Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 463/2024

Anfrage Thomas Anwander, Winterthur, Kathrin Wydler, Wallisellen, und Dieter Kläy, Winterthur, betreffend Ausrichtung der ZHAW, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 63/2024

Sitzung vom 15. Mai 2024

463. Anfrage (Ausrichtung der ZHAW) Kantonsrat Thomas Anwander, Winterthur, Kantonsrätin Kathrin Wydler, Wallisellen, und Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, haben am 4. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Fachhochschulen sind ein wichtiger Bestandteil der tertiären Ausbildung und ein zentrales Element der dualen Berufsausbildung. Der Erfolg der Fachhochschulen und auch der ZHAW beruhten in der Vergangenheit insbesondere auf der praxisorientieren Lehre, der Zusammenarbeit mit den Unternehmen in Forschung und Projektarbeit sowie einem Lehrkörper, welcher sich nicht nur aus dem akademischen Umfeld rekrutierte, sondern insbesondere auch aus Leuten mit langjähriger praktischer Erfahrung in Unternehmen. In der letzter Zeit sind Tendenzen feststellbar, dass bei einzelnen Departementen, unter anderem auch bei der School of Law and Management, die Bedeutung von internationale Rankings zugenommen hat, bei der Einstellung von Dozenten vermehrt auf den akademischen Curriculum inklusive Anzahl Publikationen abgestellt wird als auf konkrete praktische Erfahrungen oder erfolgreiche Durchführung von Projekten mit Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Strategie der ZHAW Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die Fachhochschulen im Vergleich zu Universitäten gleichwertig sind, aber eine andere Zielsetzung und Ausrichtung haben und insbesondere die Praxisorientierung bei Lehre und Forschung im Zentrum stehen sollte? Wo sieht der Regierungsrat die Alleinstellungsmerkmale von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen gegenüber jenen von Universitäten im Arbeitsmarkt?

2. Key Performance Indicators An welchen Key Performance Indicators (KPI) werden die ZHAW und ihre Departemente gemessen? Welche Bedeutung haben dabei Zusammenarbeit und Wissenstransfer mit Unternehmen, Internationale Rankings, Marktgängigkeit der Absolventinnen und Absolventen, Beschaffung von Drittmitteln?

3. Einstellung von Dozenten Wie wird sichergestellt, dass bei der Rekrutierung und Beförderung von Personen für die Lehrtätigkeit, Leute mit einem nachgewiesen Leistungsausweis in Unternehmen gegenüber Personen mit einer akademischen Karriere nicht benachteiligt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Anwander, Winterthur, Kathrin Wydler, Wallisellen, und Dieter Kläy, Winterthur, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zuständigkeitshalber auch gemäss den Angaben der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Zu Frage 1: Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG, SR 414.20) beschreibt einen Hochschulraum mit gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen. Es schreibt für die Fachhochschulen die Studiengestaltung vor (Art. 26 HFKG). Sie bieten vor allem eine praxisorientierte, forschungsbasierte und berufsbefähigende Bachelorausbildung an. Was die Lehre an der ZHAW als Fachhochschule folglich von derjenigen an einer Universität unterscheidet, ist ihre Praxisnähe, die durch die Kombination zweier Faktoren gewährleistet wird: einerseits die Praxiserfahrung der Dozierenden und anderseits die Anwendungsorientierung der Forschung, deren Erkenntnisse in die Lehre einfliessen. Sämtliche Aus- und Weiterbildungen an der ZHAW sind praxisnah und wissensbasiert. Die Verbindung von Lehre und Praxis erfolgt je nach Fachgebiet oder Studiengang unterschiedlich. Sie geschieht in Praktika, Case Studies, Skills Trainings, Werkstattübungen und/oder Laborpraktika. Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten in Kooperation mit Praxispartnern sind von grosser Bedeutung. Die anwendungsorientierte Forschung erfolgt mehrheitlich mit Partnern aus der Wirtschaft oder Gesellschaft. Als Indikator für die Praxisrelevanz der Forschung dient der Umstand, dass ein wesentlicher Anteil der Forschung durch Dritte und Innosuisse finanziert ist und Innosuisse- Projekte ebenfalls vielfach einen Praxispartner erfordern. An der School of Management and Law (SML) wurden 2022 mehr als 130 Forschungsprojekte durch Dritte (private Unternehmen, öffentliche Verwaltungen) und 57 Projekte durch Innosuisse gefördert. Zudem fi- nanzierte der Schweizerische Nationalfonds acht Forschungsprojekte, die ebenfalls gesellschaftsrelevante Probleme behandeln wie beispielsweise die digitale Transformation der politischen Gemeinden. Die Absolventinnen und Absolventen der ZHAW sind entsprechend gut auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und berufliche Tätigkeiten vorbereitet, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die grosse Mehrheit der Bachelorabsolventinnen und -absolventen Arbeitserfahrung aus der beruflichen Grundbildung mitbringt (rund 70% auf Stufe

eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) und/oder während des Studiums Teilzeit gearbeitet hat. Das Bruttoerwerbseinkommen der Absolventinnen und Absolventen ist ein Indikator für die Arbeitsmarktrelevanz der Ausbildungen. Die Absolventenbefragungen des Bundesamtes für Statistik (BFS), ein und fünf Jahre nach Abschluss des Studiums, erlauben einen Vergleich der Hochschulen. Im Fachbereich Wirtschaft beispielsweise weisen Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule gemäss BFS-Daten ein Jahr nach ihrem Bachelorabschluss bzw. nach ihrem Masterabschluss höhere Einkommen auf als jene einer Universität. Erst fünf Jahre nach dem Masterabschluss bewegen sich die Löhne von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen im Bereich Wirtschaft auf einem ähnlichen Niveau. Diese schweizweiten Ergebnisse gelten auch für die ZHAW im Vergleich mit der Universität Zürich. Zu Frage 2: Die Aufgaben der ZHAW sind im Fachhochschulgesetz vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10) geregelt und bilden die Grundlage für deren Finanzierung durch den Kanton. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 9710, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, werden nach den Aufgaben die massgeblichen Indikatoren und Entwicklungsschwerpunkte für die ZHAW aufgeführt. Es handelt sich um folgende Leistungs- (L), Wirtschaftlichkeits- (B), und Wirkungsindikatoren (W): L1 Studierende gesamt L2 Studierende in Bachelorstudiengängen L3 Studierende in Masterstudiengängen L4 Anteil erweiterten Leistungsauftrags gesamt (Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung & Entwicklung, Dienstleistungen) an den Gesamtkosten (ohne Infrastruktur), in % L5 Anteil Weiterbildung (CAS, DAS, MAS) an den Gesamtkosten (ohne Infrastruktur), in % L6 Anteil anwendungsorientierter Forschung & Entwicklung an den Gesamtkosten (ohne Infrastruktur), in %

L7 Anteil Dienstleistungen an den Gesamtkosten (ohne Infrastruktur), in % B1 Kostenbeitrag Kanton Zürich für Lehre, Forschung, Dienstleistung und Infrastruktur pro Studierende/n, in Fr. B2 Anteil Kostenbeitrag Kanton Zürich am Gesamtumsatz der ZHAW, in % B3 Beitrag des Bundes an die Kosten der Diplomausbildung (ohne Infrastruktur), in % B4 Kostendeckung durch leistungsbezogene Einnahmen von Bund, Kantonen (FHV-Studiengeldern) und Privaten, in % W1 Bachelordiplomabschlüsse W2 Masterdiplomabschlüsse W3 Projekte Forschung und Entwicklung Zu den Key Performance Indicators im Hinblick auf die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer mit Unternehmen zählen sowohl die Indikatoren zu den Studierenden und Abschlüssen als auch zum Forschungs-, Weiterbildungs- und Dienstleistungsbereich. Zur Führung der ZHAW nutzt die Hochschulleitung ein breit ausgebautes Hochschulinformationssystem. Rankings sind in der Hochschullandschaft eine Realität. Aufgrund ihrer Grösse erscheint die ZHAW folglich in einigen Rankings, wobei sie bewusst darauf verzichtet, ihre Aktivitäten auf Rankings auszurichten. So haben Rankings keine Auswirkung auf die strategische Positionierung der ZHAW. Ein guter Platz in einem Ranking mit sinnvollen Bewertungskriterien wird in der Kommunikation der ZHAW erwähnt. Als Beispiel dient das Ranking «Executive Education Open» der Financial Times, in dem die SML 2023 eine Positionierung (Rang 71) erreichte. Da dieses Ranking unter anderem auf der Befragung von Absolventinnen und Absolventen beruht, bestätigt diese Rangierung die Qualität der SML-Weiterbildung. Für Hochschulen wichtiger als Rankings sind Akkreditierungen. Neben der obligatorischen institutionellen Akkreditierung gemäss HFKG sind für bestimmte Departemente System- oder Programmakkreditierungen bedeutsam. Dazu zählt beispielsweise die Akkreditierung der SML mit dem EQUIS-Label (European Quality Improvement System), mit dem Wirtschaftshochschulen und Business Schools mit hohen Standards in Lehre, Forschung und Weiterbildung ausgezeichnet werden. Die EQUIS-Akkreditierung erlaubt international neue Partnerschaften mit Unternehmen und anderen Hochschulen, von denen sowohl die Wirtschaft als auch die Studierenden profitieren.

Zu Frage 3: Die Anforderung des doppelten Kompetenzprofils für Dozierende der Fachhochschulen hat einen hohen Stellenwert und gewährleistet die geforderte enge Verbindung von Wissenschaft und Berufspraxis. Neben wissenschaftlichen Kompetenzen bildet die Praxiserfahrung im einschlägigen Bereich folglich ein wichtiges Kriterium bei der Rekrutierung. Für die Verleihung des Titels einer Professorin ZHAW oder eines Professors ZHAW durch den Fachhochschulrat wird die Erfüllung der Wissenschafts- und Berufspraxis vorausgesetzt (vgl. Reglement über den Titel einer Professorin oder eines Professors an der Zürcher Fachhochschule vom 6. Juli 2010 [LS 414.112.2]). In der Lehre wird zudem darauf geachtet, dass verschiedene Aspekte des Praxisbezugs durch mehrere Dozierende mit unterschiedlichen Profilen berücksichtigt werden. Das am 22. Februar 2021 geänderte Fachhochschulgesetz und die darauf beruhende neue Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule vom 22. Juni 2022 verankern die langjährige Praxis, dass die Personalkategorien Professorinnen und Professoren sowie Lehr- und Forschungspersonal in der Regel über Berufserfahrung verfügen müssen. Für Erstere wird im Gesetz konkretisiert, dass mehrjährige Berufserfahrung, davon mindestens fünf Jahre einschlägige Praxis, erwartet wird (§ 12b Abs. 2 nFaHG). Die Gesetzesänderung und die neue Verordnung werden am 1. August 2024 in Kraft treten (RRB Nr. 911/2022).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Funding and Coordination of the Swiss Higher Education Sector, Art. 26 — read in the version of March 1, 2021; the act was consolidated again on June 1, 2025.