RRB Nr. 473/2025
Strassen, Wallisellen, Dietlikon, Bassersdorf, 588 Alte Winterthurerstrasse, Ortsausgang Wallisellen bis Gemeindegrenze Bassersdorf, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025
473. Strassen (Wallisellen, Dietlikon, Bassersdorf, 588 Alte
Erwägungen
Winterthurerstrasse, Ortsausgang Wallisellen bis Gemeindegrenze Bassersdorf, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Alte Winterthurerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Wallisellen, Dietlikon und Bassersdorf zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 588 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 8300 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 2–4% auf. Die 588 Alte Winterthurerstrasse zwischen dem Ortsausgang Wallisellen und der Gemeindegrenze Bassersdorf (km 1.880–3.650) muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist ausgemagert und weist verschiedene Risse und Spurrinnen auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird die Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Im Bereich des Eingangstors in Wallisellen sowie der Kreuzung Alte Winterthurerstrasse / Loorenstrasse / Erlenholzstrasse und der Gemeindegrenze Bassersdorf wird nur der Deckbelag ersetzt. Die Randabschlüsse werden ergänzt oder ersetzt sowie alle Schlammsammler- und Kontrollschachtoberbauten ausgetauscht und die Strassenentwässerung angepasst und optimiert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird ein vollständig neuer Rohrblock erstellt. Für die Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 31. März 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 3 900 000 Nebenarbeiten 194 000 Technische Arbeiten 197 000 Total 4 291 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 4 291 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10412), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 588 Alte Winterthurerstrasse in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon und Bassersdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 291 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli