Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 460/2026

Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende betreffend Staatsarchiv quo vadis? – Langfristige Standort- und Flächenstrategie, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 65/2026

Sitzung vom 6. Mai 2026

460. Anfrage (Staatsarchiv quo vadis? – Langfristige Standort- und Flächenstrategie) Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende haben am 23. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Das Staatsarchiv des Kantons Zürich ist heute mit den bestehenden Etappen (bis und mit Etappe 3) auf dem Campus der Universität Zürich Irchel angesiedelt. In regelmässigen Abständen beantragt der Regierungsrat neue Kredite für die Planung und Realisierung weiterer Erweiterungsbauten des Staatsarchivs an diesem Standort. Dies auch vor dem Hintergrund des wachsenden Archivierungsbedarfs. Gleichzeitig wächst auch die Universität Zürich kontinuierlich. Die verfügbaren Landreserven auf dem Irchelareal sind begrenzt und dürften langfristig zunehmend unter Druck geraten. Es ist absehbar, dass die Universität künftig selbst zusätzlichen Raumbedarf für Lehre, Forschung und Infrastruktur haben wird. Vor diesem Hintergrund sind strategische Landreserven auf dem Irchelareal sowohl für den Kanton als auch für die Universität von hoher Bedeutung. Eine Durchsicht der öffentlich zugänglichen Jahresberichte des Staatsarchivs (u. a. 2022 und 2024) zeigt, dass darin zwar umfangreich über operative Tätigkeiten sowie über Projekte der digitalen Archivierung berichtet wird, Hinweise auf die Prüfung oder Evaluation alternativer Standorte für das Staatsarchiv – insbesondere ausserhalb des Campus Irchel oder ausserhalb der Stadt Zürich – jedoch nicht enthalten sind. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, insbesondere im Bereich der ortsunabhängigen digitalen Archivierung, sowie der zunehmenden Flächenkonkurrenz auf dem Irchelareal bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Hat der Regierungsrat in der Vergangenheit – auch ausserhalb der Berichterstattung in den Jahresberichten des Staatsarchivs – alternative Standorte für zukünftige Erweiterungen des Staatsarchivs geprüft oder prüfen lassen?

2. Falls ja: a. Welche Standorte wurden geprüft oder in Betracht gezogen? b. Aus welchen Gründen wurden diese Standorte verworfen oder nicht weiterverfolgt?

3. Inwiefern wurden dabei Standorte ausserhalb der Stadt Zürich berücksichtigt, insbesondere für Funktionen der digitalen Archivierung, bei denen keine unmittelbare Standortbindung an das Irchelareal bzw. an eine zentrale Lage besteht?

4. Falls bislang keine systematische Evaluation alternativer Standorte, insbesondere ausserhalb der Stadt Zürich, erfolgt ist: a. Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? b. Welche Annahmen oder strategischen Überlegungen sprechen aus Sicht des Regierungsrats gegen eine räumliche Entflechtung von physischer Archivnutzung und digitaler Archivierung?

5. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass zukünftige Erweiterungsbedürfnisse des Staatsarchivs nicht zu einer langfristigen Flächenkonkurrenz mit den strategischen Entwicklungs- und Erweiterungsbedürfnissen der Universität Zürich auf dem Irchelareal führen? Wie plant der RR, zukünftig zu diesen Fragestellungen (inkl. langfristige Standortstrategie) zu informieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Planung des Staatsarchivs am heutigen Standort (Bau 1) geht auf das Jahr 1977 zurück. Eröffnet wurde Bau 1 1982. Weil sich eine Ausschöpfung der Platzreserven abzeichnete, musste 1993 die Planung einer Erweiterung (Bau 2) an die Hand genommen werden. Der Standort Irchel wurde dabei nicht infrage gestellt. Entscheidend war vielmehr, dass für das Staatsarchiv auf dem Irchel ein langfristiger Standort mit Erweiterungsmöglichkeiten gefunden werden konnte (vgl. ABl 1977, 2010 zeigte sich, dass die Kapazitäten von Bau 2 im Jahr 2019 erschöpft sein würden, worauf die Planung von Bau 3 in Angriff genommen wurde. Im Rahmen dieser Arbeiten bekräftigten der Kantonsrat und der Regierungsrat, dass der Standort Irchel für das Staatsarchiv ideal sei. Als Gründe wurden unter anderem angeführt, dass sich das Land im Eigentum des Kantons befinde, es keine Gefährdung durch Hochwasser gebe, eine gute Erreichbarkeit gegeben sei und Möglichkeiten zur Erweiterung vorhanden seien. Von keiner Seite wurde deshalb angeregt, alternative Standorte zu prüfen. Hingegen beauftragte der Regierungs- rat die Direktion der Justiz und des Innern, die Bildungsdirektion und die Baudirektion, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die langfristige Entwicklung des Staatsarchivs und der Universität am Standort Zürich-Irchel sichergestellt werden kann (RRB Nr. 989/2010). Während der Planung und Realisierung von Bau 3 führten die drei Direktionen deshalb gemeinsam eine umfassende Gebietsplanung für das Areal Irchel durch. Ziel dieser Planung war, den langfristigen Raumbedarf der Universität und des Staatsarchivs auf dem Areal zu erheben und dabei die Bedürfnisse der weiteren Stakeholder (Stadt Zürich, Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich, Bundesamt für Strassen, Zürcher Heimatschutz usw.) zu berücksichtigen. Diese Gebietsplanung ist mittlerweile abgeschlossen. Sie hat ergeben, dass die Universität Zürich und das Staatsarchiv ihre langfristigen Platzbedürfnisse auf dem Areal decken können, ohne sich gegenseitig einzuschränken (vgl. als Grundlage den Gestaltungplan von 2018: zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2018/09/campus-irchel--kantonaler-gestaltungsplan-gewaehrleistet-entwick.html, und die darauf basierenden, spezifischen Dokumente).

Die Planung von Bau 4 findet im Rahmen der Vorgaben des Gestaltungsplans Campus Irchel statt. Die Universität Zürich und die weiteren Stakeholder werden in die Planung einbezogen. Zu Fragen 3 und 4: In Ergänzung zur Beantwortung der Frage 1 ist festzuhalten, dass die Archivierung digitaler Informationen in der Hoheit des Staatsarchivs nicht durch das Staatsarchiv, sondern in dessen Auftrag durch die Hauptabteilung Digital Solutions im Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern sowie durch das Amt für Informatik sichergestellt wird. Das Staatsarchiv braucht deshalb keine eigenen Räumlichkeiten für die Archivierung digitaler Informationen. Die physische und digitale Archivierung ist räumlich schon heute entflochten. Zu Frage 5: Mit der Gebietsplanung für das Areal Irchel wurde sichergestellt, dass die Erweiterungsbedürfnisse der Universität Zürich und des Staatsarchivs für den Planungshorizont bis 2050 koordiniert realisiert werden können. Entsprechend liess die Universität Zürich verlauten, dass sie sich langfristig als Universität mit wenigen, arrondierten Standorten in der Stadt Zürich weiterentwickeln wolle, um national und international konkurrenzfähig zu bleiben. Diese räumliche Strategie der Konsolidierung soll die Zusammenarbeit und Synergien fördern, indem die Wissensdisziplinen thematisch und infrastrukturell sinnvoll gebündelt werden. Zu diesem Zweck soll der Standort Irchel in den kommenden 25 Jahren grundlegend modernisiert und verdichtet werden. Geplant ist ein Gesamtcampus, der die Teilareale Nord, Mitte und Süd sowie den

Freiraum Irchelpark umfasst. Das Staatsarchiv soll sich als Teil der Anlage ebenfalls langfristig dort entwickeln (vgl. Medienmitteilung der Baudirektion vom 5. Februar 2021: zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2021/02/campus-irchel-kantonaler-gestaltungsplan-legtbasis-fuer-entwicklung-in-hoher-qualitaet.html). Es kommt damit nicht zu einer langfristigen Flächenkonkurrenz zwischen der Universität Zürich und dem Staatsarchiv.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli