RRB Nr. 383/2025
Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung, Mitteilung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
383. Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung, Mitteilung
Erwägungen
Der Kantonsrat hat am 3. Juni 2024 das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV, LS 410.33) erlassen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Regierungsrat das Gesetz mit Beschluss Nr. 952/2024 auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 14 ISV erklärt die Kantonsregierung gegenüber dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Beitritt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an den Vorstand der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, Generalsekretariat, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern: Gerne teilen wir Ihnen mit, dass der Kanton Zürich per 1. Januar 2025 der Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern vom 28. Oktober 2022 beigetreten ist (vgl. LS 410.33).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli