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RRB Nr. 45/2022

Zentralbibliothek Zürich, Sanierung/Umbau des Altbaus, beitragsberechtigte Kosten, Zusicherung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

45. Zentralbibliothek Zürich, Sanierung/Umbau des Altbaus (gebundene Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Zentralbibliothek Zürich (ZB) ist Kantons-, Stadt- und Universitätsbibliothek. Mit rund 6,5 Mio. Objekten (Büchern, Zeitschriften, Handschriften, Mikroformen, Tonträgern) gehört sie zu den grössten Bibliotheken der Schweiz. Eine halbe Million Menschen pro Jahr besucht die ZB und nutzt ihre vielfältigen Angebote. Für die Bevölkerung des Kantons Zürich ist die ZB eine wichtige Institution. Mit den rund 700 Arbeitsplätzen besteht ein viel genutzter Ort zum ungestörten Arbeiten oder Studieren. Die ZB ist insgesamt in vier Gebäudeteilen untergebracht: Dazu zählen der Altbau (Zähringerplatz 6), der 1993 an den Altbau angebaute Publikumstrakt, einschliesslich des Verwaltungstrakts, und der Chor der Predigerkirche. Der Altbau wurde 1917 fertiggestellt und 1983 teilsaniert. Zuletzt wurden 2013 der Hermann-Escher-Saal eingebaut sowie 2015 die Fassade (ohne Fenster) renoviert. Im Nachgang wurde der Eingangsbereich umgestaltet und das Treppenhaus durch den Einbau eines behindertengerechten Lifts ergänzt. Damit die Räumlichkeiten des Altbaus den Anforderungen des Kulturgüterschutzes nach heutigem Wissensstand und den geltenden Normen entsprechen, ist eine weitreichende Sanierung notwendig. Der Bereich der Spezialsammlungen und die Arbeitsplätze werden den Anforderungen einer modernen Bibliothek angepasst. Die Architektur und Gestaltung der Räume soll in einer adäquaten Form dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gerecht werden. Durch eine neutrale Ausstattung der Räume soll deren Nutzung – je nach zukünftigem Gebrauch – ohne weitere bauliche Massnahmen angepasst werden können. Bei der Planung und Umsetzung der Sanierung des Altbaus werden der Kulturgüterschutz und die Logistik im Haus verbessert. Die veränderte Architektur und Raumzuteilung unterstützt das Optimieren und Beschleunigen der Abläufe und Prozesse innerhalb und zwischen den einzelnen Abteilungen.

2. Projekt Die Spezialsammlungen – ein Herzstück der ZB – sind im Altbau und im Chor untergebracht. Für diese herrschen höchste Anforderungen betreffend Lagerung und Erhaltung wichtiger Kulturgüter (Bücher, Handschriften, Druckgrafiken, Karten usw.). Das Hauptaugenmerk des Projekts liegt in der Verbesserung der klimatischen Bedingungen, um die Anforderungen des Kulturgüterschutzes einzuhalten. Dies wird erreicht mit einer Vollklimatisierung der Bereiche mit erhöhter Anforderung. Die vorgesehene Anlage reguliert die Luftmenge, die Raumtemperaturen (21–24 °C) sowie das Be- und Entfeuchten (relative Raumluftfeuchte 45–55%) der Raumluft der entsprechenden Zonen gemäss den Richtwerten der DIN 67700. Alle weiteren für die Bibliothek genutzten Räumlichkeiten werden gemäss der SIA 2024, «Raumklima für Bibliotheksnutzung», mit einer Kühldecke gekühlt und durch eine zentrale Lüftungsanlage im Dachgeschoss mit vorklimatisierter frischer Luft versorgt. Nach der Sanierung bleiben die Fenster geschlossen, was die Sammlungsbestände gegen Wärme und Luftverschmutzung von aussen schützt. Die Lesesäle werden im A10/20 und A30/40 im nördlichen Teil des Gebäudes übereinander neu gestaltet und bieten neu zusätzliche Arbeitsplätze und Auslageflächen für angemeldete Besucherinnen und Besucher. Mit der Schaffung von neuen Räumen, die abgeschlossen, klimatisch und sicherheitstechnisch auf einem höheren Niveau erstellt werden, erweitern sich die Möglichkeiten, Materialien zu sichten und damit zu arbeiten für Mitarbeitende wie für Nutzende. Die Kulturgüterschutzobjekte werden in Magazinen in den Untergeschossen des Publikumstrakts gelagert. Um den Weg zu den Abteilungsräumen und den übereinander angeordneten Lesesälen im Obergeschoss klimatisch und sicherheitstechnisch zu gewährleisten, wird die Organisation des Gebäudes verbessert. Dazu wird ein neuer Lift eingebaut, mit dem eine möglichst geringe Schwankung der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit auf dem Transportweg erreicht wird. Zusätzlich können auch die zwei Galerien, das Bürogeschoss sowie das Dachgeschoss über den neuen Lift erschlossen werden, was betrieblich eine höhere Flexibilität bietet und zusätzlich drei weitere Geschosse hindernisfrei zugänglich macht. Das Digitalisierungszentrum (DigiZ) ist für die Digitalisierung von Handschriften, Büchern, Karten, Grafiken usw. zuständig und benötigt

dafür technisch hochstehende Installationen und Gerätschaften. Die Digitalisierung von Schriftstücken und Archivalien ist für die ZB in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Geschäftsfeld geworden. Einige Teile des Angebotes des DigiZ werden künftig in das Aussendepot in

Oetwil a. S. ausgelagert. Die Digitalisierung von wertvollen Kulturgütern aus den Magazinen im Stammhaus kann aber aus konservatorischen, betrieblichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Gründen nicht ausgelagert werden. Um dem fortwährenden Wandel in der Digitalisierung und den damit verbundenen technischen Anforderungen räumlich besser Rechnung zu tragen, wird das DigiZ in geeignete Räumlichkeiten mit guter Erschliessung an den jetzigen Standort des Bistros verschoben. Das Bistro wird neu und näher am Predigerplatz und den Haupteingängen errichtet. Dies ermöglicht eine bessere Wahrnehmung und damit eine höhere Kundenfrequenz, was einen zusätzlichen Mehrwert für die ZB darstellt. Durch eine räumliche Neuanordnung der Spezialsammlungen der ZB zieht die Abteilung Karten und Panoramen in die Geschosse C10 und C20 des Chores ein. Die durch die Neuorganisation notwendig gewordenen begrenzten Anpassungen in der Gebäudestruktur und -installation sollen in ein einheitliches Gesamtkonzept integriert werden.

3. Denkmalpflege Die Sanierung der ZB berührt im denkmalgeschützten Bestand den Altbau und den Betoneinbau des Chores. Über die Jahre wurde der Altbau mehrmals umgebaut und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Der letzte grosse Umbau geschah nach dem Abbruch des alten Publikumstrakts und der Erstellung des neuen Publikumstrakts im Jahr 1994. Das Sanierungskonzept ermöglicht, mit wenigen Eingriffen eine Rückkehr zu den ursprünglichen Qualitäten der damaligen Räume. Die nunmehr notwendig gewordenen beträchtlichen haustechnischen Eingriffe werden im Sinne einer Fortentwicklung der bestehenden Konzepte verstanden. Diesem Anspruch wird mit einer sorgfältigen Gestaltung der Räumlichkeiten nachgekommen.

4. Finanzielles Der Kostenvoranschlag von Ladner Meier Architekten für die Sanierung des Altbaus beläuft sich auf insgesamt Fr. 18 830 000, einschliesslich MWSt (Kostenschätzung ±10% vom 17. August 2021, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preisstand 1. April 2021, Basis 1939). Mit Gutachten vom 26. Oktober 2021 empfiehlt das Hochbauamt, das Projekt im Sinne der Erwägungen zu genehmigen und an die veranschlagten Gesamtkosten von rund Fr. 18 830 000 den kantonalen Anteil von 80%, dies entspricht Fr. 15 064 000, zuzusichern.

Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung gebundene Ausgabe Total in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 1 798 000 1 798 000 2 Gebäude 14 379 000 14 379 000 3 Betriebseinrichtungen 185 000 185 000 4 Umgebung 0 0 5 Baunebenkosten 788 000 788 000 6 Reserve (10%) 1 610 000 1 610 000 9 Ausstattung 70 000 70 000 0–9 Total 18 830 000 18 830 000 davon 80% zulasten des Kantons 15 064 000 15 064 000

Die Zentralbibliothek wird als öffentliche Stiftung geführt (vgl. § 1 Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung vom 26. November / 16. Dezember 1910 [Stiftungsvertrag, LS 432.21]). Gestützt auf § 4 des Stiftungsvertrages leistet der Kanton Zürich an die Betriebskosten einen Beitrag von vier Fünfteln und die Stadt Zürich von einem Fünftel. Gemäss § 4 Abs. 3 gilt dieser Verteilschlüssel grundsätzlich auch für Investitionsbeiträge. Der Stiftungsvertrag gilt als gesetzliche Grundlage und legt Höhe und Zweck (Betriebsbeiträge wie auch Investitionsbeiträge) der Beiträge fest. Der Investitionsbeitrag des Kantons von 80% der anrechenbaren Kosten ist deshalb in Anwendung von § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) als gebundene Ausgabe zu betrachten. Für die Sanierung des Altbaus ist daher eine gebundene Ausgabe von Fr. 15 064 000 zu bewilligen. Die Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 mit insgesamt Fr. 15 100 000 eingestellt: 2022 mit Fr. 3 700 000, 2023 mit Fr. 4 400 000, 2024 mit Fr. 6 000 000 und 2025 mit Fr. 1 000 000. Tabelle 2: Termine Baueingabe Baubeginn Fertigstellung

Tabelle 3: Investitionen Jahr 2022 2023 2024 2025 Investitionen in Franken 4 633 000 5 500 000 7 500 000 1 197 000 davon 80% zulasten des Kantons 3 700 000 4 400 000 6 000 000 1 000 000

5. Kapitalfolgekosten Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Investitionsbeitrag 15 064 000 100 30 502 133 56 490 558 623

Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 0,75% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Dabei werden die Abschreibungskosten gemäss der Nutzungsdauer gewichtet. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objektkredit von Fr. 15 064 000 belaufen sich somit auf Fr. 558 623 pro Jahr. Der Betrag für die Finanzierung der Kapitalfolgekosten ist im KEF 2022–2025 der Leistungsgruppe Nr. 7402, Sonstige universitäre Leistungen, eingestellt. Es entstehen keine betrieblichen und personellen Folgekosten. Die Ausgaben werden aufgrund der angestrebten Nutzungsdauer auf 30 Jahre abgeschrieben.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Zentralbibliothek Zürich wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung und den Umbau des Altbaus ein Kostenanteil von 80%, höchstens Fr. 15 064 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7402, Sonstige universitäre Leistungen, zugesichert.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2020)

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Bibliothekskommission der Zentralbibliothek, Zentralbibliothek Zürich, Zähringerplatz 6, 8001 Zürich (E), den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in