Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 419/2023

Einführung des digitalen Arbeitsplatzes bei der Direktion der Justiz und des Innern, Amt für Informatik, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2023

419. Einführung des digitalen Arbeitsplatzes bei der Direktion der Justiz und des Innern, Amt für Informatik (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat am 25. April 2018 die Umsetzung der kantonalen Strategie zur Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beschlossen (RRB Nr. 383/2018). Mit dem Beschluss wird die IKT- Grundversorgung zentral durch das Amt für Informatik der Finanzdirektion (AFI) erbracht. Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) wird dazu die für die IKT- Grundversorgung der JI zuständigen Teile der Digital Solutions im Generalsekretariat der JI an das AFI übertragen. Der Übertragungszeitpunkt geht einher mit dem Rollout-Abschluss des IKT-Arbeitsplatzes (DAP) in der JI und dem Übertrag der JI-Rechenzentren an das AFI. Es werden dabei im Rahmen des Rollouts vier Stellen (drei Stellen Informatiker/in mbA und eine Stelle Informatikspezialist/in) und im Rahmen des Übertrags der Rechenzentren zehn Stellen (acht Stellen Informatikspezialist/in und zwei Stellen Abteilungschef/in) an die Finanzdirektion übertragen. Der Stellenübertrag wird mittels Direktionsverfügung der beiden Direktionen erfolgen.

2. Neue Stellen im AFI Eine in Auftrag gegebene Studie der Deloitte AG beleuchtet die in der JI derzeit vorhandenen personellen Mittel für die IKT-Grundversorgung. Die Deloitte-Studie zeigt auch auf, wie viele zusätzliche Stellen das AFI benötigt, um die künftige IKT-Grundversorgung mit den neuen zusätzlichen Anforderungen sicherzustellen. Zusätzlich zu den 14 Stellen, die von der JI auf die FD übertragen werden, besteht gemäss dieser Studie ein Bedarf für weitere 12,7 Stellen, die zur Sicherstellung der IKT-Grundversorgung in der JI beim AFI zu schaffen sind. Es sind deshalb mit Wirkung ab 1. April 2023 folgende Stellen im Stellenplan des AFI zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Verwaltungsassistent/in 13 3,0 Informatiker/in mbA 15 1,0 Informatikspezialist/in 17 6,2 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 12,7 Total

Bei den zusätzlichen Stellen handelt es sich um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.

3. Finanzierung Für die beantragten 12,7 Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von rund Fr. 1 875 000 im Jahr 2023 und von rund Fr. 2 500 000 im Jahr 2024 und in den Folgejahren gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budget 2023 und Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht enthalten. Sie sind nach Möglichkeit zu kompensieren. Die benötigten finanziellen Mittel sind ab 2024 in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, aufzunehmen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Finanzdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amtes für Informatik werden mit Wirkung ab 1. April 2023 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Verwaltungsassistent/in 13 3,0 Informatiker/in mbA 15 1,0 Informatikspezialist/in 17 6,2 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in