Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 413/2025

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Änderung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025

413. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wangen-Brüttisellen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wangen- Brüttisellen beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderung der Gemeindeordnung. Die Änderung umfassen die Verringerung der Anzahl Mitglieder des Gemeinderates.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wangen- Brüttisellen am 9. Februar 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli