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RRB Nr. 46/2022

Strassen, Egg, 339 Usterstrasse, Instandsetzung Fahrbahn und hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

46. Strassen (Egg, 339 Usterstrasse, Instandsetzung Fahrbahn und hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Usterstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Egg zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 339 geführt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung muss die 339 Usterstrasse instand gesetzt werden. Ein Mehrzweckstreifen, Trenninseln, zusätzliche und angepasste Querungshilfen für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende verbessern die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Sodann sollen die Bushaltestellen Esslingen, Loogarten, hindernisfrei ausgebaut werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Egg sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn; – Einbau eines lärmarmen Deckbelags (SDA 4); – Erstellung eines Mehrzweckstreifens zwischen km 9.250 und km 9.400; – Anpassung des Einmünders Löwenstrasse; – Verschiebung des Fussgängerstreifens bei der Einmündung Grüningerstrasse, Ausgestaltung der Mittelschutzinsel mit Velofurt; – Neubau von Querungshilfen für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende auf der Löwen- und der Vogelsangstrasse (Fussgängerstreifen, Mittelschutzinsel mit Velofurt); – hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Esslingen, Loogarten, sowie Neuanordnung der Haltekante in Richtung Esslingen; – Rückbau bzw. Umgestaltung der bestehenden Trenninsel am nördlichen Ende des Projektperimeters zu einem Eingangstor; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Gemeinderat Egg hat sich mit Beschluss Nr. 199 vom 22. Juni 2020 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 29. Mai bis 29. Juni 2020 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Es sind keine Einwendungen eingegangen.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 10. September bis 11. Oktober 2021. Innerhalb der Auf‌lagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die projektbezogene und enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Mit der Einsprecherin konnte im Rahmen der Einigungsverhandlung eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb vor, womit auch die Einsprache zurückgezogen wurde. Diese ist als erledigt abgeschrieben worden.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 19. November 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 35 000 Bauarbeiten 2 757 000 Nebenarbeiten 445 000 Technische Arbeiten 663 000 Total 3 900 000

Die Gemeinde Egg hat mit Beschluss Nr. 381 vom 11. Oktober 2021 eine Kostenbeteiligung von rund Fr. 110 000 bestätigt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Egg nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81336 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Egg Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 262 000 50 000 312 000 Fussgängeranlagen 88 000 88 000 Fahrradanlagen 515 000 515 000 Erneuerung Staatsstrassen 2 572 000 60 000 2 632 000 Lärmschutz 353 000 353 000 Total 3 790 000 110 000 3 900 000

Da der rechtsverbindlich zugesicherte Beitrag der Gemeinde Egg anteilmässig bewilligt wurde und damit erst nach der Realisierung betragsmässig feststeht, ist ein Bruttokredit zu beschliessen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 985 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 915 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 3 900 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 900 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 8% 312 000 312 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 2% 88 000 88 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 13% 515 000 515 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 68% 2 632 000 2 632 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50112 00000 9% 353 000 353 000 Lärmschutz Total 100% 2 985 000 915 000 3 900 000

In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1034/2019 bewilligte Ausgabe von Fr. 375 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 110 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 110 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 7% 262 000 1 000 2,5% 7 000 Fussgängeranlagen 2% 88 000 500 2,5% 2 000 Fahrradanlagen 14% 515 000 2 000 2,5% 13 000 Erneuerung Staatsstrassen 68% 2 572 000 10 000 2,5% 64 000 Lärmschutz 9% 353 000 1 500 2,5% 9 000 Zwischentotal 15 000 95 000 Total 100% 3 790 000 110 000

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81336, Gemeinde Egg, 339 Usterstrasse, aufzunehmen. Die Kostenteile für Staatsstrassen Anteil öV, Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen und Lärmschutz sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Instandsetzung der Fahrbahn und den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 339 Usterstrasse in der Gemeinde Egg wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Im Projektperimeter wird ein lärmarmer Belag eingebaut.

III. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 985 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 915 000, insgesamt Fr. 3 900 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

V. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1034/2019 wird aufgehoben.

VI. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VII. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VIII. Mitteilung an den Gemeinderat Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on July 1, 2022 and July 1, 2022.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 12, Art. 13, Art. 16, and Art. 17 — read in the version of July 1, 2021; the act was consolidated again on June 1, 2022 and June 1, 2026.

Cited in