Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 374/2025

Gemeindeordnung, Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten, Änderung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025

374. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Knonau- Maschwanden-Mettmenstetten, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Knonau- Maschwanden-Mettmenstetten haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderung der Gemeindeordnung. Die Änderungen umfassen neben vereinzelten redaktionellen Anpassungen im Wesentlichen das Wahlverfahren der Erneuerungswahlen sowie die Stellenschaffungskompetenzen.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten am 24. November 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten, Schulstrasse 13, 8932 Mettmenstetten, den Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in