt wurde.
Der Beitrag von 2,0 Mio. Franken kann im Budget 2023 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, verfügbar gemacht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Überbrückung des vorübergehenden Liquiditätsengpasses beim Verein Rad-WM 2024 wird diesem ein rückzahlpflichtiger Beitrag aus der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, von 2 Mio. Franken gewährt, unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beitrags oder Darlehens der Stadt Zürich.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli