RRB Nr. 486/2016
Überprüfung der Personenunter- und -überführungen an Staatsstrassen im Kanton Zürich, gebundene Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Mai 2016
486. Überprüfung der Personenunter- und -überführungen an Staatsstrassen im Kanton Zürich (Ausgabenbewilligung und Vergabe)
Erwägungen
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen haben. Dieser Anspruch stützt sich sowohl auf bundes- als auch kantonalrechtliche Vorgaben. Auf Bundesebene sind dies das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) und die dazugehörige Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV, SR 151.31). Gemäss Art. 5 BehiG ergreifen Bund und Kantone Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Auf kantonaler Ebene regelt Art. 11 Abs. 4 der Kantonsverfassung, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen haben. Auch das kantonale Strassengesetz schreibt in § 14, Projektierungsgrundsätze, vor, dass die Bedürfnisse der Behinderten und Gebrechlichen angemessen zu berücksichtigen sind. Für bestehende Bauten und Anlagen für den öffentlichen Verkehr sieht Art. 22 BehiG eine gesetzliche Anpassungsfrist von 20 Jahren nach Inkraftsetzung des BehiG vor, d. h. bis Ende 2023. Für die übrigen öffentlichen Bauten und Anlagen enthält das BehiG keine eindeutigen Anpassungsfristen, aber den Auftrag, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen zu ergreifen. Aufgrund dieser Rechtsgrundlagen ist der Kanton Zürich verpflichtet, sein öffentliches Strassennetz behindertengerecht auszugestalten, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Bei der bestehenden Strasseninfrastruktur erfolgt dies im Rahmen der ordentlichen Instandsetzungsvorhaben. Zum Kantonsstrassennetz gehören auch rund 210 Personenunter- und -überführungen (PU). Zahlreiche entsprechen nicht den Anforderungen an die Behindertengleichstellung und sind sanierungsbedürftig. Die Anpassung dieser Anlagen an die neuen Vorgaben ist teilweise sehr aufwendig. Es ist deshalb erforderlich, sämtliche PU an Staatsstrassen auf ihren Anpassungsbedarf hin zu überprüfen. Dies schliesst die Prüfung von Alternativen zu den bestehenden PU mit ein. Aus Kapazitätsgründen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Zu untersuchen ist zunächst, ob am jeweiligen Ort überhaupt Bedarf für eine Querungsstelle vorhanden ist, und wenn ja, ob die PU nicht durch eine sichere ebenerdige Querung ersetzt werden kann. Wenn eine PU weiter- hin erforderlich ist, muss geprüft werden, in welchem Umfang sie zu ertüchtigen ist. Wenn der Kanton keinen Bedarf mehr für die PU hat, ist
ferner zu ermitteln, ob sie in die Zuständigkeit der Standortgemeinde übergeben werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird die PU im Zuge der nächsten Unterhaltsarbeiten an der Staatsstrasse zurückzubauen sein. Der zu erarbeitende Grundlagenbericht über die PU an Staatsstrassen ermöglicht es, im Einzelfall sachgerechte Entscheide zu treffen und Massnahmen auszuarbeiten. Die notwendigen Ingenieurarbeiten zur genannten Überprüfung der staatsstrassenquerenden PU wurden im offenen Verfahren vom 8. Januar bis 19. Februar 2016 ausgeschrieben. Innert Frist gingen zwölf Angebote von Fr. 596 122.20 bis Fr. 1 526 959.40 (einschliesslich MWSt) ein. Zwei Anbieter erfüllen nicht alle Eignungskriterien und sind deshalb vom Verfahren auszuschliessen. Die übrigen Angebote wurden nach Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet. Die Beurteilung ist im Bericht «Auswertung der Angebote – Vergabeantrag» ausführlich dargelegt. Die Arbeiten sind an das Ingenieurbüro Basler & Hofmann AG, Zürich, zu Fr. 1 156 223 (einschliesslich MWSt) zu vergeben. Für die Überprüfung der PU ist einschliesslich einer Reserve von 15% für Unvorhergesehenes eine Ausgabe von Fr. 1 329 656 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, Konto 3130, Dienstleistungen Dritter, zu bewilligen. Für 2016 sind Ausgaben von rund Fr. 700 000, für 2017 von Fr. 600 000 und für 2018 von Fr. 30 000 vorgesehen. Die Ausgaben sind im Budget 2016 enthalten und für die folgenden Jahre im KEF 2016–2019 eingestellt. Die Ausgabe dient der Planung im Hinblick auf ein Bauvorhaben (Anpassung der PU an Staatsstrassen), weshalb es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lid. d CRG handelt
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Überprüfung von staatsstrassenquerenden Personenunter- und -überführungen im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 329 656 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, bewilligt.
II. Der Auftrag wird gemäss Angebot vom 19. Februar 2016 an die Basler & Hofmann AG, Zürich, zu Fr. 1 156 223 (einschliesslich MWSt) vergeben.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf der Beschaffungsplattform simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi