Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 471/2025

Strassen, Winkel, Bachenbülach, 4 Zürichstrasse, Alte Landstrasse bis Oberglatterstrasse, Deckbelagsersatz, hindernisfreie Bushaltestellen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025

471. Strassen (Winkel, Bachenbülach, 4 Zürichstrasse,

Erwägungen

Alte Landstrasse bis Oberglatterstrasse, Deckbelagsersatz, hindernisfreie Bushaltestellen, gebundene Ausgabe) Die Zürichstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Winkel und Bachenbülach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 4 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 7438 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,7% auf. Der Abschnitt Alte Landstrasse bis Oberglatterstrasse (km 32.600– 33.600) ist Bestandteil der Vorstudie Velohauptroute Kloten bis Bülach. Mit einer Umsetzung ist in rund 15 Jahren zu rechnen. Die Fahrbahnoberfläche ist auf diesem Abschnitt versprödet, ausgemagert und weist an verschiedenen Stellen Kornausbrüche und Spurrinnen auf. Der gesamte Bereich ist zudem mit Längs- und Querrissen durchsetzt. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Auf der ganzen Länge wird der Deckbelag durch einen lärmreduzierenden Asphalt ersetzt. Gleichzeitig werden die Bushaltestellen Seebüel in Winkel hindernisfrei ausgebaut, eine Fussgängerquerung und die Beleuchtung örtlich erneuert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 31. März 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 626 000 Nebenarbeiten 81 000 Technische Arbeiten 193 000 Total 1 900 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10534), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 4 Zürichstrasse in den Gemeinden Winkel und Bachenbülach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli