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RRB Nr. 39/2021

Strassen Stammheim, 352 Waltalinger-/Steinerstrasse, Säleten bis Kantonsgrenze Thurgau, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2021

39. Strassen (Stammheim, 352 Waltalinger-/Steinerstrasse,

Erwägungen

Säleten bis Kantonsgrenze Thurgau, km 9.150–13.375, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Der Deckbelag der Hauptverkehrsstrasse Nr. 352 Waltalinger-/Steinerstrasse, Stammheim, im Abschnitt Säleten bis Kantonsgrenze Thurgau stammt aus dem Jahr 1998 und weist zunehmend Alterserscheinungen auf. Seitdem wurden auf dem Strassenabschnitt keine grösseren Massnahmen ausgeführt. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und hat stellenweise auch Kornausbrüche. Zudem sind Längs- und Querrisse sowie wilde Risse vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Fundations- und Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts werden auf dem ganzen Abschnitt die Binder- und Deckschicht erneuert. Bei örtlichen Fehlstellen muss die Fundationsschicht ausgebessert werden. Sämtliche Schachtabdeckungen in der Fahrbahn sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Verkehrsmessstelle Nr. 4191 ausgebaut. Durch Korrekturen im Quergefälle wird die Verkehrssicherheit verbessert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 16. Dezember 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 3 680 000 Nebenarbeiten 280 000 Technische Arbeiten 190 000 Total 4 150 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 4 150 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30581), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 352 Waltalinger-/Steinerstrasse, Gemeinde Stammheim, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 150 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in