Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 458/2025

Strassen, Winterthur, Schlosshofstrasse, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025

458. Strassen (Winterthur, Schlosshofstrasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 17. Oktober 2024 das Projekt an der Schlosshofstrasse (Projekt Nr. 70 812) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Entlang der Schlosshofstrasse verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Für den motorisierten Individualverkehr ist die Schlosshofstrasse kommunal klassiert. Im Anschluss an verschiedene Werkleitungssanierungen wird die Strassenoberfläche saniert. Dabei wird auf der Nordseite ein baulich abgesetztes Trottoir erstellt. Weiter wird der Knoten Brühlbergstrasse/ Schlosshofstrasse mit der Anbindung zum Schulhaus Brühlberg als Aufenthaltsraum optimiert und der Kreuzungsbereich zu diesem Zweck angehoben und als gemischte Verkehrsfläche mit Platzcharakter ausgebildet. Das bestehende Verkehrsregime in der Schlosshofstrasse wird mit dem vorliegenden Projekt nicht verändert. Der Baubeginn an der Strassenoberfläche ist für das Frühjahr 2025 geplant. Das festgesetzte Projekt wurde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt. Es ist vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101), da mit dem Projekt das bestehende Verkehrsregime nicht verändert wird und nur kommunale Strassen betroffen sind. Es wirkt sich daher nicht auf die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes aus. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13, 16 und 17 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt wurde vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen drei Einsprachen ein. Mit Beschluss SR.24.410-1 vom 19. Juni 2024 hat der Stadtrat Winterthur über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 1 005 000 (einschliesslich Stadtratsreserven). Die Vorsteherin des Departements Bau und Mobilität hat die Ausgaben mit Verfügung vom 16. Dezember

2022 bewilligt. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Daraus resultiert ein voraussichtlicher Betrag von Fr. 160 000, welcher der Unterhaltspauschale belastet werden kann. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Schlosshofstrasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 13, Art. 16, Art. 17, Art. 43, Art. 45, and Art. 47 — read in the version of June 1, 2022; the act was consolidated again on June 1, 2026.