Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 467/2024

Anfrage Roger Schmidinger, Urdorf, Marc Bochsler, Wettswil, und Ursula Junker, Mettmenstetten, betreffend Verkehrsmessstellen: Kosten-/Nutzungsverhältnis und Finanzierung?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 85/2024

Sitzung vom 15. Mai 2024

467. Anfrage (Verkehrsmessstellen: Kosten-/ Nutzungsverhältnis und Finanzierung?) Die Kantonsräte Roger Schmidinger, Urdorf, und Marc Bochsler, Wettswil, sowie Kantonsrätin Ursula Junker, Mettmenstetten, haben am 18. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Im RRB 232 vom 6. März 2024 und in der Medienmitteilung vom 14. März 2024 wird die Instandsetzung der Dorfstrasse in Maschwanden mit Kosten von insgesamt Fr. 6 779 000 publiziert. Fr. 4 671 000 werden als gebundene Kosten, Fr. 2 018 000 als neue Ausgaben deklariert. In diesem Zusammenhang ist die Installation einer Verkehrsmessstelle vorgesehen. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Handelt es sich bei der Installation dieser Verkehrsmessstelle um einen Ersatz oder um eine neue Installation?

2. Wenn es sich um eine neue Installation handelt, was kostet diese neue Verkehrsmessstelle? Ist dieser Betrag als gebundene oder als neue Ausgabe deklariert?

3. Wenn die Kosten der neuen Messstelle als gebundene Ausgabe deklariert ist, warum?

4. Welche Verkehrsdaten werden mit dieser neuen Messstelle erhoben? MIV, Velo oder beide Verkehrsteilnehmer? Welchen Nutzen verspricht sich damit der Regierungsrat?

5. Wie viele Verkehrsmessstellen wurden in den letzten 5 Jahren neu erstellt?

6. Wie viele dieser neuen Verkehrsmessstellen wurden als gebundene Ausgaben deklariert?

7. Was ist das Ziel einer Verkehrsmessung in einem Dorf mit wenig Strassenverkehr?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roger Schmidinger, Urdorf, Marc Bochsler, Wettswil, und Ursula Junker, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet:

Das Verkehrszählnetz des Kantons Zürich dient als Grundlage für das Verkehrsmodell und wird für die Beurteilung sowie Umsetzung verschiedener Verordnungen beigezogen (z. B. Lärmschutz-/Luftreinhalte-/Störfallvorsorgeverordnung). Deshalb wird bei der Erstellung und dem Betrieb der Messstellen auf eine hohe Qualität der Verkehrszahlen wie auch auf die Zuverlässigkeit der Anlagen Wert gelegt (Genauigkeit >98%). Die Messstellen sind auf eine Lebensdauer von über 20 Jahren ausgelegt. Zu Fragen 1–3: Es handelt sich bei der betroffenen Verkehrsmessstelle um eine Neuinstallation. Die Kosten sind als neue Ausgaben ausgewiesen. Gemäss Kostenvoranschlag fallen folgende Kosten an, ohne MWSt: Komponenten Verkehrsmessstelle: Fr. 55 000 Tiefbauarbeiten: Fr. 10 000 Zu Fragen 4 und 7: Mit der Messstelle wird der Motorisierte Individualverkehr (MIV) erhoben (SWISS10). Dabei wird zwischen zehn verschiedenen Fahrzeugarten unterschieden. Mit der Zählung wird ein gesetzlicher Auftrag erfüllt: Der Kanton bzw. das kantonale Tiefbauamt steht als Eigentümer von Lärm erzeugenden Anlagen (Staatsstrassen) in der Pflicht, die entsprechenden Lärmbelastungskataster zu erstellen und nachzuführen. Zudem soll mit dem erwähnten Querschnitt eine Aussage über den kantonsübergreifenden Verkehrsfluss getroffen werden können, insbesondere zum Pendelverkehr zwischen den Kantonen Zürich und Aargau. Zu Fragen 5 und 6: Zwischen 2019 und 2023 konnten 59 MIV-Verkehrsmessstellen und 76 Velo-Zählstellen in Betrieb genommen werden. Kosten für Neuanlagen stellen neue Ausgaben dar, Anpassungen bzw. Erweiterungen bestehender Messstellen hingegen gebundene Ausgaben.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli