Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 391/2026

Anfrage Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Zu lange Wartezeiten bei den Schuldenberatungsstellen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 103/2026

Sitzung vom 15. April 2026

391. Anfrage (Zu lange Wartezeiten bei den Schuldenberatungsstellen) Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 23. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Wer in die Verschuldung gerät, sollte so schnell wie möglich Hilfe erhalten. Doch bei den beiden Schuldenberatungsstellen im Kanton Zürich gibt es lange Wartezeiten: Die Schuldenberatung von Caritas Zürich musste im letzten Jahr sowie Anfang des Jahres jeweils einen temporären Aufnahmestopp von einem Monat verhängen, da die Wartezeit aufgrund der steigenden Anzahl Anfragen bereits acht Wochen überstieg, bei der Schuldenberatung Kanton Zürich kommt es gegenwärtig zu Wartezeiten von bis zu sechs Wochen. Das ist fatal für die Betroffenen – denn je später sie eine Beratung bekommen, desto tiefer stecken sie in der Verschuldung. Dies hat nicht nur für die Betroffenen tiefgreifende Konsequenzen, sondern auch für die Gesellschaft, die die Folgekosten der Verschuldung mittragen muss. Der Schritt in die Schuldenberatung braucht viel Mut und ist mit Scham besetzt. Darum ist es entscheidend, dass die Betroffenen schnellstmöglich in die Beratung einsteigen können, bevor sie den Mut dazu verlieren. Im Rahmen der persönlichen Hilfe in der Sozialhilfe müssen die Gemeinden Schuldenberatungen gewährleisten. Beratungen in diesem Bereich sind sehr zeitaufwändig und komplex, viele Gemeinden haben daher Leistungsvereinbarungen mit der kantonalen Schuldenberatungsstelle. Mit jeder Gemeinde eine Vereinbarung aufzusetzen, bedeutet für die kantonale Schuldenberatungsstelle einen grossen Administrationsaufwand. In einigen Fällen enthalten diese Vereinbarungen Kontingente für die Beratungen - wenn diese in der entsprechenden Gemeinde aufgebraucht sind, ist die Beratung nicht mehr gewährleistet. Mit nur 0,56 Stellenprozenten in der Schuldenberatung pro 1000 Einwohner*innen liegt der Kanton Zürich deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 2,09 Stellenprozenten – und auf dem letzten Platz einer Auswertung des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz von 2022. Die kantonale Schuldenberatung wird finanziert von Kanton, Gemeinden und über Spenden. Die Schuldenberatung der Caritas Zürich ist ausschliesslich über Spenden finanziert.

Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die langen Wartezeiten bei den Schuldenberatungsstellen?

2. Innerhalb welchen Zeitrahmens sollten im Kanton Zürich persönliche Beratungsgespräche/Erstgespräche in Anspruch genommen werden können?

3. Welche Handlungsmöglichkeiten zieht der Regierungsrat in Betracht, um die Wartezeiten bei den Schuldenberatungen zu verkürzen?

4. Wie steht der Regierungsrat zu den 0,56 Stellenprozent pro 1000 Einwohner*innen in der Schuldenberatung im Kanton Zürich? Ist er der Meinung, dass das ausreichend ist? Wenn ja, mit welcher Begründung.

5. Im aktuellen System haben verschiedene Gemeinden eine Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Schuldenberatungsstelle. Wie viele Gemeinden haben keine Leistungsvereinbarung?

6. Das System über die Leistungsvereinbarungen ist sehr aufwändig und ein Zugang zu Beratung ist nicht immer gewährleistet. Welche anderen Möglichkeiten zur Aufstellung der Schuldenberatung im Kanton Zürich kann sich der Regierungsrat vorstellen?

7. Wie viele Gemeinden arbeiten in ihren Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton mit Kontingenten? Wie häufig kommt es vor, dass diese Kontingente ausgeschöpft sind? Wie beurteilt der Regierungsrat die Anwendung von Kontingenten?

8. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat, um die Eigenverantwortung zu stärken und Überschuldung möglichst früh zu verhindern?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass Personen mit Schulden Zugang zu einem niederschwelligen Beratungsangebot im Kanton Zürich haben. Die Schuldenberatung Kanton Zürich unterstützt öffentliche und private soziale Stellen bei der Bearbeitung von Schuldenproblemen, bietet Weiterbildung für Fachpersonen an und berät überschuldete Personen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag beim Vollzug des Sozialhilfegesetzes (LS 851.1). Seit 1991 erhält sie für ihre Tätigkeit kantonale Beiträge. Gestützt auf die mit RRB Nr. 1433/2023 letztmals erneuerte Beitragsberechtigung als private soziale Institution wurde ihr 2025 ein Staatsbeitrag von Fr. 205 000 ausgerichtet.

Gleichzeitig fördert der Kanton Präventionsangebote. Diese zielen darauf ab, die Entstehung von Schulden zu verhindern. Für das Präventionsangebot der Schuldenberatung Kanton Zürich werden seit 2023 jährlich Beiträge aus dem Spielsuchtfonds gewährt. Zur Entlastung des Budgets von Caritas Zürich wurde kürzlich ein Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds des Kantons Zürich von Fr. 250 000 für den Innenausbau der Räumlichkeiten im städtischen Neubau an der Hohlstrasse 446/448 in Zürich gewährt (RRB Nr. 340/2026). Die Schuldenberatung Kanton Zürich und die Caritas Zürich sind gemeinnützige Vereine. Wie bei anderen privaten Beratungsstellen liegen die Organisation und der Umfang des Beratungsangebots in ihrer Verantwortung. Das betrifft auch den Zugang zum Angebot und die eingesetzten personellen Mittel. Zu Fragen 5–7: Im Kanton Zürich haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass Personen, die sich in einer Notlage befinden, die notwendige Hilfe erhalten. Gemäss Jahresbericht 2024 der Schuldenberatung Kanton Zürich sind rund 140 Gemeinden in einem Vertragsverhältnis und unterstützen die Beratungsstelle finanziell. Der Abschluss und die konkrete Ausgestaltung von Leistungsvereinbarungen zwischen Gemeinden und der Schuldenberatung Kanton Zürich liegt in der Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Es ist den Parteien überlassen, wie und wie oft sie den Zugang zu Beratungsangeboten gewährleisten. Zu Frage 8: Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass eine Stärkung der Eigenverantwortung dazu beiträgt, eine Überschuldung zu verhindern. Der Lehrplan 21 berücksichtigt bereits im Rahmen der schulischen Ausbildung, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu entwickeln. Dabei ist u. a. vorgesehen, dass sie sich mit den Ursachen von Jugendverschuldung, präventiven Handlungsmöglichkeiten und einem verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen finanziellen Mitteln auseinandersetzen. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (SR 419.1) und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 14. Januar 2008 über die Berufsbildung (LS 413.31) werden ausserdem mit entsprechenden Angeboten die Grundkompetenzen Erwachsener gefördert. So bieten Lernstuben als niederschwellige Lernorte für Erwachsene beispielsweise Kurse zum Thema «Clever haushalten und

budgetieren» an, um die finanziellen und mathematischen Kompetenzen zu erweitern. Schliesslich tragen auch verschiedene Präventionsangebote zur Verhinderung einer Überschuldung bei.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli