Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 404/2024

Strassen, Zürich, Wildbachstrasse, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024

404. Strassen (Zürich, Wildbachstrasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 30. Januar 2024 das Projekt Wildbachstrasse, Abschnitt Höschgasse bis Rudolfstrasse (Bau Nr. 08158), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Die Wildbachstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr kommunal klassiert. Über sie verläuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Im Rahmen dieses Projekts werden der Regenabwasserkanal, der Mischabwasserkanal sowie die Leitung der Wasserversorgung ersetzt und das Fernwärmenetz erweitert. Strassenseitig werden im nördlichen Teil der Wildbachstrasse der Fahrbahnbelag und der Strassenoberbau sowie der westliche Trottoirbelag saniert. Im südlichen Teil werden nach den Werkleitungsarbeiten lediglich Grabeninstandstellungen vorgenommen. Weiter wird am Knoten Wildbachstrasse/Höschgasse eine Trottoirüberfahrt realisiert. Auf die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Höschgasse in die Wildbachstrasse für den Veloverkehr wird verzichtet. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 18. Dezember 2015 Stellung genommen und keine Begehren vorgebracht. Die für die Konsistenz des regionalen Velonetzes wichtige Linksabbiegemöglichkeit von der Höschgasse in die Wildbachstrasse ist spätestens bei einer künftigen Sanierung der Höschgasse umzusetzen. Auf die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes für den motorisierten Individualverkehr hat das Vorhaben keinen Einfluss. Insofern ist das Projekt mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar. Durch das Projekt werden an der Oberfläche nur geringfügige Anpassungen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorgenommen. Da die Anpassungen von der Stadt Zürich als untergeordnet beurteilt werden, wurde auf ein Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 ff. und 16 f. StrG verzichtet. Mit Beschluss Nr. 3536 vom 29. November 2023 hat der Stadtrat von Zürich die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 3 475 000. Da kein Mehrwert für die geplante regionale Veloroute entsteht, können der Bau- und Unterhaltspauschale keine Kosten angerechnet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Wildbachstrasse, im Abschnitt Höschgasse bis Rudolfstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 104 — read in the version of April 1, 2023; the act was consolidated again on July 1, 2024 and July 1, 2024.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 13, Art. 16, Art. 43, and Art. 45 — read in the version of June 1, 2022; the act was consolidated again on June 1, 2026.