Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 407/2024

Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Tina Deplazes, Hinwil, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, betreffend Babyfenster im Kanton Zürich: Sichtbarkeit, Aufklärung und Finanzierung, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 47/2024

Sitzung vom 17. April 2024

407. Anfrage (Babyfenster im Kanton Zürich: Sichtbarkeit, Aufklärung und Finanzierung) Kantonsrat Roger Cadonau, Wetzikon, Kantonsrätin Tina Deplazes, Hinwil, und Kantonsrat Thomas Lamprecht, Bassersdorf, haben am 19. Februar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Im Jahr 2013 wurde die Notwendigkeit eines Babyfensters im Kanton Zürich durch das Postulat 55/2013 thematisiert. Wenig später wurde das Babyfenster im Spital Zollikerberg ohne staatliche Intervention ins Leben gerufen. Innerhalb eines Jahrzehnts bot diese Einrichtung Zuflucht für zwei Babys – ein Beweis dafür, dass es Leben retten kann. Die Frage bleibt jedoch: Wie viele mehr hätten Unterstützung finden können, wenn das Babyfenster besserbekannt und sichtbar gewesen wäre? Das Babyfenster ist derzeit weder online noch physisch leicht auffindbar. Diese Barriere kann im schlimmsten Fall zwischen Leben und Tod entscheiden. Es ist von zentraler Bedeutung, die Sichtbarkeit und den Zugang zu dieser lebenswichtigen Einrichtung zu erhöhen. Das Spital Zollikerberg pflegt bis anhin keine Zusammenarbeit mit anderen Babyfenstern. Eine Zusammenarbeit wäre sinnvoll, da dadurch wichtige Erkenntnisse von anderen Betreibern erfahren und umgesetzt werden könnten. Ein Entscheid «für oder gegen» einen Schwangerschaftsabbruch ist ein schwerwiegender Entscheid mit vielfach späteren seelischen, körperlichen und auch finanziellen Konsequenzen. Aus dieser Sicht sollte alles unternommen werden, um Konsequenzen besser aufzuzeigen und diesen schwerwiegenden Entscheid, zum Wohl von Frauen und Kindern, noch besser zu begleiten. Zusätzlich sollte der Kanton Zürich die Verantwortung für die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen (Vereine und Stiftungen) in Erwägung ziehen, die konsequent materielle und finanzielle Hilfe an Frauen, Paare und Familien leisten und damit deren freie Entscheidung zugunsten des ungeborenen Kindes ermöglichen und fördern. Die Investition in solche Ressourcen ist minimal im Vergleich zum Wert eines Menschenlebens.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen schlägt die Regierung vor, um das bestehende Babyfenster im Spital Zollikerberg als wichtige Alternative bekannter zu machen, besser zu vernetzen und seine Auffindbarkeit zu verbessern?

2. Wie können schwangere Frauen in ihrem Entscheid «für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch» besser begleitet werden?

3. Wie können Babyfenster und auch Organisationen zum Schutz von Leben unterstützt werden, um finanzielle Folgekosten (psychisch und oder auch körperlich) zu minimieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Tina Deplazes, Hinwil, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Wie bereits in der Stellungnahme des Regierungsrates zum Postulat KR-Nr. 288/2023 betreffend Babyfenster im Kanton Zürich: Für mehr Sichtbarkeit, Aufklärung und Erweiterung erwähnt, sind für schwangere Frauen in Not insbesondere niederschwellige Beratungsstellen wichtig. Das Spital Zollikerberg, welches das Babyfenster im Kanton Zürich betreibt, verzichtet daher bewusst auf eine weitreichendere Bekanntmachung des Babyfensters und verweist stattdessen auf eine rund um die Uhr zur Verfügung stehende Helpline für Schwangere in sozialer Not (spitalzollikerberg.ch/geburtshilfe/helpline). Im Leitfaden «Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Adoption und vertrauliche Geburt» der Gesundheitsdirektion sind sämtliche Beratungsstellen im Kanton Zürich aufgeführt (zh.ch/de/gesundheit/praevention-und-gesundheitsfoerderung/schwangerschaft-abbruch-adoption.html). Neben den Beratungsangeboten sind zudem Angebote wie die vertrauliche Geburt wichtig. Mit der vertraulichen Geburt wird gewährleistet, dass die Gebärende während der Schwangerschaft und der Geburt im Spital unter Wahrung der Identität medizinisch und psychologisch adäquat begleitet und betreut wird.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli