Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 452/2026

Personalamt, Personalrecht und HR-Management, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

452. Personalamt, Personalrecht und HR Management (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben des Personalamtes verändert. Gleichzeitig haben sich die Dienstleistungen für die Konsolidierungskreise 1 bis 3 weiterentwickelt. Insbesondere in den Konsolidierungskreisen 1 und 2 fand in den letzten Jahren in mehreren Fachbereichen ein Ausbau statt, der zu einem Anstieg der Anzahl Stellen führte. Dadurch stieg auch der Bedarf an Leistungen des Personalamtes deutlich. Der Bedarf nahm sowohl in der Menge als auch in der Art der Leistungen zu. Eine Prüfung des Personalbestandes im Verhältnis zu den heutigen Aufgaben zeigt eine Differenz zwischen den vorhandenen personellen Mitteln und dem tatsächlichen Bedarf. Die Gegenüberstellung von Aufgaben und den derzeit vorhandenen Mitteln zeigt, dass im Personalamt ab 2027 eine deutliche Lücke entstehen wird. Diese Lücke betrifft Leistungen für die Konsolidierungskreise 1 bis 3, einschliesslich für die Finanzdirektion selbst. Die Differenz zwischen personellen Mitteln und Aufgaben hat gegenwärtig teilweise eine grosse Belastung der Mitarbeitenden zur Folge und führt bereits heute dazu, dass einzelne Leistungen nur noch eingeschränkt erbracht werden können. Der Mehrbedarf zeigt sich im Tagesbetrieb sowie in der Arbeit an Projekten. Besonders bei Vorhaben zur Digitalisierung im Bereich Human Resources (HR) ist das Arbeitsvolumen stark gestiegen. Dies zeigt sich vor allem im Projekt «Aurora». Bei der weiteren Umsetzung der HR-IT-Roadmap wird zusätzlicher Aufwand entstehen. Das Arbeitsvolumen in diesem Bereich wird daher weiter zunehmen. Damit das Personalamt seine Leistungen langfristig in der erforderlichen Zeit und Qualität erbringen kann, ist eine Anpassung des Personalbestandes an die heutigen und die sich in absehbarer Zukunft stellenden Aufgaben notwendig. Das Personalamt richtet sich dabei am Bedarf der Kundinnen und Kunden aus.

2. Stellenbedarf Um den Aufgaben gerecht werden zu können, sind zusätzlich personelle Mittel notwendig. Der Stellenplan des Personalamtes soll deshalb mit Wirkung ab 1. Januar 2027 um folgende unbefristete Stellen in den Abteilungen Personalrecht und HR Management ergänzt werden:

In der Abteilung Personalrecht sollen 1,0 Stellen Juristische/r Sekretär/in mbA in Lohnklasse 21 VVO geschaffen werden. Sie dienen dazu, weitere Rechtsetzungsvorhaben im Bereich öffentliches Personalrecht für die Konsolidierungskreise 1 bis 3 und den Gemeinden zu bearbeiten. Diese Projekte mussten bisher mangels Mitteln im Rahmen des Projekts «Anstellungsbedingungen» zurückgestellt werden. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleichbare Stellen in der Lohnklasse 21 VVO. Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt. Wie vorstehend ausgeführt, hat das Stellenwachstum in den vergangenen Jahren auch zu einem Anstieg der bereits bisher durch das Personalamt erbrachten Leistungen geführt. Mit Blick auf die verbleibenden und zunehmenden Aufgaben des Personalamtes sollen zudem die nachfolgenden 2,0 befristeten Stellen als unbefristete Stellen in den Stellenplan überführt werden. Die 2,0 Stellen in der Abteilung HR Management wurden ausserhalb des Stellenplans mittels Direktionsverfügung befristet geschaffen. Aufgrund der heutigen Ausgangslage sind im Personalamt die nachfolgenden befristeten 1,0 Stellen in der Richtposition Personalbereichsleiter/in in Lohnklasse 18 und 1,0 Stellen in der Richtposition Personalbereichsleiter/in in Lohnklasse 19 ab 1. Januar 2027 als unbefristete Stellen in den Stellenplan zu überführen. Die Überführung der befristeten Stelle in Lohnklasse 18 in eine unbefristete Stelle in der Abteilung HR Management stellt sicher, dass die HR Beratung FD den Rekrutierungsprozess gemäss den aktuellen Vorgaben durchführen kann. Die HR Beratung FD optimiert so die Rekrutierungszeit und stellt sicher, dass das Kerngeschäft nicht beeinträchtigt wird. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleichbare Stellen «Personalbereichsleiter/in» in der Lohnklasse 18 VVO (Recruiting Specialist). Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt. Die Überführung der befristeten Stelle in Lohnklasse 19 in eine unbefristete Stelle in der Abteilung HR Management stellt sicher, dass die HR Beratung FD ihr Angebot im Rahmen des HR-Business-Partner- Modells weiter gewährleisten kann. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleichbare Stellen «Personalbereichsleiter/in» in der

Lohnklasse 19 (HR Business Partner). Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt.

3. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Gesamtkosten der neu zu schaffenden 1,0 Stellen und die Umwandlung der 2,0 Stellen in unbefristete betragen Fr. 531 607. Der Personalaufwand ab 1. Januar 2027 ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten und ist in den KEF 2027–2030 aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

II. Im Stellenplan des Personalamtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalbereichsleiter/in 18 1,0 Personalbereichsleiter/in 19

III. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli