Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 413/2026

Strassen, Greifensee, 744 Schwerzenbacher-/ Dorf-/Seestrasse, Anpassung Eingangstore und Velomassnahmen, zusätzliche neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

413. Strassen (Greifensee, 744 Schwerzenbacher-/Dorf-/Seestrasse, Anpassung Eingangstore und Velomassnahmen, zusätzliche neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 814/2025 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Anpassung der Eingangstore und die Velomassnahmen an der 744 Schwerzenbacher-/Dorf-/Seestrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee fest und bewilligte dafür eine neue Ausgabe von Fr. 1120 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Bei der Projektierung ging man davon aus, dass die bestehenden Belagsschichten, der Verkehrslast entsprechend, genügende Schichtstärken aufweisen. Deshalb wurden nur die notwendigen Ergänzungen der Trag-/Binderschicht und ein Ersatz der Deckschicht vorgesehen. Während der laufenden Ausführung zeigte sich, dass die vorhandenen Belagsschichten zu gering sind und entsprechend vollständig ersetzt werden müssen. Dies verursacht gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von Fr. 120 000. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Mehrmengen Abbruch und Entsorgung von Belag; – Mehrmengen Abtrag Fundation und Erstellung Planie.

B. Finanzierung und zusätzliche neue Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Finanzplan vom 20. März 2026 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung stehende Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Landerwerb 3 000 3 000 Bauarbeiten 834 000 103 000 937 000 Nebenarbeiten 160 000 160 000 Technische Arbeiten 123 000 17 000 140 000 Total 1 120 000 120 000 1 240 000 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 120 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 240 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht:

Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 100% 1 240 000 1 240 000 Fahrradanlagen Total 100% 1 240 000 1 240 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 35 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Fahrradanlagen 100% 1 240 000 4 500 2,5% 31 000 Zwischentotal 4 500 31 000 Total 100% 1 240 000 35 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74022, Greifensee, 744 Schwerzenbacher-/Dorf-/Seestrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Anpassung der Eingangstore und die Velomassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 744 Schwerzenbacher-/Dorf-/Seestrasse in der Gemeinde Greifensee wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 814/2025 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 120 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 240 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli