RRB Nr. 490/2024
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Geschäftsbericht 2023 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
490. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Geschäftsbericht 2023 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) ist verantwortlich für die regionale und überregionale medizinisch-psychiatrische Versorgung. Die PUK unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesundheitswesens (§ 2 Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich [PUKG, LS 813.17]). Gemäss § 16 Abs. 3 lit. b PUKG erstellt die Geschäftsleitung den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Gewinnverwendung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrates. Der Spitalrat verabschiedet den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Gewinnverwendung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates (§ 15 PUKG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 8 lit. b PUKG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 7 lit. e PUKG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwendung oder der Deckung des Verlusts aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates erfolgt.. Die vom Kantonsrat zu genehmigende Jahresrechnung der PUK entspricht im Wesentlichen dem Saldo der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9530, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, worin auch der Antrag auf Gewinnverwendung von 7,4 Mio. Franken (Einzelabschluss nach Swiss GAAP FER und gemäss Rechnungslegungsvorschriften des Kantons) enthalten ist. Darüber hinaus hat der Spitalrat der Gesundheitsdirektion Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie des Regierungsrates erstattet (§ 13 lit. a PUKG). Gestützt darauf erstellt die Gesundheitsdirektion einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und legt ihn dem Regierungsrat zur Genehmigung vor. Dieser Bericht ist anschliessend ebenfalls vom Kantonsrat zu genehmigen (§§ 7 lit. d und 9 Abs. 1 und 2 PUKG).
B. Geschäftsbericht 2023 im Einzelnen Der Spitalrat hat den umfassenden Geschäftsbericht der PUK für das Jahr 2023 mit Beschluss vom 25. März 2024 genehmigt. Die PUK hat im Berichtsjahr eine umfassende psychiatrische Versorgung sichergestellt und damit einen wichtigen Beitrag zur Behandlung von psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zürich und darüber hinaus geleistet. Die Nachfrage nach psychiatrischen Therapieangeboten an der PUK ist im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Zudem hat die PUK viel zur Ausbildung von Fachkräften beigetragen, zahlreiche Projekte und Entwicklungsthemen vorangetrieben und viele Forschungsprojekte lanciert, die neu in einer umfassenden Forschungsstrategie gebündelt werden. Der Fachkräftemangel und die Abwanderung von qualifiziertem Personal zählen nach wie vor zu den bedeutendsten Herausforderungen für die PUK. Deshalb wurden im Berichtsjahr verschiedene Massnahmen ergriffen, wie z. B. die Durchführung von Kampagnen in den sozialen Medien und die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen. Im stationären Bereich ist die Anzahl der Austritte von Patientinnen und Patienten angestiegen von 5483 im Vorjahr auf 5511 im Berichtsjahr (+0,5%). Die stationären Pflegetage haben um 2247 auf 195 337 zugenommen. Im ambulanten Bereich hat die PUK mehr Konsultationen als im Vorjahr durchgeführt (+1,6%). Das tagesklinische Behandlungsvolumen hat ebenfalls um 2,6% auf 46 024 Behandlungstage zugenommen. Die PUK hat im Berichtsjahr mit einem Gewinn von 7,4 Mio. Franken abgeschlossen.
C. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und Gesamtbeurteilung Der Spitalrat hat den Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Berichtsjahr mit Beschluss vom 25. März 2024 zuhanden der Gesundheitsdirektion verabschiedet. Im Berichtsjahr hat die PUK erneut eine umfassende psychiatrische Versorgung sichergestellt und wichtige Beiträge zur Behandlung psychisch erkrankter Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zürich und darüber hinaus geleistet. Zudem hat die Klinik bedeutend zur Ausbildung von Fachkräften beigetragen, zahlreiche Projekte vorangetrieben und Forschungsprojekte initiiert, die nun in einer umfassenden Forschungsstrategie gebündelt sind. Die PUK konnte dadurch ihre Attraktivität für Patientinnen und Patienten, Fachpersonen und Mitarbeitende steigern. Der Unterhalt, die Erneuerung und Weiterentwicklung der Spitalinfrastruktur stellen eine grosse und fortlaufende Aufgabe dar. Besonders schwierig gestaltet sich dies aufgrund teilweise alter Gebäude, die mittelfristig nicht mehr den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entsprechen, sowie aufgrund strenger Denkmalschutzauflagen. Die Bauprojekte in der Rheinau und auf der Lengg bilden einen Schwerpunkt der Entwicklung der PUK. Vor diesem Hintergrund weist die PUK darauf hin, dass die Investitionen in die Neubauten, insbesondere in der Lengg, nicht aus dem Cashflow finanziert werden können. Die Gesundheitsdirektion wird deshalb eine Arbeitsgruppe einsetzen, die prüfen wird, ob bei der Übertragung der Immobilien vom Kanton an die PUK der anstehende Investitionsbedarf und die standortbedingten Mehrkosten (vor allem Denkmalschutz) ausreichend berücksichtigt wurden, und auf dieser Grundlage Lösungsansätze erarbeiten. Im Personalbereich hat die PUK besondere Anstrengungen unternommen. Gegen Ende der Berichtsperiode konnte die PUK die offenen Stellen, insbesondere im Pflegebereich, trotz des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels nahezu vollständig besetzen. Ausser in der Forensik bleibt es schwierig, Psychologinnen und Psychologen sowie Ärztinnen und Ärzte zu finden. Im Personalbereich ist eine Erhöhung der Fluktuationsrate festzustellen. Die PUK hat bei der Bewertung der ärztlichen Weiterbildung gute Ergebnisse erzielt. Auch das Ergebnis der Mitarbeitendenumfrage ist erfreulich.
Die Qualität der medizinischen Behandlungen der PUK liegt grösstenteils im Rahmen der erwarteten Werte, obwohl die Rücklaufquoten teilweise unter dem Benchmark liegen. Der Spitalrat hat darum die Geschäftsleitung beauftragt, 2024 besondere Anstrengungen zur weiteren Erhöhung der Rücklaufquoten bei den Austrittsbefragungen zu unternehmen. Die PUK schliesst ihr Geschäftsjahr 2023 mit einem Gewinn von 7,4 Mio. Franken ab. Die EBITDA-Marge von 7,8% liegt über dem Branchendurchschnitt von 4,8%. Die Eigenkapitalquote liegt Ende des Berichtsjahres bei 61,5% und der Zinsdeckungsgrad bei 21,5. Allerdings konnte das gute Jahresergebnis nur durch einen ausserordentlichen Einmaleffekt, der Auflösung einer Rückstellung, erreicht werden. Aus dem operativen Betrieb resultiert ein kleiner Verlust.
Fazit Die PUK hat im Berichtsjahr erneut gute Leistungen erbracht und viele Herausforderungen erfolgreich gemeistert. Die Vorgaben der Eigentümerstrategie wurden grösstenteils erfüllt. Besonders erfreulich ist, dass die Klinik trotz des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels geeignetes Personal für die offenen Stellen finden konnte. Die Erneuerung der Infrastruktur sowie die nachhaltige Wirtschaftlichkeit und Finanzierung der Investitionen bleiben weiterhin grosse Herausforderungen für die PUK.
Aus Eigentümersicht ist die gute Leistung der PUK unter den herausfordernden Bedingungen im Berichtsjahr anzuerkennen. Allen Mitarbeitenden der PUK gebührt ein Dank für ihren tagtäglichen Einsatz. Ihre Arbeit, ihr Engagement und ihre Professionalität haben es ermöglicht, die Herausforderungen des vergangenen Jahres zu meistern und den Leistungsauftrag der PUK erfolgreich zu erfüllen.
Erwartungen Der Eigentümer hat folgende Erwartungen an die PUK, wobei die Zielerreichung auf der Grundlage der Berichterstattung (Quartals- und Jahresberichte) sowie im Rahmen der halbjährlichen Eigentümergespräche überprüft wird: – Strategische Schwerpunkte: Der Eigentümer erwartet von der PUK, dass bei der initiierten Überprüfung der Unternehmensstrategie ein spezifischer Fokus auf die Nutzung von Synergien zwecks Effizienzgewinnen gelegt wird. Das Pilotprojekt soll durch die PUK eng begleitet und sorgfältig evaluiert werden, insbesondere mit Fokus auf die finanziellen Auswirkungen. – Qualität: Die Rücklaufquote für die Qualitätsmessung ist weiter zu steigern. Zudem sind bei allen Indikatoren die Erwartungswerte zu erreichen. – Personal: Von der PUK wird erwartet, dass sie die bereits ergriffenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität fortsetzt und konkrete Massnahmen ergreift, um die Fluktuationsrate wieder zu senken. – Kooperationen: Von der PUK wird erwartet, dass sie 2024 eine Kooperationsstrategie mit konkreten Umsetzungsmassnahmen vorlegt und, wo möglich und sinnvoll, Synergien nutzt. – Unternehmensorganisation und -kultur: Der neue Verhaltenskodex ist nachhaltig im Arbeitsalltag zu verankern. – Infrastruktur: Es wird erwartet, dass die PUK die Modernisierung der Infrastruktur weiter vorantreibt und hierfür eine konkrete Investitions- und Finanzplanung vorlegt. – Finanzen: Das operative Ergebnis ist wieder zu verbessern und es soll auch in Zukunft eine über den Branchendurchschnitt liegende EBITDA-Marge erzielt werden. – Risikomanagement: Das Risikomanagement ist systematisch anzuwenden und weiterzuentwickeln. – Digitalisierung: Die PUK ist weiterhin aufgefordert, bei der Digitalisierung Synergien unter den vier kantonalen Spitälern, insbesondere im Bereich Cybersecurity, zu nutzen. Zudem soll das elektronische Patientendossier 2024 an das Klinikinformationssystem angebunden werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Geschäftsbericht 2023 der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 für die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
III. Mitteilung an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Lenggstrasse 31, 8029 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli