Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 420/2025

Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, betreffend Gratiseintritte und Subventionsbeitrag Zoo Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 48/2025

Sitzung vom 16. April 2025

420. Anfrage (Gratiseintritte und Subventionsbeitrag Zoo Zürich) Die Kantonsräte Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, haben am 17. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Antwort KR-Nr. 356/2024 bekommt der Kanton Zürich 6500 Gratiseintritte für die vom Kanton gehaltenen Aktien. Im Weiteren werde dem Zoo eine jährliche Subvention aus dem Gemeinnützigen Fonds ausgezahlt. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele der Gratiseintritte werden effektiv für Schüler aus dem Kanton Zürich benötigt? Bitte um genaue Zahlen der letzten 5 Jahre.

2. Was geschieht mit allfällig nicht benötigten Eintritten bzw. was, wenn zu wenig Gratiseintritte vorhanden sind?

3. Wird die Dividende in Form der Gratiseintritte ausgeschüttet?

4. Wie hoch ist der jährliche Subventionsbetrag aus dem Gemeinnützigen Fonds?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet:

Die Zoo Zürich AG («Zoo») ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Kultur-, Bildungs- und Naturschutzcharakter. Sie bezweckt den Betrieb eines zoologischen Gartens auf dem Gebiet der Stadt und des Kantons Zürich, um Artenschutz, Forschung und Naturschutz zu betreiben und im Rahmen der Bildungsarbeit das Verständnis der breiten Bevölkerung für diese Aufgaben und die Tierwelt zu fördern. Ein Zoo hat einen gesellschaftlichen Bildungsauftrag, weil die Bildung der Gäste über den Erhalt der Artenvielfalt neben Naturschutz, Artenschutz und Forschung zu den vier Hauptaufgaben eines modernen, wissenschaftlich geführten Zoos wie des Zoos Zürich gehört. Schätzungen zufolge sterben etwa 150 Pflanzen- und Tierarten pro Tag aus. Damit zukünftige Generationen lernen, dass die Menschen nicht nur Mitverursacher des Artenverlusts sind, sondern auch die Verantwortung für den Schutz der Artenvielfalt übernehmen müssen, sollen Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich im Rahmen ihres Unterrichts an einer öffentlich-rechtlichen Schule von einem kostenlosen Besuch des ausserschulischen Lernorts Zoo im Sinne des Lehrplans 21 profitieren. Der Kanton hielt per 31. Dezember 2024 im Finanzvermögen 8750 Aktien des Zoos und damit einen Anteil von 9,72% des Aktienkapitals. In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 356/2024 betreffend Gratiseintritt für Schulkinder Zoo Zürich wurden irrtümlicherweise 6500 Aktien ausgewiesen, was dem Stand vor der Teilnahme des Kantons an der Aktienkapitalerhöhung des Zoos im Jahr 2016 entsprach. Zu Fragen 1 und 2: Es liegt im Ermessen des Zoos, welche Gäste unter Berücksichtigung des Betriebsbudgets vergünstigte oder freie Eintritte erhalten. In den letzten fünf Jahren profitierten rund 310 000 Schülerinnen und Schüler, Hortkinder sowie Lehr- und Betreuungspersonen von öffentlich-rechtlichen Schulen und Horten im Kanton Zürich von einem kostenlosen Einlass in den Zoo im Rahmen des Schulunterrichts. Eine Limitierung der Anzahl Gratiseintritte für Schulen und Horte findet nicht statt. Gratiseintritte pro Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2020–2024 Schülerinnen und Schüler 23 277 48 704 47 120 46 141 47 861 213 103 Hortkinder 7 206 7 338 12 542 13 606 12 461 53 153 Lehrpersonen 5 452 8 030 9 511 9 669 10 294 42 956 Total 35 935 64 072 69 173 69 416 70 616 309 212 Quelle: Zoo Zürich AG

Zu Frage 3: Aktionärinnen und Aktionären des Zoos wird keine Dividende ausgeschüttet. Als Dank für die Unterstützung erhalten alle Anteilseigner einen jährlichen Gratiseintritt in den Zoo. Der Kanton Zürich profitiert im Rahmen der erwähnten Gratiseintritte. Zu Frage 4: Mit Beschluss Nr. 1264/2022 gewährte der Regierungsrat der Zoo Zürich AG für die Jahre 2023 bis 2027 einen Betriebsbeitrag von jährlich Fr. 3 360 200 und damit insgesamt Fr. 16 801 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds. Mit Beschluss vom 27. März 2023 genehmigte der Kantonsrat diesen Betriebsbeitrag (Vorlage 5864). Der jährliche Beitrag erhöht sich jeweils um allfällige Mehraufwendungen für die teuerungsbedingten Anpassungen der Löhne des Zoopersonals und die notwendigen Beträge für den Einkauf der Lohnerhöhungen in die Versicherungskasse. Gestützt darauf wurde dem Zoo für das Jahr 2024 ein Betriebsbeitrag von Fr. 3 475 200 ausgerichtet.

Zusätzlich zu den Betriebsbeiträgen wurden dem Zoo für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Gebäuden und Anlagen seit 1945 jeweils von Stadt und Kanton gleich hohe Investitionsbeiträge ausgerichtet. Letztmals wurde mit Beschluss des Kantonsrates vom 22. Februar 2021 (Vorlage 5658) ein Beitrag des Kantons von Fr. 7 800 000 für Investitionen in den Jahren 2020 bis 2030 zulasten des Lotteriefonds (heute Gemeinnütziger Fonds) bewilligt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli