Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 439/2025

Dringliche Interpellation Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende betreffend Auswirkung der US-amerikanischen Zollpolitik im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 122/2025

Sitzung vom 16. April 2025

439. Dringliche Interpellation (Auswirkung der US-amerikanischen Zollpolitik im Kanton Zürich) Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende haben am 7. April 2025 folgende dringliche Interpellation eingereicht: Der amerikanische Präsident hat für Wareneinfuhren aus der Schweiz einen generellen Zoll in der Höhe von 31% angekündigt. Als wirtschaftlicher Motor der Schweiz sind Unternehmungen im Kanton Zürich von dieser Massnahme besonders betroffen. Werden die angekündigten Zölle wie vorgesehen umgesetzt, könnten verschiedene Unternehmen im Kanton Zürich in Schieflage geraten; es könnten hochspezialisierte Arbeitsplätze gefährdet werden und Menschen in existenzielle Not geraten. Im Zusammenhang mit dieser ausserordentlichen Situation bitten wir den Regierungsrat um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Welche Branchen und Unternehmungen im Kanton Zürich sind von den angekündigten Zöllen besonders betroffen?

2. Mit welchen Auswirkungen für die Wirtschaft des Kantons Zürich rechnet der Regierungsrat kurz- und mittelfristig?

3. Welche Instrumente stehen dem Kanton Zürich zur Verfügung, um sich für betroffene Unternehmen kurz- und mittelfristig einzusetzen?

4. Gäbe das neue Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG; Vorlage 5908) dem Regierungsrat weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der betroffenen Firmen? Wenn ja, welche?

5. Wie beurteilt die Regierung in der gegenwärtigen Lage eine Vertiefung der Beziehungen zu den europäischen Staaten und zur Europäischen Union?

6. Was unternimmt die Regierung für die weitere Vertiefung der stabilen Handelsbeziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern in Europa? Begründung der Dringlichkeit: Die Interpellation ist dringlich, da der Vollzug der Zölle unmittelbar bevorsteht und die betroffenen Unternehmungen damit umgehend konfrontiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Interpellation Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von den US-Zöllen betroffen sind jährliche Güterexporte in die USA im Wert von rund 2 Mrd. Franken. Das entspricht rund 13% der gesamten Güterexporte, die von Zürcher Unternehmen getätigt werden. Über die Hälfte der Exporte in die USA machen die Warengruppen Elektronik und Optik, Maschinenbau und elektrische Ausrüstungen aus. Es sind also besonders Industrieunternehmen aus diesen Branchen mit einem Exportmarkt in den USA betroffen. Gemessen an der Wirtschaftsleistung des Kantons machen die Warenexporte in die USA rund 1,2% aus. Von den angekündigten Zöllen nicht direkt betroffen sind Unternehmen, die Dienstleistungen exportieren. Im Kanton Zürich trägt der Dienstleistungssektor 87% zum Bruttoinlandprodukt bei, die Industrie 13%. Zu Frage 2: Die direkte Betroffenheit der Zürcher Wirtschaft durch die US-Zölle dürfte etwas geringer ausfallen als im Schweizer Durchschnitt. Erstens profitiert der Kanton Zürich von seiner diversifizierten Wirtschaft und der hohen Spezialisierung im Dienstleistungsbereich. Zweitens ist auch für Industrieunternehmen die EU die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin. Rund 57% der Zürcher Warenexporte gehen in die EU. Die zunehmenden Handelsrestriktionen wirken sich aber auch indirekt auf die Zürcher Wirtschaft aus, vor allem über die EU. Sinkt dort die Nachfrage aufgrund der gestiegenen Zölle, hat das auch negative Auswirkungen auf die Zürcher Zulieferer. Sollte sich die Situation zudem zuspitzen und zu einem globalen Handelskrieg führen, besteht die Gefahr einer Rezession und anhaltender Börsenturbulenzen. Ein solches Szenario hätte auch negative Auswirkungen auf den für die Zürcher Wirtschaft wichtigen Dienstleistungs- und Finanzsektor. Gemäss Prognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft dürfte eine Rezession in der Schweiz trotz US-Importzöllen sowie Gegenmassnahmen der Handelspartner vermieden werden können. Jedoch ist davon auszugehen, dass sich die konjunkturelle Schwächephase der letzten Jahre fortsetzen würde. Der Kanton Zürich dürfte von dieser Entwicklung in ähnlichem Ausmass betroffen sein.

Zu Frage 3: Der Regierungsrat beobachtet die Entwicklung mit Besorgnis. Er steht im Austausch mit den Unternehmen. Mit der Kurzarbeitsentschädigung steht ein Instrument zur Verfügung, das in Krisenzeiten kurzfristig stabilisierend wirken kann. Die unerwartet hohen Zölle können Kurzarbeitsentschädigung rechtfertigen. Bei jedem Antrag wird einzeln geprüft, ob ein Zusammenhang zu den Zöllen gegeben ist. Mittelfristig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Kanton Zürich zu erhalten und weiter zu stärken, etwa über eine Senkung der Gewinnsteuern. Mit der Steuervorlage 17 haben Regierungsrat und Kantonsrat bereits eine massvolle Entlastung beschlossen (Senkung der Gewinnsteuer von 7% auf 6%) – dies auch als ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Zürcher Unternehmen. Zudem unterstützt der Regierungsrat den Wirtschaftsstandort Zürich mit verschiedenen Leuchtturmprojekten (z. B. Space und Aviation im Innovationspark Zürich, Stiftungs- und KI-Standort). Der Regierungsrat ist auch überzeugt, dass sich eine innovationsoffene zurückhaltende Regulierung positiv auf den Wirtschaftsstandort Zürich auswirkt. Zu Frage 4: Das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG, Vorlage 5908) wurde am 9. Juli 2024 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit Antrag auf Annahme an den Kantonsrat überwiesen. Derzeit liegt das Geschäft zur Beratung beim Kantonsrat. Mit dem SFUEG ist beabsichtigt, im Rahmen der Standortförderung Massnahmen zur Stärkung und Bekanntmachung des Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandorts Zürich und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sowie attraktive Standortfaktoren zu ermöglichen. Weiter ist im SFUEG vorgesehen, in wirtschaftlichen Krisenzeiten finanzielle Unterstützungsmassnahmen zu ermöglichen, sofern der Bund ein entsprechendes Programm mit einer kantonalen Beteiligung vorsieht. Zu Frage 5: Die EU ist mit 57% Anteil an den Gesamtexporten mit Abstand die grösste Handelspartnerin des Kantons Zürich. Allein nach Deutschland wurden 2023 doppelt so viele Waren (25%) exportiert wie in die USA (12%). Auch bei den Importen ist die EU als Region (64%) und Deutschland als Einzelstaat (29%) absoluter Spitzenreiter. Die USA folgen an fünfter Stelle (5%). Dies verdeutlicht die grosse Bedeutung der EU und

insbesondere unseres Nachbarn für die Zürcher Wirtschaft. Eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU liegt deshalb unabhängig der aktuellen US-Zollpolitik im wirtschaftlichen Interesse des Kantons Zürich.

Zu Frage 6: Die Aussenpolitik ist gemäss Bundesverfassung (BV, SR 101) grundsätzlich Aufgabe des Bundes (Art. 54 Abs. 1 BV). Die Kantone können jedoch an aussenpolitischen Entscheiden mitwirken, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen (Art. 55 Abs. 1 BV). Der Kanton Zürich hat sich in seinen Stellungnahmen regelmässig zur Bedeutung von vertraglich abgesicherten Beziehungen mit der EU und einem langfristigen und stabilen Verhältnis zu unserem direkten Nachbarn und mit Abstand wichtigsten Handelspartner bekannt, namentlich mit dem Ziel der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU. Im aktuellen Kontext der grossen geopolitischen Unsicherheit ist eine stabile Wirtschafts- und Handelsbeziehung mit der EU im Hinblick auf die Planungssicherheit für Unternehmen von besonderer Bedeutung. Der Regierungsrat wird sich sowohl auf Bundesebene als auch im Dialog mit unseren Nachbarn dafür einsetzen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur mündlichen Beantwortung der dringlichen Interpellation im Kantonsrat nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli