RRB Nr. 45/2026
Gemeindegesetz, Änderung vom 15. September 2025, Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026
45. Gemeindegesetz (Änderung vom 15. September 2025,
Erwägungen
Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 15. September 2025 eine Änderung des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene; ABl 2025-09-26). Mit Verfügung vom 2. Dezember 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2025-12-05). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gemeindegesetzes kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 15. September 2025 des Gemeindegesetzes (Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene) wird auf den 1. April 2026 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli