Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 405/2025

Motion Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende betreffend Verschiebung des Einstiegs in den Französischunterricht auf die 1. Klasse der Sekundarstufe I, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 41/2025

Sitzung vom 9. April 2025

405. Motion (Verschiebung des Einstiegs in den Französischunterricht auf die 1. Klasse der Sekundarstufe I) Kantonsrätin Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende haben am 3. Februar 2025 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Französisch-Unterricht erst ab dem

Erwägungen

9. Schuljahr (bzw. ab der 1. Klasse der Sekundarstufe I) unterrichtet wird. Soweit eine solche neue gesetzliche Grundlage im Widerspruch zu interkantonalen Verträgen und entsprechenden Ausführungsbestimmungen steht, sind diese neu auszuhandeln Begründung: Seit 2005 werden im Kanton Zürich wegen dem Lehrplan 21 und dem damit verbundenen Harmos-Konkordat sowohl in den Primarschulen wie in den Sekundarschulen zwei Fremdsprachen unterrichtet – Englisch ab der zweiten und Französisch ab der fünften Klasse. Mit insgesamt 16 Jahreslektionen (Französisch: 6 Jahreslektionen, Englisch: 10 Jahreslektionen) nehmen diese beiden Schulfächer erhebliche zeitliche Ressourcen in Anspruch. Seit längerer Zeit beklagen Lehrpersonen der Primarstufe und Sekundarstufe I die bescheidenen Französischkenntnisse der Schüler/-innen am Ende der Primarschulzeit. Dies ist bedauerlich, denn das Ziel des Frühfranzösisch auf der Primarstufe war, die Französischkenntnisse der Schüler/-innen der deutschsprachigen Schweiz zu verbessern. Neben den heutigen Erfahrungen, dass der erhoffte Erfolg auf verbesserte Französischkenntnisse durch den frühen Einstieg in den Französischunterricht ausgeblieben ist, wird dies auch durch verschiedene Studien gestützt. Der Befund einer Studie der Universität und pädagogischen Hochschule Freiburg aus dem Jahr 2016 zur Zentralschweiz zeigt, dass bei zwei Fremdsprachen an der Primarschule zwei Drittel bis die Hälfte der Schüler/-innen die Französisch-Lernziele Ende der 6. Klasse verfehlten. Eine weitere Studie «Alter und schulisches Fremdsprachenlernen — Stand der Forschung» von Amelia Lambelet und Raphael Berthele weist darauf hin, dass im schulischen Kontext ältere Lernende einen Startvorteil haben. Sie lernen schneller als die Jüngeren. Ein Ein- und Überholen durch die Frühbeginner/-innen konnte in den momentan verfügbaren Studien im Allgemeinen nicht nachgewiesen werden.

Deshalb soll der Einstieg in den Französischunterricht wieder auf die Sek-I-Stufe verschoben und in der Primarstufe darauf verzichtet werden, da die Schüler/-innen der Sek-1-Stufe eine höhere kognitive Reife und eine solidere Basis in Deutsch haben, was das Erlernen grammatikalisch komplexer Sprachen wie Französisch erleichtert. Die dadurch freiwerdenden Lektionen könnten einfach weggelassen werden oder teilweise gewinnbringend in andere Lektionen wie Deutsch oder Mathematik investiert werden. Das spätere Einsetzen des Französischunterrichtes im 9. Schuljahr soll die Lernergebnisse verbessern, die Motivation fördern und Überforderung vermeiden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Die Kantone sind durch die Bundesverfassung (BV, SR 101) verpflichtet, wichtige Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule zu harmonisieren (Art. 62 Abs. 4 BV). Der Bundesgesetzgeber hat den Auftrag, bei einem Scheitern der Harmonisierung auf dem Koordinationsweg die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Davon ausgehend wurde die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat, LS 410.31) erarbeitet, welcher der Kanton Zürich nach einer Volksabstimmung im Jahr 2008 beigetreten ist. Das Konkordat sieht die landesweite Angleichung zentraler Eckwerte der Volksschule vor. Die Kantone haben sich im Rahmen des HarmoS-Konkordats auf den sogenannten «Sprachenkompromiss» in Form der Sprachenstrategie der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) geeinigt. Ein zentrales Anliegen dieser Harmonisierung besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler in zwei Fremdsprachen am Ende der Volksschule gleichwertige Kompetenzniveaus erreichen. Zu diesem Zweck definiert das HarmoS-Konkordat übergeordnete Bildungsziele im Bereich Sprachen. Es fordert eine solide Grundbildung in der lokalen Schulsprache sowie grundlegende Kompetenzen in einer zweiten Landessprache und mindestens einer weiteren Fremdsprache. Um diese Ziele zu erreichen, wurde im HarmoS-Konkordat der Fremdsprachenunterricht vorverlegt: Eine erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse unterrichtet, eine zweite ab der 5. Klasse (nachfolgend «Modell 3/5»). Dadurch werden zwei Fremdsprachen bereits auf der Primarstufe verpflichtend eingeführt, sodass alle Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht nur die lokale Schulsprache sicher beherrschen, sondern sich auch in einer zweiten Landessprache sowie in Englisch verständigen können. Hierbei handelt es sich um einen nationalen Kompromiss, der es insbesondere auch dem Kanton Zürich ermöglicht, Englisch schon auf der Primarstufe zu unterrichten. Die Umsetzung der Motion wäre nur mit einem Austritt des Kantons aus dem HarmoS-Konkordat möglich. Ein solcher Alleingang des Kantons Zürich würde die bundesverfassungsmässig geforderte Harmonisierung erheblich untergraben. Gleichzeitig hätte dies negative Folgen

für die schulische Mobilität und die Koordination zwischen den Kantonen sowie insbesondere für die nationale Kohäsion. Beim Ausscheren grösserer Kantone aus dem «Sprachenkompromiss» ist zu erwarten, dass der Bund erneut in der Fremdsprachenfrage aktiv würde. Er wollte bereits 2016 aufgrund einer ungenügenden kantonalen Harmonisierung in der Fremdsprachenfrage gesetzgeberisch tätig werden (vgl. dazu RRB Nr. 951/ 2016). Es ist davon auszugehen, dass der Bund den Kantonen bei ungenügender Harmonisierung vorschreiben würde, eine zweite Landessprache als erste Fremdsprache zu unterrichten. Damit wäre das im Kanton Zürich umgesetzte Modell, das den Englischunterricht ab der 3. Klasse und den Französischunterricht ab der 5. Klasse vorsieht, nicht mehr möglich. Als Folge müsste auch der Beginn des Englischunterrichts auf die Sekundarstufe verschoben werden, was aus Sicht des Regierungsrates nicht erwünscht ist. Ein früher Beginn des Fremdsprachenlernens ist sodann wichtig, damit die gesetzten Ziele erreicht werden können. Mehr Lektionen führen zu signifikant besseren Leistungen. Eine Untersuchung der Englischkompetenzen im Modell 3/5 im Kanton Aargau ergab, dass die Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Leistungsmessung Mitte 8. Klasse bereits fünfeinhalb und Ende 9. Klasse bereits sieben Jahre Englischunterricht absolviert haben, statistisch signifikant häufiger höhere Niveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreichen als jene im Kanton Solothurn (siehe «Evaluation der Englischkompetenzen im Kanton Aargau. Englischkompetenzen auf der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I», siehe: edudoc. ch/record/130893). Letztere dienten als Kontrollgruppe und verfügten zum Zeitpunkt der Messung Mitte 8. Klasse über eineinhalb und Ende 9. Klasse über drei Jahre Englischunterricht. Diese Schülerinnen und Schüler gehörten signifikant häufiger den niedrigeren Niveaus des GER an. Unter den gegebenen Bedingungen erbringen die Schülerinnen und Schüler mit früherem Englischunterricht insgesamt deutlich bessere Leistungen. Die Lerngeschwindigkeit der älteren Schülerinnen und Schüler ist zwar etwas höher, dieser Umstand reicht jedoch den Solothurner Spätlernenden nicht aus, um das Leistungsniveau der Aargauer Früh- lernenden bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu erreichen. Es

ist davon auszugehen, dass vergleichbare Effekte auch beim Französischunterricht zu beobachten wären. Jüngere Schülerinnen und Schüler sind zudem motivierter, eine Sprache zu lernen, als ältere Schülerinnen und Schüler. Studien in verschiedenen Zusammenhängen zeigen, dass ein früher Beginn mit einer positiveren Haltung gegenüber dem Lerngegenstand einhergeht (vgl. auch Simone Pfenninger, The literacy factor in the optimal age discussion: a five-year longitudinal study, in: International Journal of Bilingual Education and Bilingualism, 19[3], 217–234, siehe: tandfonline.com/doi/abs/ 10.1080/13670050.2014.972334, und Amelia Lambelet / Raphael Berthele, Alter und schulisches Fremdsprachenlernen – Stand der Forschung, Freiburg 2014, siehe: researchgate.net/publication/266733911_Lambelet_A_ Mehrere Studien in der Deutschschweiz zeigen, dass die grosse Mehrheit der Kinder durch das Erlernen zweier Fremdsprachen in der Primarschule nicht überfordert ist (z. B. «Englisch und Französisch auf der Primarstufe: Verlängerung des NFP-56-Projekts: Schlussbericht», siehe: edudoc.ch/record/37194/?ln=de; «Projekt Fremdsprachenevaluation BKZ: Schlussbericht zu den Sprachkompetenztests», siehe: edudoc.ch/ record/121243?ln=de und «Projekt Fremdsprachenevaluation BKZ – Schlussbericht zu den Befragungen der Schülerinnen und Schüler», siehe: edudoc.ch/record/121263?ln=de; «Schlussbericht zum Projekt‚ Ergebnisbezogene Evaluation des Französischunterrichts in der 6. Klasse (HarmoS 8) in den sechs Passepartout-Kantonen», siehe: folia.unifr.ch/unifr/ documents/307816). Auch eine systematische Überprüfung der Universität Aarhus, die 70 Studien analysierte, fand keine Hinweise auf eine allgemeine Überforderung («A systematic review of the impact of multiple language teaching, prior language experience and acquisition order on students language proficiency in primary and secondary school», siehe: dpu.au.dk/fileadmin/edu/Udgivelser/Clearinghouse/Review/Im- Das am Ende der Primarstufe verlangte Niveau in den Fremdsprachen ist gemäss den Lehrplänen nicht übermässig hoch angesetzt (A 2.1 für die erste, A 1.2 für die zweite Fremdsprache). Wie in allen anderen Fächern gibt es auch im Fremdsprachenunterricht überforderte Kinder. Für diese Minderheit werden besondere pädagogische Konzepte entwickelt. Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist indessen in der Lage,

schon auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen zu erlernen. Für diese Mehrheit bedeutete eine Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe eine unnötige Reduktion der Anforderungen bzw. der Förderung und gleichzeitig eine Senkung des Sprachniveaus.

Durch die Verlagerung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe müsste die ohnehin schon umfangreiche Stundentafel der Sekundarstufe weiter ausgebaut werden. Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler führen und stünde einer Reduktion der Lektionenzahl entgegen (vgl. Motion KR-Nr. 360/2024 betreffend Weniger Pflichtlektionen an der Volksschule). Zudem würde eine Verlagerung erhebliche Folgekosten verursachen – z. B. durch die Anpassung des Lehrplans und der Lehrmittel, die Überarbeitung der Stundentafeln, die Änderungen in den Lehrmitteln und die Änderungen betreffend die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Aufgrund dieser Ausführungen sieht der Regierungsrat keinen Mehrwert in der Abschaffung des Frühfranzösischs. Zudem lehnt er es ausdrücklich ab, im Alleingang von der Sprachenstrategie der EDK bzw. den damit verbundenen Harmonisierungsbestrebungen abzuweichen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 41/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli