RRB Nr. 417/2025
Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich, Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025, Freigabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025
417. Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton
Erwägungen
Zürich (Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025, Freigabe) Am 30. Oktober 2023 bewilligte der Kantonsrat der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (GTKZ) einen Rahmenkredit von Fr. 16 800 000 (Preisstand 31. Dezember 2023) für den Betrieb des Theaters Kanton Zürich in den Spielzeiten 2024/25–2029/30 (Vorlage 5906). Dieser Betrag erhöht sich im Rahmen der Leistungen für den Ausgleich der Teuerung nach Art. 7 des Subventionsvertrages zwischen dem Kanton Zürich und der GTKZ. Die Freigabe der jährlichen Teilbeträge beschliesst der Regierungsrat (§ 39 Abs. 2 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Mit Schreiben vom 31. Januar 2025 ersucht die GTKZ um Freigabe des Teilbetrages 2025. Die Löhne des ständig beschäftigten Personals sind nach Massgabe des dem kantonalen Personal gewährten Teuerungsausgleichs anzupassen (Art. 7 Abs. 1 lit. a Subventionsvertrag) und der Ausgleich der Teuerung auf den Gagen und Honoraren des nicht ständig beschäftigten Personals sowie auf den Sachkosten erfolgt nach Massgabe der gemäss dem Zürcher Index der Konsumentenpreise eingetretenen Teuerung (Art. 7 Abs. 1 lit. b Subventionsvertrag). 2025 wird dem kantonalen Personal ein Teuerungsausleich von 1,1% gewährt (RRB Nr. 1012/2024) und gemäss Zürcher Index der Konsumentenpreise beläuft sich die Teuerung auf 1%. Auf der Grundlage der gemäss Art. 7 Abs. 2 des Subventionsvertrages massgeblichen Zahlen der abgeschlossenen Jahresrechnung 2023/2024 ergibt sich folgende Anpassung: in Franken 1,1% Anpassung der Löhne 25 863 1% Teuerung auf Gagen und Honorare 6 721 1% Teuerung auf Sachkosten 10 808 Total 43 392
Der Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 errechnet sich wie folgt: in Franken Jahresbeitrag gemäss Vorlage 5906 2 800 000 Jährlich wiederkehrender Betrag (Teuerung gemäss Art. 7 Subventionsvertrag) ab 1. August 2024 (RRB Nr. 276/2024) 24 425 ab 1. Januar 2025 43 392 Total 2 867 817 Dieser Betrag ist im Budget 2025 der Fachstelle Kultur (Leistungsgruppe Nr. 2234) enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für den Betrieb der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich in den Spielzeiten 2024/25–2029/30 gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 30. Oktober 2023 (Vorlage 5906) wird unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ein Teilbetrag von Fr. 2 867 817 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, freigegeben.
II. Mitteilung an die Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Präsident Christoph Ziegler, Scheideggstrasse 37, 8401 Winterthur [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli