Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 412/2026

Natur- und Heimatschutzfonds, Instandsetzung und Öffnung des Johanna-Weber-Parks, Rüti, Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

412. Natur- und Heimatschutzfonds, Instandsetzung und Öffnung des Johanna-Weber-Parks, Rüti (Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Johanna-Weber-Park liegt im Herzen von Rüti auf der Parzelle Kataster-Nr. 3221 bei der Mündung der Schwarz in die Jona. Die Parkanlage aus dem späten 19. Jahrhundert gehörte ursprünglich zur Villa Weber und war über eine kleine Brücke mit deren Garten verbunden. Es ist anzunehmen, dass der Park von Werner Weber-Honegger als Hochzeitsgeschenk für seine Gattin Johanna angelegt wurde. In Gedenken an ihren Ursprung wird die Anlage «Johanna-Weber-Park» genannt. Die stark verwilderte und vernachlässigte Parkanlage wurde 2014 mit Mitteln aus dem Natur- und Heimatschutzfonds erworben (Verfügung Nr. 4058 der Baudirektion vom 9. Dezember 2014). Ziel des Erwerbs war der Erhalt eines bedeutenden Gartendenkmals, das zum damaligen Zeitpunkt durch private Planungen für eine Überbauung bedroht war, und die Öffnung der Parkanlage für die Bevölkerung. Zu letzterem Zweck hat die Gemeinde Rüti die Aufwertung des nördlichen Abschnitts der Werner-Weber-Strasse von der Hauptstrasse bis zur Brücke über die Schwarz mit der Erschliessung des Johanna-Weber-Parks koordiniert. Diese Aufwertung ist bereits ausgeführt worden. Der Unterhalt der instand gesetzten Parkanlage wird durch die Gemeinde Rüti erfolgen.

B. Projektbeschrieb Die gesamte Parkanlage wird in ihrer ursprünglichen Form, unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten des Natur- und Denkmalschutzes, instand gesetzt und mit dem Bau von zwei neuen Eingängen sowie von Sitzgelegenheiten der Bevölkerung zugänglich gemacht. Mit der Instandsetzung und Öffnung des Johanna-Weber-Parks soll eine «ruhige Insel» im Herzen der Gemeinde Rüti geschaffen werden. Zentrales Element der gestalterischen und funktionalen Aufwertung ist das historische Wasserbecken, das mit reaktiviertem Spritz- und schwimmendem Kunstwerk zum atmosphärischen Kern der dicht bewachsenen Anlage werden wird. Auf erlebnisorientierte und attraktivitätssteigernde Einrichtungen wird bewusst verzichtet, um den ruhigen Charakter des Parks zu bewahren.

Die gartendenkmalpflegerische Instandsetzung der Parkanlage betrifft einerseits die Vegetation, anderseits die bauliche Ausstattung. Einige Bäume müssen aus Vitalitätsgründen erneuert werden und bereits abgegangene Fichten werden durch Nadelbäume ersetzt, die mit dem Klimawandel besser zurechtkommen. Die Strauchschicht an den Parkrändern wird verdichtet, und neue Staudenbereiche ergänzen die Umgebung des Wasserbeckens und des Sitzplatzes an der Jona. Die Zäune, die den Park erst zur «Insel» in der Siedlungsumgebung machen, werden denkmalgerecht restauriert und, wo Teile von ihnen fehlen, ergänzt. Der Rundweg, der die Besucherinnen und Besucher durch die verschiedenen Parkbereiche führt, wird dem vermuteten ursprünglichen Wegverlauf entlang neu erstellt. Er besteht aus einer Kies- Chaussierung, die von Kalksteinschroppen eingefasst ist. Ein Sitzplatz aus jüngerer Zeit wird wiederhergestellt. Das Wasserbecken wird gereinigt und die Fehlstellen im Beckenrand werden reprofiliert; eine getrennt eingebrachte Schale aus Faserbeton sorgt für die notwendige Dichtigkeit des Beckens. Die Ufermauern entlang der Jona und der Schwarz werden zugunsten bestehender ökologischer Werte des verwitterten Materials besonders schonend instand gesetzt. Die neuen Zugänge sind gezielt gesetzt. Der Zugang vom Bahnhof her führt über die Werner-Weber-Strasse und eine zweiläufige Treppe in den Park hinein, während ein hindernisfreier Fussgängersteg über die Schwarz geschlagen ist. Bei beiden Bauwerken handelt es sich, der gartenkünstlerischen Tradition entsprechend, um kleine Schaustücke der Ingenieurskunst. Der Zugang über den Fluss erfolgt über die Nachbarparzelle Kat.-Nr. 3220, deren Eigentümerschaft ihre projektbezogene Zustimmung mittels Unterschrift auf dem Baugesuch erteilt hat.

C. Kosten Die Kosten für die Instandsetzung des Johanna-Weber-Parks auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3221 und die Erstellung der neuen Elemente für den öffentlichen Zugang, die teilweise auch auf dem Grundstück Kat.- Nr. 3220 realisiert werden, setzen sich gemäss Projektdokumentation vom 25. November 2025 wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung Parkanlage Instandsetzung Neue Elemente Total in Franken in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 177 000 5 000 182 000 4 Umgebung 919 000 367 000 1 286 000 5 Baunebenkosten 61 000 18 000 79 000 9 Ausstattung 26 000 26 000 6 Reserve 1–9 130 000 47 000 177 000 0–9 Investitionskosten 1 287 000 463 000 1 750 000 (einschliesslich 8,1% MWSt)

Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kostenvoranschlag vom 30. September 2025, Baukostenindex 1. April 2025 [Basis 1939] von 1210,4 Punkten). Bei der Instandsetzung handelt es sich um bauliche Massnahmen an einem Kulturgut. Diese Investitionen werden sofort abgeschrieben (vgl. Handbuch zur Rechnungslegung 2026, Ziff. 3.2.13.3).

D. Finanzierung Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Kantons und wird im Portfolio des Natur- und Heimatschutzfonds geführt. Die Sanierung kann gestützt auf § 2 lit. c in Verbindung mit § 1 lit. a des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes (NHFG, LS 702.21) mit Mitteln des Natur- und Heimatschutzfonds finanziert werden, da die baulichen Massnahmen im Interesse von Natur-, Denkmal- und Ortsbildschutz den langfristigen Erhalt der Parkanlage und deren Öffnung für die Bevölkerung sichern. Andere Finanzierungsquellen stehen nicht zur Verfügung. Die Ausgaben erfolgen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds. Im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 sind Fr. 730 000 eingestellt. Der Betrag von Fr. 710 000 ist im KEF 2027– 2030 einzustellen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 335 000 enthalten. Entsprechend sind die Ausgabenbewilligung des Amtes für Raumentwicklung (ARE) vom 6. April 2021 sowie die Verfügungen des ARE vom 29. Juli 2022 und 2. Juni 2025 betreffend die Erhöhung der Projektierungskosten aufzuheben. Die Ausgabe von Fr. 1 750 000 ist vom Regierungsrat zu bewilligen (§ 4 Abs. 1 NHFG).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Instandsetzung und Zugang der Öffentlichkeit zum Johanna-Weber-Park auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 3221 und 3220 in der Gemeinde Rüti wird eine Ausgabe von Fr. 1 750 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Kosten × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Folgende Ausgabenbewilligungen des Amtes für Raumentwicklung für Projektierungskosten werden aufgehoben: – Verfügung vom 6. April 2021: Ausgabe von Fr. 100 000 – Verfügung vom 29. Juli 2022: Erhöhung der Ausgabe um Fr. 150 000 – Verfügung vom 2. Juni 2025: Erhöhung der Ausgabe um Fr. 85 000

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli