Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 387/2025

Energiegesetz, Änderung vom 4. Dezember 2023, Beteiligung an der Axpo Holding AG, Inkraftsetzung, EKZ-Gesetz, Änderung vom 4. Dezember 2023, Beteiligungen, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025

387. Energiegesetz (Änderung vom 4. Dezember 2023,

Erwägungen

Beteiligung an der Axpo Holding AG, Inkraftsetzung), EKZ-Gesetz (Änderung vom 4. Dezember 2023, Beteiligungen, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 4. Dezember 2023 Änderungen des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG, LS 730.1; Beteiligung an der Axpo Holding AG) und des Gesetzes betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1; Beteiligungen) (ABl 2023-12-08). Mit Verfügung vom 13. Februar 2024 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2024-02-16). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderungen des EnerG und des EKZ-Gesetzes können damit in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderungen vom 4. Dezember 2023 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 und des Gesetzes betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 werden auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli