Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 408/2024

Tierseuchenverordnung, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024

408. Änderung der Tierseuchenverordnung (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 15. Februar 2024 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR 916.401). Zur Vernehmlassung steht unter anderem die Aufnahme der Border Disease bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons in den Katalog der zu bekämpfenden Seuchen. Die Kryptosporidiose soll dagegen aus dem Katalog der zu überwachenden Seuchen entfernt werden. Zudem sollen die Regelungen zur Bekämpfung des Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) angepasst werden. Hierfür wird vorgesehen, den Status «BVDfrei» stringenter zu definieren und den Tierhaltungen individuell zuzuweisen. Schliesslich sind verschiedene Anpassungen betreffend den Viehhandel und die Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers insbesondere bei der Kontrolle der Hummelnester vorgesehen. Die Änderungen bezwecken, den Schweizer Tierbestand gestützt auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse besser vor Tierseuchen zu schützen. Diese Bestrebung wird grundsätzlich unterstützt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (einschliesslich Vernehmlassungsformular; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 15. Februar 2024 haben Sie uns eingeladen, zu den Änderungen der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR 916.401) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir unterstützen grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen. Dass die Border Disease (BD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons neu in den Katalog der zu bekämpfenden Seuchen aufgenommen werden soll, befürworten wir, denn dies schafft eine bedeutende Ergänzung zu den Bestimmungen über die Ausrottung der Bovine Virus- Diarrhoe (BVD). Die BD zeigt sich über die gleichen Krankheitssymptome wie die BVD, deshalb wird bei einem Verdacht auf BVD im Rahmen der Differenzialdiagnose auch auf das BD-Virus untersucht. Die vorgesehene Meldepflicht für an BD erkrankte Tiere (der Rindergattung,

Büffel und Bisons) wird Störungen bei der Überwachung der BVD reduzieren. Hinzu kommt, dass die neue Kategorisierung das Krankheitsgeschehen unter Kontrolle halten und das gesundheitliche sowie wirtschaftliche Schädigungspotenzial der Infektionskrankheit massgeblich begrenzen wird. Grundsätzlich bedeuten die Änderungen in diesem Zusammenhang einen Mehraufwand für die Kantone bei den veterinärepidemiologischen Abklärungen zur Ermittlung der Ansteckungsquelle. Zusätzlich werden damit neue Grundlagen für weitere Entschädigungsansprüche geschaffen. Demgegenüber hat sich jedoch das BD-Geschehen in der Schweiz seit 2022 signifikant beruhigt. Angesichts der stabilen BD-Lage wird der Mehraufwand für den Kanton auf zwei zusätzliche Fallabklärungen pro Jahr eingeschätzt (insbesondere bei Rinderhaltungen mit kantonsübergreifendem Tierverkehr). Gemäss dem erläuternden Bericht (S. 10) werden die Kantone die neuen Bestimmungen als Vollzugsbehörden anwenden, weshalb von Auswirkungen auf die Kantone ausgegangen wird. Diese Auswirkungen werden jedoch in keiner Weise konkretisiert. Wir beantragen daher, die angenommenen Auswirkungen in diesem Sinne näher zu erläutern. Die Änderungen betreffend die BVD bezwecken die «BVD-Freiheit» der Schweiz, was begrüsst wird. Nach rund 15 Jahren Seuchenbekämpfung hat sich die Seuchenlage beruhigt. Das Ziel, die BVD auszurotten, ist realistisch. Zurzeit erfüllt bereits eine grosse Mehrheit der Zürcher Rinderhaltungen die Voraussetzungen für den Status «BVD-frei». Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2026 im Kanton mehr als 95% der Rinderhaltungen dem Status «BVD-frei» entsprechen. Die Anzahl der Anmeldungen für Untersuchungen von Probeentnahmen bei Rinderhaltungen mit intensivem Tierverkehr wird nach Inkrafttreten der Änderungen in den Jahren 2025 und 2026 ansteigen. Weiter ist zu erwarten, dass ein gesteigertes Informationsbedürfnis der Tierhalterinnen und Tierhalter entstehen wird. Sollte sich die seit 2022 eingetretene Beruhigung der BVD-Lage halten und sich damit weiter verbessern, wird auch diesbezüglich von einem geringen Mehraufwand für den Kanton ausgegangen. Anders fällt aber die Einschätzung aus, wenn es zu regionalen BVD-Hotspots kommen sollte. Wie bereits erwähnt, mangelt es dem erläuternden Bericht an konkretisierenden Ausführungen über die Auswirkungen auf die Kantone.

Wir beantragen deshalb, auch in diesem Zusammenhang die Auswirkungen auf die Kantone näher zu erläutern. Für weitergehende Bemerkungen verweisen wir auf das beiliegende Formular.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli