RRB Nr. 456/2025
Anfrage Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, betreffend One-Stop-Shop auf der Zielgeraden – oder doch nicht?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 47/2025
Sitzung vom 7. Mai 2025
456. Anfrage (One-Stop-Shop auf der Zielgeraden – oder doch nicht?) Die Kantonsräte Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, haben am 17. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Am 11. Januar 2021 wurde das Postulat KR-Nr. 5/2021 eingereicht, das den Regierungsrat dazu aufforderte, aufzuzeigen, wie Unternehmen künftig die Informationen über die Behördengänge abholen können und danach ihre Behördengänge in einem digitalen One-Stop-Shop erledigen bzw. ausführen können. Ziel war es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die kantonalen Behörden als serviceorientierte Dienstleister für Unternehmen zu positionieren. Aber nach fast vier Jahren ist dieses zentrale Anliegen immer noch nicht umgesetzt. Zwar wurde mit dem «Zürikonto» eine erste Plattform geschaffen, doch sie erfüllt die Anforderungen eines umfassenden One- Stop-Shops nur teilweise. Vorgelagerte Informationen über die Prozesse, Fristen, Zuständigkeiten oder Geschäftslagen entlang des Lebenszyklus eines Unternehmens fehlen nach wie vor bzw. sind nicht zentral auf einem Portal abgebildet. Diese Elemente sind jedoch essenziell, um Unternehmen die Planungs- und Entscheidungssicherheit zu bieten, die für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort unerlässlich ist. In der Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 141/2024 wurde betont, dass Unternehmen durch einen zentralen Kontaktpunkt unterstützt werden sollen und ihre Bedürfnisse systematisch in die Gestaltung des digitalen Angebots einfliessen würden. Zudem wurde die Einbindung von Wirtschaftsvertretern durch ein Gremium angekündigt. Bis heute ist jedoch unklar, welche Fortschritte erzielt wurden und wie die geplante Umsetzung aussieht. Angesichts der Bedeutung dieses Projekts für den Kanton Zürich stellt sich die Frage, wie der Regierungsrat die Umsetzung beschleunigen möchte, um den Standort Zürich attraktiver zu gestalten. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Zeitplan und Fortschritt Welche konkreten Meilensteine wurden seit der Überweisung des Postulats KR-Nr. 5/2021 für die Umsetzung des digitalen One-Stop- Shops erreicht, und bis wann ist mit einer vollständigen Einführung zu rechnen?
2. Einbindung der Unternehmen Welche Massnahmen wurden seit der Antwort auf KR-Nr. 141/2024 ergriffen, um die Einbindung der Unternehmen wie durch ein angekündigtes Gremium mit Wirtschaftsvertretern sowie einen Ausschuss in der Verwaltung zu institutionalisieren und deren Bedürfnisse systematisch in die Entwicklung des One-Stop-Shops einfliessen zu lassen?
3. Reduzierung bürokratischer Hürden Welche Massnahmen wird der Regierungsrat ergreifen, um den digitalen One-Stop-Shop schnellstmöglich und ohne grosse bürokratische Hürden zu lancieren, sodass im ersten Schritt der Nutzen für die Planungssicherheit von Unternehmen gewährleistet und die notwendigen Informationen für Unternehmen vollständig und übersichtlich bereitgestellt werden?
4. Kompetenzen und Ressourcen Verfügt das Amt für Wirtschaft über die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen, um dieses Querschnittsprojekt erfolgreich zu koordinieren und umzusetzen, sodass der digitale One-Stop-Shop zeitnah abgeschlossen werden kann und bürokratische Hürden so schnell wie möglich abgebaut werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Gabriel Mäder und Mario Senn, Adliswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Die wichtigsten Meilensteine seit der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 5/2021 betreffend One-Stop-Shop (Vorlage KR-Nr. 5a/2021) sind: – Schaffung einer Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der digitalen Angebote bzw. kantonalen Leistungen für Unternehmen – Analyse, Grundlagenerarbeitung und interne Beratung mit Ämtern wie dem Handelsregisteramt, dem Steueramt und dem Amt für Wirtschaft sowie mit der Staatskanzlei betreffend das Projekt digitaler One-Stop-Shop (OSS) – Aufbau des eGov-Hubs mit den zwei Konsultationsgremien a) Soundingboard mit Unternehmensvertretungen und b) kantonaler Ausschuss mit Vertretungen der kantonalen Verwaltung – Entwicklung eines OSS-Prototyps als Konsultations- und Meinungsbildungsinstrument – Definition eines Durchführungsauftrags für die Konzeption und Umsetzung des digitalen OSS
Das Projekt digitaler OSS wird vom Amt für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei erarbeitet. Es betrifft eine neue Gestaltung von Content und Design (der Strukturierung der Information) und umfasst die Erstellung eines Produktkonzepts, das eine nutzerorientierte Anordnung der relevanten Informationen über die kantonalen Leistungen entlang des Lebenszyklus eines Unternehmens vorsieht. Dies trägt direkt zur Verbesserung der Planungssicherheit bei den Unternehmen bei. Gleichzeitig werden die Konsultationsgremien aufgebaut und etabliert, um eine kontinuierliche Abstimmung mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern und Verwaltungsstellen sicherzustellen. Für eine schnellstmögliche Umsetzung des digitalen OSS wird ein schrittweises Vorgehen gewählt. Dadurch können Unternehmen jeweils von den neusten digitalen Angeboten profitieren und müssen nicht eine vollständige Umsetzung des OSS abwarten. Die Einführung der ersten Ausbaustufe des OSS ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. In den auf den OSS folgenden Projekten ist die Digitalisierung weiterer Verwaltungsdienstleistungen durch die Direktionen und Ämter vorgesehen. Bestimmte Leistungen sollen über das Zürikonto bereitgestellt werden, für die ein Login erforderlich ist. Nicht in jedem Fall ist jedoch der Weg über das Zürikonto nötig und sinnvoll. Die im OSS gebündelten, ohne Login zugänglichen Informationen werden auf dem kantonalen Webauftritt (zh.ch) bereitgestellt und lassen sich so auf der bestehenden technischen Infrastruktur abrufen. Der digitale OSS führt zu diesen digitalen Leistungen und ermöglicht eine effiziente Navigation und medienbruchfreie Nutzung der Verwaltungsdienstleistungen. Die Leitung des Projekts digitaler OSS liegt bei der Koordinationsstelle für digitale Angebote für Unternehmen, die bei der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft angesiedelt ist. Diese wurde Mitte 2023 geschaffen. Zu Frage 2: Die Einbindung der Wirtschaft und deren Nutzervertretungen erfolgt durch das Sounding Board im eGov-Hub, bestehend aus Vertretungen der Zürcher Handelskammer, dem Zürcher Gewerbeverband und weiteren. Das Sounding Board wird im Rahmen des Projekts aufgesetzt und darüber hinaus bestehen bleiben. Die Konsultationsgremien dienen nicht nur der Beratung im Hinblick auf das Produktkonzept für den
digitalen OSS, sondern übernehmen auch eine Rolle als Nutzervertretung in der Weiterentwicklung digitaler Angebote des Kantons. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Unternehmen systematisch erfasst und in die digitale Verwaltungsstrategie integriert werden. Geplant sind Workshops, Umfragen und Gespräche mit Wirtschaftsverbänden und weiteren Stakeholdern, um eine breite Grundlage für die
Berücksichtigung unterschiedlicher Unternehmensinteressen zu erhalten. Zusätzlich wird die Kooperation zwischen der Koordinationsstelle für digitale Angebote für Unternehmen und der Stelle Digitale Verwaltung Schweiz intensiviert, um von überregionalen Entwicklungen und Best Practices zu profitieren. Zu Frage 4: Zur Umsetzung des Projekts digitaler OSS wurden die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt und die bei der Standortförderung im Amt für Wirtschaft angesiedelte Koordinationsstelle für digitale Angebote für Unternehmen geschaffen. Die dem OSS nachgelagerte Digitalisierung von kantonalen Leistungen bildet nicht Teil des Projekts OSS, sondern gehört zu den Aufgaben der Direktionen und Ämter, welche die erforderlichen Mittel selbst bereitstellen müssen. Das Amt für Wirtschaft und die Staatskanzlei können gestützt auf Rückmeldungen der Nutzervertretungen den Direktionen und Ämtern entsprechende Impulse und Hinweise geben. Erst mit zunehmender Digitalisierung auch in den Direktionen und Ämtern kann der digitale OSS seine volle Wirkung entfalten. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 45/2025 die Strategie Digitale Verwaltung 2025+ festgesetzt, die einen eigenen Wirkungsbereich «Bevölkerung und Wirtschaft» vorsieht. In diesem Wirkungsbereich stehen die Bedürfnisse dieser Kundengruppen im Zentrum, verbunden mit dem Ausbau von durchgängig digitalen Leistungen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Strategieumsetzung weitere Mittel investieren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli