Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 377/2024

Vereinbarung über die gemeinsame Koordination der amtlichen Chemikalienkontrolle in der Ostschweiz, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024

377. Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein, Ermächtigung

Erwägungen

1. Ausgangslage Im Auftrag von Bund und Kantonen hat das externe Beratungsunternehmen INFRAS den Vollzug des Chemikalienrechts im Bereich «Marktkontrolle» evaluiert. INFRAS kam zum Schluss, dass der Vollzug des Chemikalienrechts in diesem Bereich grundsätzlich funktioniert, identifizierte aber auch Schwachstellen. Im Schlussbericht vom 14. Juli 2021 erkannte INFRAS gestützt auf die Beurteilung des Ist-Zustandes Handlungsbedarf und leitete daraus fünf Empfehlungen für die Optimierung der Marktkontrolle ab. Empfehlung Nr. 3 betrifft die Zusammenarbeit unter den Kantonen und lautet: «Kantone sollten Aktivitäten kantonsübergreifend zusammenlegen oder Kompetenzzentrum aufbauen.»

2. Bestandesanalyse Eine Projektgruppe bestehend aus Fachleuten des kantonalen Chemikalienvollzugs der Ostschweiz hat eine Bestandesanalyse erstellt und daraus Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Vollzugs in der Ostschweiz abgeleitet. Auf der Grundlage dieses umfassenden Berichts und nach intensiven Diskussionen befürworten die Leitenden des Vollzugs des Chemikalienrechts eine intensivere Kooperation im Bereich des kantonalen Chemikalienvollzugs in der Ostschweiz. Leistungen, die heute jeder Kanton selbst erbringt, die aber gemeinsam effizienter und effektiver erbracht werden können, sollen in Zukunft von einer zentralen Stelle erbracht werden. Dies führt zu einer Stärkung des Fachwissens bei der beauftragten Chemikalienfachstelle und gleichzeitig zu einer Entlastung der anderen Chemikalienfachstellen. Die Leitenden des Vollzugs des Chemikalienrechts in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein schlagen vor, die Empfehlung Nr. 3 umzusetzen.

3. Rechtliche Umsetzung Gestützt auf den Vorschlag der Leitenden des Vollzugs des Chemikalienrechts in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein sollen die Kantone der Ostschweiz (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich) sowie das Fürstentum Liechtenstein eine Vereinbarung über die gemeinsame Koordination der amtlichen Chemikalienkontrolle in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein abschliessen. Die Vereinbarungspartner beauftragen den Kanton Zürich bzw. dessen Chemikalienfachstelle (Kantonales Labor), Leistungen im Vollzug des Chemikalienrechts zu erbringen, die allen Vereinbarungspartnern gleichermassen zugutekommen und zu einer Entlastung der einzelnen Chemikalienfachstellen beitragen. Für die Erbringung der Leistungen gemäss Vereinbarung wird mit einem Aufwand gerechnet, der einer Vollzeitstelle entspricht. Der beauftragten Chemikalienfachstelle werden die Aufwendungen (einschliesslich Personalaufwand und Kosten der Infrastruktur) mit einem kostendeckenden jährlichen Beitrag sowie einer allfälligen Anpassung aufgrund der Berücksichtigung der Lohnentwicklung der beauftragten Chemikalienfachstelle abgegolten. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: ein Drittel Sockelbeitrag pro vollziehende Chemikalienfachstelle und zwei Drittel bevölkerungsproportional. Dieser Kostenschlüssel entspricht anderen Vereinbarungen im Umweltschutzbereich unter den Kantonen, gilt als anerkannt und hat sich als zweckmässig erwiesen.

4. Finanzielle Auswirkungen Für den Kanton Zürich fallen durch die Koordination des amtlichen Vollzugs des Chemikalienrechts anteilmässig (Sockelbeitrag plus Bevölkerungsanteil) Kosten von jährlich höchstens Fr. 60 000 an. Diese Kosten werden in der Leistungsgruppe Nr. 6100, Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Veterinäramt, kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein vom 20. März 2024 zu unterzeichnen.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in