Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 376/2024

Leistungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Interkantonalen Kompetenzzentrum für die Messung von Radioaktivität in Lebensmitteln zur Kontrolle der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Ermächtigung, Kantonales Labor, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024

376. Leistungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Interkantonalen Kompetenzzentrum für die Messung von Radioaktivität in Lebensmitteln zur Kontrolle der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Ermächtigung, Kantonales Labor, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Die jüngsten kriegerischen Ereignisse in Europa und dem Nahen Osten zeigen deutlich, wie fragil die geopolitische Lage gegenwärtig ist und wie schnell sich die Bedrohungslage ändern kann. Die Wahrscheinlichkeit einer Eskalation, bei der sogar Nuklearwaffen zum Einsatz oder Kernkraftwerke zu Schaden kommen, sodass Radioaktivität freigesetzt wird, ist substanziell erhöht. Ein solches Ereignis kann auch auf die Schweiz erhebliche Auswirkungen haben. Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hatten mehrere Kantonale Laboratorien Messplätze für Radioaktivität eingerichtet und betrieben. Einige Kantone haben diese in den letzten Jahren aber wieder aufgegeben, da bis vor Kurzem mit einem solchen Ereignis nicht mehr gerechnet wurde und Kosten eingespart werden konnten. Das Kantonale Labor Zürich (KLZH) hat seinen Messplatz stets weiter betrieben und war daher auch messbereit, als sich in Fukushima eine Reaktorkatastrophe ereignete. Aufgrund der Feststellung, dass die Messkapazität in der Schweiz im Falle eines erneuten Ereignisses zu gering ist, hat das KLZH vor ein paar Jahren den Bund auf dieses Problem hingewiesen. Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in der Folge das Konzept des Interkantonalen Kompetenzzentrums für die Messung von Radioaktivität in Lebensmitteln (KRIL) entwickelt und Verträge mit sieben kantonalen Laboratorien erarbeitet, um in einem Ereignisfall die Messkapazität für die ganze Schweiz sicherstellen zu können.

2. Rechtliche Vorgaben Mit der Leistungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Interkantonalen Kompetenzzentrum für die Messung von Radioaktivität in Lebensmitteln (KRIL) zur Kontrolle der Radioaktivität in Nahrungsmitteln (KRIL-Vereinbarung) sollen ausgewählte kantonale Laboratorien mit den entsprechenden Vorhalteleistungen (Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Geräte, periodische Kalibrierungen, Vergleichsmessun- gen, Erfahrungsaustausch mit anderen KRIL-Laboratorien, Teilnahme an Übungen des Bundes) und den Messungen im Ereignisfall beauftragt werden. Das KLZH ist eines dieser KRIL-Laboratorien. Die vom Bund beauftragten Leistungen werden vollkostendeckend abgegolten. Mit Beschluss Nr. 571/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion, zum Entwurf der Totalrevision der Verordnung über den ABC-Schutz (ABC-Verordnung) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht neu das KLZH als eine der zehn Partnerorganisationen vor und dient vorwiegend dem Bevölkerungsschutz im Kanton Zürich. Damit hat das KLZH auch auf kantonaler Ebene Vorhalteleistungen zu erbringen, nämlich in den Bereichen Probenahmen, Bereithaltung der erforderlichen Materialien und Messgeräte, Aus- und Weiterbildung von Personal, Weiterentwicklung der Prüfverfahren, Messorganisation im Kanton Zürich sowie Sicherstellung der Messbereitschaft für radiologische Ereignisse (§ 20 ABC-Verordnung gemäss Vernehmlassungsvorlage).

3. Auswirkungen Messsysteme im KLZH Zurzeit verfügt das KLZH über zwei Messplätze zur Bestimmung von Gammastrahlung in Lebensmittel- und Umweltproben. Eines der Messsysteme wurde durch die NAZ finanziert und wird für die Messungen im Rahmen der KRIL-Vereinbarung eingesetzt. Die Kosten für den Detektor werden vollumfänglich vom Bund getragen und von der NAZ über zehn Jahre abgeschrieben. Das zweite vom KLZH 2022 beschaffte Messsystem zur Messung von Proben gemäss kantonalem Leistungsauftrag des KLZH muss 2030 erneuert werden. Messbereitschaft: Erforderliches Personal und Material Im Ereignisfall muss das KLZH sofort einen 24-Stunden-Betrieb des Radioaktivitätsmessplatzes über Tage, Wochen oder sogar Monate sicherstellen. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde ein Ersteinsatzteam, bestehend aus neun Mitarbeitenden, gebildet. Diese neun Personen, aufgeteilt in drei Dreierteams, stellen die Inbetriebnahme der Messorganisation in den ersten 72 Stunden sicher und beginnen unmittelbar mit der Schulung von weiteren KLZH-Mitarbeitenden, um den 24-Stunden-Betrieb über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des KLZH führen, sofern die Umgebungsstrahlenbelastung dies erlaubt, Probenahmen in der Primärproduktion durch. Die Aufträge dazu erhalten sie von der NAZ über die Kantonale Führungsorganisation.

4. Personal- und Sachmittel Zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben gemäss KRIL-Vereinbarung sowie aufgrund der geplanten Revision der ABC-Verordnung, bei denen es sich um reine Vorhalteleistungen handelt, benötigt das KLZH zusätzliche personelle Mittel. Aufwandabschätzung zur Erfüllung der genannten Aufgaben: Aufgabe Aufwand (Stunden) Sicherstellen der Einsatzbereitschaft 1100 Koordinationsaufgaben kantonsintern 500 Koordinationsaufgaben Bund 400 Dieser Aufwand entspricht einem 100%-Pensum. Das KLZH benötigt daher per 1. Januar 2026 zusätzlich folgende personelle Mittel: Stellen Richtposition Klasse VVO Es handelt sich um eine Stellenaufstockung im Bereich Bioanalytik im KLZH. Zur Beschaffung von Kleingeräten (Handmessgeräte für Radioaktivität, Personendosimeter usw.) und Verbrauchsmaterialien für die Probenahmen fallen jährliche Kosten von Fr. 5000 an.

5. Finanzielle Auswirkungen Der Zusatzaufwand fällt in der Leistungsgruppe Nr. 6100, Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Veterinäramt, an. Der zusätzliche Lohnaufwand für die beantragten Stellen liegt bei rund Fr. 199 000 pro Jahr (einschliesslich Lohnneben- und Laborarbeitsplatzkosten), die Sachmittelkosten betragen jährlich rund Fr. 5000. Die von der NAZ vertraglich zugesicherten Fr. 20 000 pro Jahr (Fr. 18 000 Personalaufwand und Fr. 2000 Sachaufwand) ermöglichen die vollumfängliche Finanzierung des Aufwandes, der durch die aufgrund der KRIL-Vereinbarung übernommenen Leistungen entsteht. Für den Personal- und Sachaufwand aufgrund der zusätzlichen Leistungen gemäss der geplanten Revision der ABC-Verordnung fallen zusätzlich Fr. 184 000 pro Jahr an. Die finanziellen Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 nicht eingestellt und sind ab 2026 im KEF 2025–2028 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, die Leistungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Interkantonalen Kompetenzzentrum für die Messung von Radioaktivität in Lebensmitteln zur Kontrolle der Radioaktivität in Nahrungsmitteln zu unterzeichnen.

II. Im Stellenplan des Kantonalen Labors Zürich wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli