Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 466/2024

Kantonspolizei, Verkehrsstützpunkt Urdorf, Arealerschliessung für die Elektromobilität, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024

466. Kantonspolizei, Verkehrsstützpunkt Urdorf, Arealerschliessung

Erwägungen

für die Elektromobilität (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die kantonale Fahrzeugflotte soll im Hinblick auf die Senkung des CO2 -Ausstosses bis 2040 mit alternativen Antrieben, namentlich batterieelektrisch oder mit Wasserstoff, betrieben werden (vgl. Weisung über die Emissionsminderung von Fahrzeugen bei der Beschaffung und dem Betrieb durch die kantonale Verwaltung und beauftragte Unternehmen [RRB Nr. 949/2021]). Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss eine bedarfsgerechte Lade- und Betankungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Kantonspolizei plant, bis 2025 einen ersten Teil der Fahrzeugflotte am Verkehrsstützpunkt Urdorf auf Elektroantrieb umzurüsten. Mit Beschluss Nr. 1203/ 2021 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von rund 3,4 Mio. Franken für die Ausstattung verschiedener Standorte der Kantonspolizei mit Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Damit die Anschlusskapazität für die Ladeinfrastruktur gewährleistet ist, muss das Areal des Verkehrsstützpunktes in Urdorf über die notwendige Elektroerschliessung und Verteilung verfügen. Mit Verfügung vom 23. Mai 2023 bewilligte das Immobilienamt eine Ausgabe von Fr. 250 000 für die Projektierungsarbeiten.

Projektbeschrieb Die leistungsstärkere Anschlussleitung für das Areal soll durch den Ersatz der bestehenden Trafostation umgesetzt werden. Nördlich der Arealeinfahrt ist die Erstellung einer neuen Trafostation vorgesehen, die Platz für insgesamt drei Transformatoren bietet. Die Trafostation einschliesslich der elektrischen Ausrüstung wird durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich auf eigene Kosten gebaut. Der Kanton Zürich beteiligt sich mit rund Fr. 60 000 an den Erstellungskosten der Trafostation. Der Betrag ist für die Gebäudehülle als räumlicher Abschluss der Niederspannungshauptverteilung bestimmt und in der Ausgabensumme enthalten. In der alleinigen Verantwortung des Kantons liegen unter anderem die Niederspannungshauptverteilung in einem separaten Nebenraum der Trafostation, die neue Hauptverteilung sowie die Erschliessungsleitungen auf dem Areal.

Für die Erschliessung unter den Gebäuden Werkhofstrasse 5 und 7 wurden 2022 neue Schächte mit Elektroleerrohren, die später mit den Elektrokabeln ausgestattet werden (Rohrblockanlagen), erstellt. Mit dem vorliegenden Projekt soll die Rohrblockanlage im Norden zum Gebäude Werkhofstrasse 7 verlängert werden, ausserdem soll eine neue Verbindung zwischen der neuen Trafostation und dem bestehenden Rohrblock erstellt werden. Nach Fertigstellung der Trafostation und der Verlegung der Kabelschutzrohre sind Umgebungsarbeiten notwendig.

Finanzielles Die Kosten für die Arealerschliessung im Zusammenhang mit der Elektromobilität des Verkehrsstützpunktes der Kantonspolizei in Urdorf belaufen sich auf Fr. 1 850 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 11. Januar 2024; Preisstand 1. April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 895 000 3 Betriebseinrichtungen 50 000 4 Umgebung 210 000 5 Baunebenkosten 525 000 6 Reserve 170 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 850 000 In den Gesamtkosten von Fr. 1 850 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Mai 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 250 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die ausreichende elektrische Anschlusskapazität des Verkehrsstützpunktes ist eine Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung der kantonalen Fahrzeugflotte. Bei der Erschliessung des Areals handelt es sich somit um Ausgaben, die zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Diese sind im Sinne von §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind in der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2024 Fr. 500 000 eingestellt. Der Restbetrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 67 936, die sich aus Fr. 60 999 für Abschreibungen und Fr. 6937 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt.

Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 32 035 1,7 80 400 120 520 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 88 095 4,8 30 2 937 330 3 267 Hochbauten Installationen 1 729 870 93,5 30 57 662 6 487 64 149 Total 1 850 000 100 60 999 6 937 67 936 Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Arealerschliessung für die Elektromobilität des Verkehrsstützpunktes der Kantonspolizei in Urdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 850 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Mai 2023 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 250 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli