RRB Nr. 478/2026
Tierversuchskommission, Amtsdauer 2023-2027, Ersatzwahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026
478. Tierversuchskommission (Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl)
Erwägungen
Der Regierungsrat wählte mit Beschluss Nr. 853/2023 gestützt auf § 4 des Kantonalen Tierschutzgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 554.1) die Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommission für die Amtsdauer 2023–2027. Mit Schreiben vom 7. November 2025 hat Sibel Konyo, die den Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) in der Kommission vertritt, ihren Rücktritt auf den baldmöglichsten Zeitpunkt hin mitgeteilt und sich gleichzeitig bereit erklärt, ihr Amt bis zur Nachfolgeregelung weiter auszuüben. Als neues Mitglied der kantonalen Tierversuchskommission schlägt der KKT Janina Lutz, MLaw, geboren 1996, vor. Sie ist für die vorgesehene Funktion geeignet und daher auf den 1. Juli 2026 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Sibel Konyo wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 30. Juni 2026 aus der kantonalen Tierversuchskommission entlassen.
II. Für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 als Mitglied der kantonalen Tierversuchskommission gewählt: – Janina Lutz, MLaw, geboren 1996, Juristin
III. Mitteilung an die Genannten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli