RRB Nr. 388/2025
Strassen, Dürnten, 738 Südumfahrung, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
388. Strassen (Dürnten, 738 Südumfahrung, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Südumfahrung auf dem Gebiet der Gemeinde Dürnten zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 738 geführt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Werterhaltung muss die Südumfahrung instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Das Bauvorhaben liegt teilweise im Perimeter des Autobahnanschlusses Dürnten. Eine Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten von Kanton und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sowie die Finanzierung der Massnahmen im ASTRA-Perimeter. Die Bauherrschaft liegt beim Kanton Zürich. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Dürnten sowie dem ASTRA sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn (mit Einbau eines lärmarmen Deckbelags) und der Geh- sowie Rad-/Gehwege, einschliesslich Anpassung und Erneuerung der Randabschlüsse; – Ergänzung der markierten Fussgängerquerung mit Mittelinsel beim Kreisel Gartencenter um eine Velofurt; – Reduktion der Fahrbahnbreite von km 1.035 bis 1.120 auf 4,6 m analog der sonstigen Fahrbahnbreite im Strassenabschnitt im Bereich der Rabatten, Begrünung der rund 200 m² entsiegelten Fahrbahnfläche; – Anordnung von Steinhaufen für Kleintiere anstelle der bisherigen Betonelemente im Bereich der Unterführung; – Anpassung der Inselköpfe und der südlichen Bankettbereiche bei den Kreiseln Gartencenter und Tannägertenstrasse zur Gewährleistung der Anforderungen an eine Ausnahmetransportroute Typ 2; – Verlängerung der Mittelinsel und Verschiebung der Fussgängerquerung beim Kreisel Tannägertenstrasse zur Optimierung der Fussgängerbeziehung; – Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung (zwecks Hitzeminderung Versickerungsmulde im Bereich des Rad-/Gehwegs von km 1.030 bis 1.090 sowie Entwässerung der Fahrbahn von km 1.140 bis 1.670 über die Schulter); – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung;
– Sanierung Durchlass Berenbach (Objekt Nr. 113-010); – Neubau einer Verkehrsmessstelle bei km 2.080; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Infolge des Verkehrs auf der Südumfahrung werden bei mehreren Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss der Lärmschutz- Verordnung (LSV, SR 814.41) überschritten, weshalb Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem Einbau von lärmarmen Deckbelägen können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei einigen Gebäuden eingehalten werden. Der Streckenabschnitt ist nicht geeignet für eine Geschwindigkeitsreduktion. Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) lassen sich im fraglichen Strassenabschnitt nicht realisieren. Infolge der veränderten Lärmbelastung sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2203/2014 im Rahmen der Erstsanierung im Sinne von Art. 14 LSV gewährten Erleichterungen aufzuheben bzw. gemäss den Erleichterungsanträgen im Auflagebericht Strassenlärm anzupassen. Das Bauvorhaben liegt im Nahbereich des Berenbachs und des Dorfbachs. Ein Teilabschnitt der Südumfahrung liegt sodann in Grundwasserschutzzonen. Die notwendigen wasserbaupolizeilichen und gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft liegen vor. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Die Gemeinde Dürnten war im Sinne von § 12 StrG in die Ausarbeitung des Projekts involviert. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung / Einwendungsverfahren, verzichtet werden konnte.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 27. September bis 28. Oktober 2024. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 17. September 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 3 150 000 Nebenarbeiten 360 000 Technische Arbeiten 115 000 Total 3 625 000
Gemäss Finanzierungsvereinbarung beteiligt sich das ASTRA anteilmässig an den Kosten des Projekts. Der Kostenbeitrag des ASTRA beläuft sich ausgehend vom Kostenvoranschlag auf Fr. 988 000. Die definitive Kostenbeteiligung berechnet sich nach tatsächlichem Ausmass unter Anwendung der Objektgliederung. Der Kostenbeitrag wird dem ASTRA nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63010 80000, Investitionsbeiträge vom Bund Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-74012 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Zürich ASTRA Total in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 150 000 150 000 Erneuerung Staatsstrassen 2 487 000 988 000 3 475 000 Total 2 637 000 988 000 3 625 000 Da der rechtsverbindlich zugesicherte Beitrag des ASTRA anteilmässig gesprochen wurde und damit erst nach der Realisierung betragsmässig feststeht, ist ein Bruttokredit zu beschliessen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine neue Ausgabe von Fr. 150 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 475 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG, insgesamt Fr. 3 625 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 625 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 4% 150 000 150 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50111 00000 96% 3 475 000 3 475 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 3 475 000 150 000 3 625 000 Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 988 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 80 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Verkehrseinrichtungen 6% 150 000 500 5,0% 8 000 Erneuerung Staatsstrassen 94% 2 487 000 9 500 2,5% 62 000 Zwischentotal 10 000 70 000 Total 100% 2 637 000 80 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74012, Dürnten, 738 Südumfahrung, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 738 Südumfahrung in der Gemeinde Dürnten wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2203/2014 im Sinne von Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung gewährten Erleichterungen werden gemäss den bei den Akten liegenden Erleichterungsanträgen vom 27. Mai 2024 angepasst.
III. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 150 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 475 000, insgesamt Fr. 3 625 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli