Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 464/2024

Volksschulgesetz, Änderung vom 26. Juni 2023, Notengebung, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024

464. Volksschulgesetz (Änderung vom 26. Juni 2023, Notengebung,

Erwägungen

Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 26. Juni 2023 eine Änderung des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) (Notengebung, ABl 2023-06- 30). Mit Verfügung vom 5. September 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-09-08). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung zu bestimmen. Die Änderung ist auf den 1. August 2024 und damit auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Kraft zu setzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 26. Juni 2023 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 wird auf den 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli