Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 472/2025

Strassen, Neerach, Stadel, 566 Kaiserstuhlstrasse, Rüterspüelstrasse bis Hochfelderstrasse, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025

472. Strassen (Neerach, Stadel, 566 Kaiserstuhlstrasse,

Erwägungen

Rüterspüelstrasse bis Hochfelderstrasse, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Kaiserstuhlstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Neerach und Stadel zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 566 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 5000 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 4% auf. Die 566 Kaiserstuhlstrasse zwischen der Rüterspüelstrasse und Hochfelderstrasse (km 0.600–1.820) muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist Längs-, Quer- und Netzrisse auf und ist ausgemagert. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird im ganzen Perimeter mittels eines Hocheinbaus die Deck- und Binderschicht ersetzt. Die Strassenentwässerung wird, wo erforderlich, instand gesetzt. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird die bestehende Verkehrszählstelle mit einer Velozählstelle ergänzt. Für die Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 2. April 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 143 000 Nebenarbeiten 92 000 Technische Arbeiten 15 000 Total 1 250 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 250 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10493), zu bewilligen. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 566 Kaiserstuhlstrasse in den Gemeinden Neerach und Stadel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 250 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli